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CORONAVIRUS:
Der physische Parteienverkehr ist ausschließlich nach Terminvereinbarung (fernmündlich oder per E-Mail) mit einem Sachbearbeiter mit mitzubringender und tragender FFP2 Schutzmaske möglich. Bitte keine Begleitpersonen. Das Verkürzte Anerkennungsverfahren (One-Stop) bleibt bis auf Weiteres ausgesetzt.
Anträge auf Anerkennung können schriftlich im Postweg eingebracht werden.