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Nationaler Aktionsplan Behinderung

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP Behinderung) ist die langfristige Strategie des Bundes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Am 6. Juli 2022 hat die Bundesregierung im Ministerrat den „Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022–2030“ beschlossen. Dieser NAP Behinderung II ist der Nachfolgeplan zum NAP Behinderung I, der 2012 beschlossen wurde und mit Ende 2021 ausgelaufen ist. Die Universität Wien hat den NAP I im Auftrag des Sozialministeriums evaluiert und die Ergebnisse der Evaluierung sind online zugänglich (PDF, 4 MB).

Der NAP Behinderung II stellt für die jeweiligen Fachbereiche die aktuelle Situation in Form eines Problemaufrisses („Ausgangslage“) dar. Außerdem beinhaltet er fast 300 gemeinsame, politische Zielsetzungen, auf die sich alle Bundesministerien und die Länder verständigt haben, sowie rund 150 Indikatoren, die den Zielerreichungsgrad jeweills messen sollen. Schließlich enthält der NAP 375 Maßnahmen – aufgeteilt auf acht Schwerpunkt-Kapitel – die bis 2030 umzusetzen sind.

Der NAP Behinderung II ist das Ergebnis eines mehrjährigen, breit angelegten partizipativen Prozesses. Das für die Koordinierung des NAP Behinderung und für die gesamtstaatliche Koordination der UN-Behindertenrechtskonvention zuständige Sozialministerium hat durchgehend auf die Partizipation der Zivilgesellschaft bzw. die Einbindung der Vertreter:innen der Menschen mit Behinderungen während des NAP-Erstellungsprozess geachtet.

Anders als beim NAP I haben beim NAP II neben dem Bund auch die Länder an der Erstellung mitgewirkt und die Länder beteiligen sich an der Umsetzung des NAP II.

Die Bundesministerien und Bundesländer haben in 26 Expert:innen-Teams zum NAP Beiträge ausgearbeitet, die als Basis für den NAP verwendet wurden. Viele dieser Beiträge enthalten sehr detailliertere Strategien, Zielsetzungen und Maßnahmen auf Bundes- bzw. Landesebene. Die Beiträge sind hier (PDF, 7 MB)gesammelt einsehbar.

Die Umsetzung des NAP II wird auf Expert:innen-Ebene von der bereits 2012 im Rahmen des NAP I eingerichteten NAP-Begleitgruppe, in der die Bundesministerien, Länder und Stakeholder von den Organisationen der Menschen mit Behinderungen und vom Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vertreten sind, unter Vorsitzführung des Sozialministeriums laufend begleitet. Außerdem wird der NAP Behinderung II ab 2024 laufend im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung und Bewertung evaluiert werden. Der erste Umsetzungsbericht für den Zeitraum 6. Juli 2022 bis 31. Dezember 2023 ist hier (PDF, 2 MB) einsehbar.

Die Dokumente zum NAP Behinderung I und II sowie die Evaluierung des NAP Behinderung I stehen im Broschürenservice des Sozialministeriums als Download zur Verfügung.

Der NAP Behinderung 2022–2030 wird künftig in mehreren barrierefreien Fassungen, insbesondere auch in einer Zusammenfassung in leichter Sprache und in Gebärdensprache zur Verfügung stehen.

Letzte Aktualisierung: 26. November 2020