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Vorsorgemittel

Vorsorgemittel helfen, nachhaltige Veränderungen im Sinne der Gesundheitsförderung zu bewirken. Es handelt sich um überregionale Gesundheitsförderungs- und Vorsorgeprogramme, die durch die Bundesgesundheitsagentur finanziert werden.

Seit 2010 gibt es eine österreichweit koordinierte und qualitätsgesicherte Vorsorgestrategie. Sie ist die Basis für überregionale Gesundheitsförderungs- und Vorsorgeprogramme, die durch die Bundesgesundheitsagentur finanziert werden. Durch das gemeinsame und abgestimmte Vorgehen und den zielgerichteten Einsatz der Gelder, kommt es zu Synergieeffekten, die optimal genutzt werden. Die Vorsorgemittel helfen mit, längerfristige und nachhaltige Veränderungen im Sinne der Gesundheitsförderung zu bewirken.

Vorsorgemittel Aufteilung
Aufteilung der Vorsorgemittel 20% Bund und je 40% Sozialversicherungen und Länder.

Budgetaufteilung

Gemäß Artikel 35 der geltenden Vereinbarung nach Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz (B-VG) über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (BGBl. I Nr.199/2013, kurz: 15a-Vereinbarung) finanziert die Bundesgesundheitsagentur überregional bedeutsame Vorsorgeprogramme und Behandlungsmaßnahmen. Das Budget für diese sogenannten "Vorsorgemaßnahmen" umfasst jährlich maximal 3,5 Millionen Euro.

Die Gelder werden zu einem Fünftel an den Bund und zu je zwei Fünftel an Länder beziehungsweise deren Gesundheitsfonds und Sozialversicherungen verteilt. Der Länderanteil am Budget entspricht der Bevölkerungszahl des Bundeslandes in Relation zur österreichischen Gesamtbevölkerung.

Grundlagen

Für die Geltungsdauer einer 15a-Vereinbarung werden maximal drei Themen festgelegt. Diese knüpfen an bereits vorhandene bundesweite Konzepte beziehungsweise (bzw.) Strategien an, wie zum Beispiel.

Um eine nachhaltige Veränderung im Sinne der Gesundheitsförderung zu erreichen, müssen die Vorsorgemaßnahmen bzw. Strategien den von der Bundesgesundheitskommission (BGK) beschlossenen Grundsätzen entsprechen (siehe auch Gesundheitsförderungsstrategie). Diese sind unter anderem:

  • Qualitätssicherung: Die Maßnahmen müssen die vorgegebenen Qualitätskriterien einhalten, um zur Qualitätsentwicklung in der Gesundheitsförderung beizutragen. 
  • Good Practice: Die Maßnahmen sollen auf wissenschaftlicher Erkenntnis und Modellen guter Praxis aufbauen, um einen möglichst wirkungsorientierten und zielgerichteten Einsatz der Mittel zu bewirken.
  • Health in all Policies: Verschiedenste Politik- und Gesellschaftsbereiche sind bei der Umsetzung mit einzubeziehen.
  • Nachhaltigkeit: Es werden nur Projekte gefördert, die in der verbleibenden Laufzeit der 15a-Vereinbarung in den Regelbetrieb übergehen. Voraussetzung einer Förderung ist somit ein organisatorisches und ökonomisches Transferkonzept.
  • Bundesweite Ausrichtung: Die Projekte müssen in mehreren Bundesländern starten und in allen Bundesländern durchführbar sein.

Koordination

Seit 2010 gibt es die Koordinationsstelle Vorsorgemittel. Sie ist im Gesundheitsressort angesiedelt und unterstützt die Mittelempfänger bei Planung, Durchführung, Berichterstattung und Evaluation. Sie organisiert Vernetzungstreffen und dient als wichtiges Bindeglied und Anlaufstelle für Bundesgesundheitsagentur, Gesundheitsressort und Vorsorgemittelempfänger.

Die Koordinationsstelle wird von der Gesundheit Österreich GmbH inhaltlich unterstützt und aus Mitteln der Bundesgesundheitsagentur betrieben.

Vorsorgemittel Logo

Projekte im Zeitraum 2024 bis 2028

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Letzte Aktualisierung: 17. September 2019