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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Humane Papillomaviren, HPV, sind weltweit verbreitet und die Hauptursache für Krebsvorstufen und Krebs. Zumindest 80% aller Frauen und Männer infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV. Im Gegensatz zu anderen sexuell übertragbaren Krankheiten bieten Kondome gegen HPV keinen sicheren Schutz. Denn einige HPV-Typen können auch auf der Haut im Genital- und Analbereich vorkommen und bei Kontakt übertragen werden. Bei einer Ansteckung mit bestimmten HP-Viren (Typ 6, 11, 16, 18) können nach jahrelanger Latenz – also unbemerkter Infektion - bestimmte Erkrankungen mit Symptomen ausbrechen.

Die HPV-Schutzimpfung ist vorbeugend wirksam und bietet in hohem Maße einen breiten und wirksamen Schutz gegen jene HP-Viren, die für die häufigsten HPV-assoziierten Erkrankungen verantwortlich sind. Das Risiko für Gebärmutterhalskrebs sowie Genitalwarzen wird um bis zu 90% gesenkt. Ebenso wird das Risiko für Krebserkrankungen an Oropharynx, Anus, Penis, Vagina und Vulva deutlich reduziert.

Die Impfung gegen HPV ist prophylaktisch wirksam und soll daher vorrangig vor Eintritt in das sexuell aktive Alter erfolgen. Zudem ist die Impfung bei jüngeren Personen optimal wirksam. Die Impfung ist daher in erster Liniem vom vollendeten 9. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr empfohlen. Sie steht im Alter vom vollendeten 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr kostenlos zur Verfügung und ist darüber hinaus bis zum vollendeten 30. Lebensjahr empfohlen. Bei Impfungen nach demvollendetem 12. Lebensjahr spricht man aus medizinischer Sicht von „Nachholimpfungen“.

Die Impfung bietet auch Männern einen direkten Schutz vor HPV-bedingten Krankheiten wie Krebsvorstufen und Krebs an Rachen und Schlund, Penis und After. Die routinemäßige Impfung von Jungen und Männern gegen HPV bietet zudem nicht nur Mädchen und Frauen einen indirekten Schutz vor HPV-bedingten Erkrankungen, sondern trägt wesentlich zur Unterbrechung der Infektionsketten und Erreichung eines Herdenschutzes in der Gesamtbevölkerung bei. Daher gilt für Frauen und Männer gleichermaßen: Eine frühe Impfung entsprechend den Empfehlungen ist der beste und sicherste Schutz vor einer HPV-Infektion und schützt vor schweren Folgeerkrankungen wie Krebsvorstufen und Krebserkrankungen.

Ab dem vollendeten 9. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sind 2 Dosen im Schema 1+1 empfohlen. Die 2. Dosis sollte nach frühestens 6 Monaten bis maximal 12 Monate verabreicht werden. Zwischen dem vollendeten 15. und dem vollendeten 21. Lebensjahr handelt es sich beim 2-Dosen-Schema um eine off-label-Anwendung, die jedoch laut Impfplan Österreich empfohlen wird. Für die entsprechende Wirksamkeit auch in dieser Altersgruppe ist es unbedingt notwendig, das oben empfohlene Intervall von mindestens 6 Monaten zwischen 1. und 2. Impfung einzuhalten. Wurde die 2. Dosis früher als 5 Monate nach der ersten Dosis verabreicht, so ist immer eine 3. Dosis notwendig (im Intervall von 6-8 Monaten zur 2. Impfung).

Ab dem vollendeten 21. Lebensjahr wird die HPV-Impfung für einen gleichwertigen Individualschutz in einem 3-Dosen-Schema empfohlen: 2. Dosis 2 Monate nach der 1. Dosis, 3. Dosis 6-8 Monate (off-label) nach der 2. Dosis. Ein längerer Abstand zwischen 2. und 3. Impfung optimiert Antikörperbildung und Langzeitimmunität. Die Impfserie sollte aber jedenfalls innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Für immunsupprimierte und immuninkompetente Personen gilt altersunabhängig das 3-Dosen-Schema.

