Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Lebensmittelüberwachung auf Radioaktivität in Österreich

In Österreich gibt es seit vielen Jahren eine Lebensmittelüberwachung auf Radioaktivität, die im Wesentlichen aus Folgendem besteht:

  • Lückenlose Kontrollen von Wildpilzimporten aus Drittstaaten gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 733/2008 und 1635/2006 (Messung direkt an der Zollstelle).
  • Regelmäßige Kontrolle der Rohmilch von etwa 30 Milchtouren
  • Stichprobenartige Kontrolle von sonstigen Produkten (insb. Rind- und Wildfleisch)
  • Untersuchung von speziellen Lebensmitteln im Rahmen von Projekten (z.B. Österreichische Wildpilze, Österreichische Seefische)

Die drei letztgenannten Kontrollen erfolgen auf Basis des österreichischen Strahlenschutzgesetzes. Diese Messungen werden von den Strahlenmesslabors der AGES durchgeführt. In den letzten Jahren kam es zu keiner Beanstandung wegen möglicher Gesundheitsschädlichkeit.

Die Berichte über die Ergebnisse der Überwachung auf Radioaktivität und Strahlung in Österreich finden Sie unter Publikationen.

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2023