Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Verhaltenssüchte

Verhaltenssüchte sind Störungen bei alltäglichen Verhaltensweisen, beim Arbeiten, Spielen, Einkaufen oder Essen. Zu den Verhaltenssüchten zählen auch Auffälligkeiten im Umgang mit Netzwerken im Internet und mit Gebrauchsmedien, wie etwa Computer, Handy und Fernsehen.

Häufig hat das unkontrollierbare, exzessive Verhalten bei dieser Sucht seelische, körperliche und finanzielle Folgen und daher Auswirkungen auf das soziale Umfeld.

Störung der Impulskontrolle

Verhaltenssüchte sind substanzungebundene Abhängigkeiten. Die Begriffe ”Abhängigkeit” und ”Sucht” beziehen sich jedoch streng genommen nur auf die stoffgebundenen Abhängigkeiten, wie Opiatabhängigkeit oder Alkoholabhängigkeit, nicht aber auf substanzungebundene Abhängigkeiten.

Aus diesem Grund werden Verhaltenssüchte nicht als eigenständige Störungsbilder im internationalen Krankheits-Klassifikationssystem (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, kurz ICD)  der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gelistet. Das bedeutet, sie finden sich nicht als eigene ICD-Kategorie auf der WHO-Liste. Stattdessen werden die Verhaltenssüchte unter der Kategorie F 63.9 zusammengefasst: Abnorme Gewohnheit und Störung der Impulskontrolle.

Als eigenständige psychische Erkrankung ist bisher lediglich das pathologische Glücksspiel angeführt, nämlich unter der Kategorie F 63.0: Pathologisches Spielen.

Seit 2007 wurde jedoch an einer grundlegenden 11. Revision gearbeitet, welche im Mai 2019 von der
72. Jahrestagung der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet wurde und mit Jänner 2022 in Kraft trat.
In diesen ICD 11-Katalog wurde neben dem pathologischen Glücksspiel mitunter nunmehr auch die Spielstörung (”gaming disorder”) als eigene Krankheit aufgenommen. An einer deutschsprachigen Version wird aktuell noch gearbeitet und rechnet man mit einer Übergangzeit von ungefähr 5 Jahren bis ausschließlich nach ICD-11 kodiert werden kann.

Mehr Informationen zum Thema

Letzte Aktualisierung: 18. Jänner 2024