Für die Inanspruchnahme der Impfung im Rahmen des kostenfreien Impfprogrammes gilt das Alter zum Zeitpunkt der 1. Dosis. Dies betrifft also Personen geboren ab 01.02.2002 bis 01.02.2014. Personen geboren bis zum 31.01.2002 und früher, die also 21 Jahre oder älter sind, fallen nicht mehr in das kostenfreie Impfprogramm. Wenn die 1. Teilimpfung kurz vor dem 21. Geburtstag erfolgt, so kann nach 6 Monaten die 2. Teilimpfung kostenfrei erfolgen, selbst wenn die betreffende Person dann das 21. Lebensjahr schon vollendet hat.

Bei versäumten Impfungen im Schema 1+1 mit HPV9 (wenn das empfohlene Intervall zwischen 1. und 2. Impfung überschritten ist), sollen diese ehestmöglich nachgeholt werden, dabei sind bis zum vollendeten 21. Lebensjahr insgesamt 2 Impfungen ausreichend – ab dem vollendeten 21. Lebensjahr sind auch in diesem Fall insgesamt 3 Impfungen empfohlen.

Ist nur eine Impfung mit HPV4 erfolgt, sollen bei Personen unter dem vollendeten 21. Lebensjahr 2 Impfungen mit HPV9 verabreicht werden.

Wurde die 2. Dosis HPV9 früher als 5 Monate nach der ersten Dosis verabreicht, so ist immer eine 3. Dosis in einem Abstand von 6-8 Monaten zur 2. Dosis notwendig.

Ist ein kompletter Impfschutz gegen alle 9 HPV-Typen von Gardasil 9 gewünscht, so muss eine altersentsprechend vollständige Grundimmunisierung mit HPV9 erfolgen, dabei besteht kein erhöhtes Risiko für Nebenwirkungen.

Das bedeutet, dass in Einzelfällen auch Kinder, welche zuvor im kostenfreien Impfprogramm mit 2 Dosen HPV4 geimpft wurden, HPV9 kostenfrei erhalten können, sofern sie in das entsprechende Alter fallen. Wenn ein 3-Dosen-Schema auf Grund überzogener Intervalle/Alter oder aus anderen Gründen anzuwenden ist, so können in Ausnahmefällen 3 HPV9-Impfungen im kostenfreien Impfprogramm entsprechend den oben angeführten Rahmenbedingungen bereitgestellt werden.

Eine gesetzlich verpflichtende Dokumentation der HPV-Impfungen im eImpfpass tritt mit 01.03.2023 in Kraft. Nur mit einer lückenlosen Dokumentation der HPV-Impfungen im kostenfreien Kinderimpfprogramm ist sichergestellt, dass diese wichtige Public Health Maßnahme auf Basis der erreichten Durchimpfungsraten kontinuierlich evaluiert, verbessert und beibehalten werden kann. Informationen zu den technischen Zugriffsmöglichkeiten auf den elektronischen Impfpass stehen unter e-impfpass zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass die fachspezifischen Beschränkungen für Fachärztinnen und Fachärzte in Hinblick auf Impfungen derzeit auf Grund der Pandemie nicht anzuwenden sind, dies gilt auch für HPV-Impfungen. Das bedeutet, dass etwa Gynäkologinnen und Gynäkologen auch Buben und Männer impfen dürfen, sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte Eltern impfen dürfen. In Aussicht genommen ist, dass im Rahmen der aktuellen Ärztegesetz-Novelle (Beschluss des Nationalrates zu 1889 der Beilagen XXVVII. GP liegt bereits vor, für die Kundmachung ist noch die Zustimmung der Länder einzuholen) die Aufhebung der Sonderfachbeschränkung für die Durchführung von Impfungen weiterhin bestehen bleiben soll.

In Bezug auf die Delegierbarkeit der Verabreichung von Impfungen an Angehörige nichtärztlicher Gesundheitsberufe im Sinne des § 49 Abs. 3 ÄrzteG 1998 wird klargestellt, dass die Vorbereitung und Verabreichung von Injektionen in die Kompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesundheits-und Krankenpflege fallen und daher an diplomierte Gesundheits-und Krankenpfleger:innen nach Maßgabe des § 15 Gesundheits-und Krankenpflegegesetz (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, idgF. delegiert werden kann.

