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Allgemeines zum Tierschutzgesetz Die Entstehung des Tierschutzgesetzes, der zugehörigen Verordnungen und eine Übersicht über die Zuständigkeiten

Bis zum 31.12.2004 war der Tierschutz Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Es gab in Österreich 10 verschiedene Landestierschutzgesetze (Salzburg hatte 2 Tierschutzgesetze). Die sehr unterschiedlichen Bestimmungen in den einzelnen Ländern nährten den Wunsch nach einem einheitlichen Gesetz. Nach einem Volksbegehren im Jahr 1996 mit ca. 500.000 Unterschriften folgte 2003 das Bekenntnis des Nationalrates zu einer bundesweiten Regelung. Im Jahr 2005 trat dann das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz in Kraft. Es gelten nunmehr in allen Bundesländern einheitliche Bestimmungen.
Achtung: Für die Gesetzgebung ist der Bund zuständig, die Vollziehung ist jedoch ausschließlich Angelegenheit der Länder!
 

Aufbau und Anwendungsbereich des Tierschutzgesetzes

Zielsetzung des Tierschutzgesetzes ist der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Dabei geht es um das Tier an sich, egal, ob es sich gerade in der Obhut des Menschen befindet oder nicht. Wohlbefinden ist dann gegeben, wenn das Tier keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst erleidet. Bund, Länder und Gemeinden sind dazu verpflichtet, in der Öffentlichkeit ein  Verständnis für den Tierschutz, insbesondere bei der Jugend, zu erwecken und dieses zu vertiefen.

Am Beginn des Tierschutzgesetzes steht ein allgemeiner Teil (1. Hauptstück), in dem der Anwendungsbereich geregelt wird. Dieses Gesetz ist nicht bei Tierversuchen anzuwenden, da hierfür das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zuständig ist. Tiere, die zur Ausübung der Jagd und Fischerei eingesetzt werden, fallen ebenso nicht in den Wirkungsbereich dieses Gesetzes, hier fällt die Kompetenz an die Bundesländer. Außerhalb der eigentlichen Ausübung der Jagd und Fischerei sind für diese Tiere die Haltungsbedingungen nach dem Tierschutzgesetz und den dazugehörigen  Verordnungen jedoch zu erfüllen. Im Weiteren werden wichtige Begriffe erläutert. Zentral sind in diesem Teilauch das Tötungsverbot, das Verbot der Tierquälerei und das Verbot von Eingriffen an Tieren.

Im zweiten Hauptstück geht es um die Tierhaltung, insbesondere um Anforderungen an die Halterin oder den Halter, die Versorgung der Tiere und die richtige Haltung von Tieren. Weiters finden sich hier besondere Bestimmungen wie die Chippflicht für Hunde und Zuchtkatzen, die Haltung von Tieren in Zoos, in Tierheimen, bei sonstigen Veranstaltungen, aber auch die Haltung von Wildtieren, das Vorgehen bei Auffindung von entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen oder behördlich abgenommen Tieren und auch über die Schlachtung oder Tötung von Tieren.

Im dritten Teil geht es um die Regelung der Vollziehung, also im Speziellen darum, welche Behörden wie einschreiten können. Im abschließenden vierten Hauptteil sind Straf- und Schlussbestimmungen verankert. Bei Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen sind im Tierschutzgesetz, im Tiertransportgesetz und in den veterinärrechtlichen Bestimmungen hohe Geldstrafen und auch Tierhalteverbote vorgesehen.

Wichtige Tierschutzthemen und weitere Informationen:

 

Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2019