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Gesundheitsziel 9 (Psychosoziale Gesundheit fördern) und Beirat für psychosoziale Gesundheit
 

Hier erfahren Sie mehr zur psychosozialen Gesundheit.

Gesundheitsziel 9 (Psychosoziale Gesundheit fördern) und Beirat für psychosoziale Gesundheit

Psychosoziale Gesundheit ist wichtig für die Lebensqualität und das Wohlbefinden der Menschen. Psychosoziale Belastungen können zur Entstehung von akuten und chronischen Erkrankungen beitragen oder durch diese ausgelöst werden.

Psychische Erkrankungen und Störungen des seelischen Wohlbefindens sind verantwortlich für 20 bis 25 % der sogenannten „burden of disease“ in der Europäischen Region und stellen für jedes Land eine der größten Herausforderungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit dar.

Daher sollen die Lebens- und Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass sie die psychosoziale Gesundheit in allen Lebensphasen fördern und so dazu beitragen, psychosoziale Erkrankungen zu vermeiden. Psychosoziale Belastungen und Stress sollen möglichst verringert werden. Zusätzlich bedarf es der kontinuierlichen Verbesserung der Versorgung im Bereich psychischer Erkrankungen und eines gestärkten Bewusstseins für psychische Gesundheit und Erkrankungen, um Vorurteile abzubauen und Ausgrenzung vorzubeugen.

Das Gesundheitsministerium setzt zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit. Auch eines der zehn österreichischen Gesundheitsziele widmet sich diesem wichtigen Bereich.

Die zehn Gesundheitsziele wurden in einem breit abgestimmten Prozess mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Gesellschaft entwickelt. Bis zum Jahr 2032 bilden sie den Handlungsrahmen für eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik. Gesundheitsziel 9 lautet „Psychosoziale Gesundheit fördern“.

Der „Beirat für psychosoziale Gesundheit, der aus dem ehemaligen „Beirat für Psychische Gesundheit“ und der „Arbeitsgruppe zu Gesundheitsziel 9: Psychosoziale Gesundheit fördern“ hervorging, begleitet die entsprechenden Strategien und Aktivitäten.

Er ist ein Gremium nach § 8 Abs. 1 des Bundesministeriengesetzes 1986 und berät den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in allen Fragen der psychischen Gesundheit.

Das Aufgabenspektrum umfasst sowohl Beratungen hinsichtlich der Optimierung von Gesundheitsförderung und Prävention in der Bevölkerung als auch hinsichtlich Früherkennung, Versorgung und Rehabilitation von Patientinnen und Patienten im Bereich der psychischen Gesundheit.

Der Beirat besteht aus ehrenamtlich tätigen Mitgliedern der folgenden Bereiche:

  • Betroffene und Angehörige
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Krisenintervention
  • Pflege
  • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Psychiatrie
  • Psychiatriekoordinationen der Bundesländer
  • Psychologie
  • Psychosomatik
  • Psychotherapie
  • Public Mental Health
  • Sozialarbeit
  • Sozialversicherung
  • Vertreter:innen anderer relevanter Beiräte
  • Vertreter:innen relevanter Strategieprozesse
  • Vertretungsnetz

Der Beirat für psychosoziale Gesundheit tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre.

Gesundheitsziel 9: Psychosoziale Gesundheit fördern 

Informationen zu den Gesundheitszielen Österreich

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2023