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Pflegegeld: Erstbegutachtung zur Einstufung jetzt durch DGKP möglich

Kürzere Wartezeiten zwischen Antragstellung und Begutachtung entlasten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Erstbegutachtungen von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (DGKP) dürfen nun als Grundlage der Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld herangezogen werden. Die zugehörige Novelle der Einstufungsverordnung trat am 05. Juli in Kraft.

Die Neuerung trägt den Kompetenzen der Pflegekräfte Rechnung und die verkürzt Zeitintervalle zwischen Antragstellung und Begutachtung. Der Antrag auf Pflegegeld kann beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger eingebracht werden.

"Um die bestmögliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, müssen wir die Kompetenzen der professionellen Pflege ausschöpfen." – Bundesminister Johannes Rauch

Pflegegeld

Viele Menschen brauchen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung über längere Zeit Pflege oder Betreuung. Pflegegeld soll dazu beitragen, dass ein pflegebedürftiger Mensch ein selbstbestimmtes und an seinen persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben führen kann.

Die Höhe des Pflegegeldes wird in sieben Stufen festgelegt – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit. Die Erstbegutachtung zur Pflegegeldeinstufung durften bis zur aktuellen Novelle jedoch nur Ärzt:innen durchführen. 

In Österreich beziehen aktuell 470.000 Personen Pflegegeld. Sie erhalten – je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit – zwischen 175 und 1879,50 Euro pro Monat. Der Bund wendet dafür jährlich 2,8 Milliarden Euro auf.

Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2024