Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Regionale Strukturpläne Gesundheit (RSG) – Monitoring

Hier finden Sie Informationen zu den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG) sowie zum RSG-Monitoring.

Entsprechend der zwischen dem Bund und allen Bundesländern getroffenen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens in der jeweils gültigen Fassung sowie dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 stellt der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG), der grundsätzlich alle Versorgungsebenen und Teilbereiche der Gesundheitsversorgung und angrenzender Bereiche umfasst, den Rahmenplan für die Versorgungsplanung in den Regionalen Strukturplänen Gesundheit (RSG) dar. Die RSG und deren weitere Anpassungen, Wartungen und Weiterentwicklungen sind zwischen dem jeweiligen Land und der Sozialversicherung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit auf Landesebene abzustimmen. Die Planungshorizonte der RSG sind beginnend mit 2020 einheitlich in Fünfjahresschritten zu wählen (2020, 2025, 2030 usw.).

Um einen vergleichenden und jeweils aktuellen Überblick über die Planungen der RSG zu wahren, wurde das RSG-Monitoring gestartet. Hier werden die jeweils aktuellen Inhalte der RSG und soweit verfügbar der Verordnungen zu den RSG bzw. der Landeskrankenanstaltenpläne in ihren Ergebnissen in einer vereinheitlichten Struktur dargestellt. Weiters ist ein Überblick über die Versorgungssituation in der stationären Rehabilitation nach Versorgungszonen enthalten, der Rehabilitationsplan (siehe ÖSG) ist jedoch nicht Teil des RSG-Monitorings. Das RSG-Monitoring wird jeweils mit der Datenlage zum Stichtag per 31.12. aktualisiert.

RSG-Monitoring

Informationen über einzelne RSG im Internet sind unter den folgenden Links verfügbar:

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich
RSG NOE 2025 Teil2 ist noch ausständig.

Oberösterreich  

Salzburg  

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Die Verordnungen der Gesundheitsplanungs GmbH über die Verbindlicherklärung von Teilen der RSG bzw. die per Verordnung der jeweiligen Landesregierungen erlassenen Landeskrankenanstaltenpläne sind im Rechtsinformationssystem RIS abrufbar.

Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2023