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Christine Steger zur neuen Behindertenanwältin Österreichs bestellt

Bisherige Vorsitzende des Monitoringausschusses zur Überwachung der
UN-Behindertenrechtskonvention wird erste Behindertenanwältin Österreichs

Nach dem unerwarteten Ableben von Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer im September 2022 wurde die Funktion des Anwalts:der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen von Menschen mit Behinderungen Ende 2022 öffentlich ausgeschrieben und nunmehr mit Wirksamkeit 11.03.2023 Mag.a Christine Steger von Herrn Bundesminister Rauch zur neuen Behindertenanwältin Österreichs bestellt.

Die 43-jährige Christine Steger ist langjährige Leiterin der Abteilung Family, Gender, Disability & Diversity der Paris Lodron Universität Salzburg. In dieser Funktion war sie an der Schaffung barrierefreier Lehr-, Lern- sowie Arbeitsbedingungen und an Projekten zur Gleichstellung von Universitätsangehörigen mit Behinderungen und der Vermittlung bei Konflikten beteiligt.

Seit 2018 ist sie Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, der die menschenrechtliche Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich analysiert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kontrolliert. Die Tätigkeiten umfassen die Begutachtung von Gesetzesentwürfen sowie -novellen, das Verfassen von Stellungnahmen und diverse Informationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit.

Als Behindertenanwältin wird sie insbesondere Personen beraten und unterstützen, die sich wegen einer Behinderung diskriminiert fühlen. Auf Grundlage des Bundesbehindertengesetzes kann sie zudem Studien zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen durchführen und Verbandsklagen gemäß §13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes einbringen.

„Mit Christine Steger wird künftig eine anerkannte Expertin die Vertretung von Menschen mit Behinderungen in Österreich übernehmen, die sich seit beinahe 20 Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Zum ersten Mal wird heute eine Frau diese wichtige Funktion übernehmen. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihren Einsatz und freue mich auf die Zusammenarbeit.” – Bundesminister Johannes Rauch

Zum Bestellvorgang

Insgesamt haben sich 19 Personen (8 Frauen; 11 Männer) für die Funktion als Behindertenanwalt:Behindertenanwältin beworben.

Gemäß § 13d Abs. 4 Bundesbehindertengesetz wurde vom Österreichischen Behindertenrat (ÖBR) ein öffentliches Hearing mit den von diesem nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen sieben in die engere Wahl gezogenen Bewerber:innen durchgeführt und anschließend dem Herrn Bundesminister eine Einschätzung der Bewerber:innen übermittelt und dem Bundesbehindertenbeirat in seiner Sitzung am 27. Februar 2023 berichtet.

In der Kommission vertreten waren:

  • Franz Groschan
  • Rudolf Kravanja
  • Martin Ladstätter, MA
  • Mag. Daniele Marano
  • Mag. (FH) Markus Neuherz, MSc
  • Mag.a Johanna Pisecky
  • Christina Schneyder, MSc

Seitens des ÖBR wurden

  • 3 Bewerber:innen als in höchstem Ausmaß (2 Frauen; 1 Mann)
  • 3 Bewerber:innen als in hohem Ausmaß (2 Frauen; 1 Mann)
  • 1 Bewerberin als in geringem Ausmaß

eingestuft.

Die Aufzeichnung des gesamten Hearings durch den ÖBR steht unter https://www.youtube.com/watch?v=h0zwoOfVWeU zur Verfügung.