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Großküchen und Kantinen: Mehr Transparenz für Konsument:innen

Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Milch, Eier, Fleisch

Durch mehr Transparenz bei der Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln können Konsument:innen bewusste und bessere Entscheidungen treffen. Um das zu erreichen, wurde gestern die entsprechende Verordnung kundgemacht.

Sie betrifft die Information für Verbraucher:innen zur Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung. Die Verordnung tritt mit 01. September 2023 in Kraft.

„Den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen wir damit eine bewusste Entscheidung und tragen dem Wunsch nach regionalen und österreichischen Produkten Rechnung. Ich bin überzeugt, dass wir bei den Kantinen eine Dynamik in Gang setzen, die weitere Transparenz am Teller bringen wird.“ – Bundesminister Johannes Rauch

Bei diesen Lebensmitteln muss in der Gemeinschaftsverpflegung künftig die Herkunft verpflichtend gekennzeichnet werden:

  • Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild
  • Milch und Milchprodukte wie Butter, Topfen, Sauerrahm, Joghurt, Schlagobers und Käse
  • Ei und Eiprodukte wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei

Das gilt für öffentliche und private Großküchen und Kantinen und betrifft somit auch Betriebskantinen und Verpflegungseinrichtungen im Gesundheits- und Bildungsbereich. Andere Gastronomiebetriebe können die Herkunft freiwillig angeben, die Angaben müssen aber zutreffend und nicht irreführend gestaltet sein.

Weitere Informationen zur nationalen Herkunftskennzeichnung gibt es auf www.verbrauchergesundheit.gv.at.