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Blut und Blutprodukte

Blut, Blutprodukte und Plasmaprodukte gelten in Österreich als Arzneimittel und unterliegen strengen Kontrollen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) und dem Blutsicherheitsgesetz (BSG). Sie spielen sowohl im Krankenhausalltag als auch in der Pharmaindustrie eine wichtige Rolle.

Soweit die genannten Gesetze vom Bund zu vollziehen sind, ist dafür das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zuständig.

Blutsicherheit- Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Plasmaprodukte- Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen

Nicht ausschließbare Restrisiken

Da bei Blut und Blutprodukten, wie bei allen biologischen Produkten, trotz aller Sicherheitsmaßnahmen grundsätzlich bestimmte Restrisiken im Hinblick auf mögliche Unverträglichkeiten oder bezüglich der Übertragung von Infektionskrankheiten bestehen, sollten diese Produkte nur nach klar definierten Kriterien und nach Vornahme einer entsprechenden ärztlichen Risikoabwägung (d.h. im Rahmen einer strengen Indikationsstellung) am Menschen angewendet werden. Dem Ziel der Sicherung einer hohen Qualität und Sicherheit von Blut und Blutprodukten vom:von der Spender:in bis zum:zur Empfänger:in dient eine Reihe von Rechtsvorschriften auf nationaler wie auch EU-Ebene (siehe dazu die Rubrik "Rechtsvorschriften").

Anwendungsmöglichkeiten

Wer Vollblut, Plasma, Erythrozyten, Thrombozyten oder Granulozyten spendet, leistet einen wertvollen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit. Blutprodukte werden im klinischen Bereich vor allem nach Unfällen, bei schweren Operationen (etwa Revisionen von Hüftgelenken) oder im Rahmen der Krebstherapie benötigt.

Blutspende, Bedeutung der Angaben der Spender:innen

Vor einer Blutspende ist die Feststellung des Gesundheitszustandes der Spender:innen durch die Ärzt:innen bzw. bei mobilen Blutspendeeinrichtungen ev. durch Gesundheits- und Krankenpflegekräfte des gehobenen Dienstes von großer Bedeutung. Das korrekte Ausfüllen des Fragebogens und die wahrheitsgemäße Beantwortung der gestellten Fragen sind die Voraussetzung dafür. Nur so kann ein Höchstmaß an Sicherheit sowohl für die Empfänger:innen, als auch die Spender:innen gewährleistet werden.

Empfehlung eines Fortbildungscurriculums für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege für das Blutspendewesen (PDF, 437 KB)

Gesundheitsfolgenabschätzung: Zulassung zur Blutspende in Österreich – mögliche Auswirkungen einer modifizierten Risikoabschätzung mit Fokus auf MSM (PDF, 2 MB)

Der Weg des Blutes und der Blutprodukte vom:von Spender:in bis zum/zur Empfänger:in

Das gewonnene Vollblut wird in den Blutspendeeinrichtungen, die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gem. BSG zugelassen/bewilligt werden müssen, in die einzelnen Blutkomponenten getrennt (Erythrozyten, Thrombozyten, Plasma). Von dort werden die Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate sowie das Plasma an die Blutdepots in den Krankenhäusern verteilt. Den Blutdepots obliegt die Versorgung der einzelnen Abteilungen/Stationen des zugehörigen Krankenhauses, wo die Konzentrate dann letztlich zu den Patient:innen gelangen. Das Plasma kann von den Blutspendeeinrichtungen auch an behördlich bewilligte pharmazeutische Betriebe (pharmazeutische Industrie) geliefert werden. Weiters wird Plasma in, vom BASG zugelassenen Plasmazentren, gewonnen. Das Plasma wird dann pathogen-inaktivierenden Verfahren unterzogen und mittels umfangreicher klinischer Prüfungen auf Wirksamkeit und größtmögliche Sicherheit getestet, um dann daraus verschiedenste therapeutische Produkte (wie Gerinnungsfaktoren, Immunglobulin und Albumin) herzustellen. Weiterführende Informationen:

Plasmaprodukte

Standards

Die aktuellen Standards der Österreichischen Gesellschaft für Blutgruppenserologie, Transfusionsmedizin, Regenerative Medizin und Immungenetik (ÖGBT) sind das Ergebnis einer bundesweiten Zusammenarbeit österreichischer Fachexperten. Sie regeln das Vorgehen bei prätransfusionellen Untersuchungen und die Abklärung im Rahmen der immunhämatologischen Schwangerschaftsbetreuung. Das Hauptaugenmerk der Standards liegt auf der Gewährleistung der Transfusionssicherheit sowie der zeitgemäßen Diagnostik immunologischer Mutter-Kind-Inkompatibilität.

ÖGBT-Standard: Immunhämatologische Untersuchungen bei Patienten (PDF, 730 KB)

ÖGBT-Standard: Klinische Hämotherapie (PDF, 1 MB)

Blutkommission

Gemäß §1 Abs. 1 der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Errichtung einer Blutkommission (BKVO) wird beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eine Kommission zur fachlichen Beratung im Bereich von Blut und Blutprodukten sowie Blutspende- und Transfusionswesen eingerichtet.

Verordnung: Errichtung einer Blutkommission (BKVO)

Blutkommission- Mitglieder und Stellvertreter/innen (PDF, 386 KB)

Geschäftsordnung der Blutkommission (PDF, 211 KB)

Patient Blood Management

Das Patient Blood Management (PBM) verfolgt das Ziel, Patient:innen so zu behandeln, dass eine Verabreichung von Fremdblut reduziert oder nicht erforderlich wird. Das PBM basiert auf drei Säulen:

  • Optimierung des Erythrozytenvolumens
  • Minimierung des Blutverlustes
  • Erhöhung und Ausschöpfung der patientenspezifischen Anämietoleranz (Nutzung der Anpassungsfähigkeit des Organismus)

Leitlinie zum Patient Blood Management (Gesundheitsbehörde) - Diese Leitlinie der EU-Kommission wurde am 4.April 2017 veröffentlicht.

Leitlinie zum Patient Blood Management (Spitäler) - Diese Leitlinie der EU-Kommission wurde am 4. April 2017 veröffentlicht.

Links

Webseite der Europäischen Kommission

Webseite des EDQM (Europarat)

Good Practice Guidelines for Blood Establishments and Hospital Blood Banks Required to Comply with EU Directive 2005/62/EC (PDF, 415 KB)

Guide to the Preparation, Use and Quality Assurance of Blood Components (20th Edition)

Quality and safety of blood products (WHO)

WHO (Blood Safety)

Informationen zur Transfusion (Gesundheitsportal)

Wissenschaftliche Empfehlungen des ECDC zu Zika-Virus und Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs (SoHO)

Rechtliches

Blutsicherheitsgesetz 1999

Blutspenderverordnung

Letzte Aktualisierung: 17. November 2023