Zumindest 80% aller Frauen und Männer, die sexuell aktiv sind, infizieren sich im Laufe ihres Lebens mit HPV. Onkogene HPV-Typen sind die Hauptursache für Krebsvorstufen und Krebserkrankungen des Gebärmutterhalses (Zervixkarzinom). In Österreich erkranken jedes Jahr rund 400 Frauen an Gebärmutter­halskrebs, das sind 2% aller diagnostizierten Krebs­erkrankungen. Es werden pro Jahr 130-180 Todesfälle registriert. Die Sterberate bei an Gebärmutterhalskrebs erkrankten Frauen liegt somit fluktuierend bei 33-45%.

Humane Papillomaviren werden außerdem assoziiert mit Krebserkrankungen an:

  • Oropharynx (70% HPV-assoziiert)
  • Anus (>90% HPV-assoziiert): Ein bis zwei von 100.000 Personen erkranken in Österreich jedes Jahr an einem bösartigen Tumor am Darmausgang
  • Penis (60% HPV-assoziiert): Rund ein Prozent aller Männer in Europa erkranken an einem Karzinom am Penis
  • Vagina (75% HPV-assoziiert): Etwa 0,3 Prozent aller Krebserkrankungen der weiblichen Geschlechtsorgane betreffen die Vagina
  • Vulva (70% HPV-assoziiert): Rund zwei von 100.000 Frauen erkranken in Österreich jedes Jahr an einem Vulvakrebs

Die HPV-Typen 6 und 11 sind für mehr als 90% aller Genitalwarzen und für die juvenile respiratorische Papillomatose (Larynxpapillome) verantwortlich. In Österreich leiden jedes Jahr 20.000 bis 30.000 Personen an Genitalwarzen, jede und jeder Zehnte erkrankt im Laufe des Lebens.

Weltweit stiegt die Rate an neuen HPV-assoziierten Krebserkrankungen bei Männern. In den USA ist seit 2009 die Inzidenz an Karzinomen der Mundhöhle und des Rachens bei Männern verursacht durch HPV 16 und HPV 18 mittlerweile höher als jene von Zervixkarzinomen (bei Frauen)*. Das Oropharynxkarzinom ist die häufigste HPV-assoziierte Krebserkrankung bei Männern. Im Jahr 2019 wurden in Österreich 1.211 bösartige Neubildungen des Kopf- und Halsbereichs (Tumore der Lippe, der Mundhöhle und des Pharynx) neu diagnostiziert, etwa 70% davon bei Männern. Diese Tumore waren für rund 3 % der jährlichen Krebsneuerkrankungen und -sterbefälle verantwortlich**.

 

* Senkomago V et al. Human Papillomavirus–Attributable Cancers — United States, 2012–2016. MMWR 2019;68:724–728.

**Statistik Austria. Krebserkrankungen in Österreich 2022. Statistik Austria

Zur Frühdiagnose von Gebärmutterhalskrebs werden im Rahmen der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen ein Abstrich vom Gebärmutterhals und eine Färbung nach Papanicolaou (PAP) und/oder ab dem vollendeten 30. Lebensjahr ein HPV-Test durchgeführt.

Für Männer ist derzeit kein labordiagnostischer HPV-Test zugelassen. Die Österreichische Krebshilfe empfiehlt daher folgende Früherkennungsuntersuchungen für Männer: Impfung gegen HPV, Selbstuntersuchung der Hoden, Prostatauntersuchung, Harnuntersuchung, Okkulttest, Koloskopie und Hautselbstuntersuchung. Vor allem Personen mit erhöhtem Risiko wie z.B. homosexuelle Männer oder Männer mit chronischen Autoimmunerkrankungen sollten regelmäßig ärztlich untersucht werden*.

 

*Österreichische Krebshilfe. Krebsfrüherkennung für Männer und Frauen. Krebshilfe

WHO:

Im Mai 2018 rief WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus alle relevanten Akteure auf, sich für das gemeinsame Ziel der weltweiten Elimination von Gebärmutterhalskrebs zu vereinen. Im August 2020 nahm die 73. Weltgesundheitsversammlung die globale Strategie zur Elimination von Gebärmutterhalskrebs an. Österreich hat die Resolution WHA 73.2 miteingebracht und damit die darin formulierten Ziele unterstützt. Laut dieser Strategie werden alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, eine Gebärmutterhalskrebs-Inzidenzrate von unter 4 pro 100.000 Frauen zu erreichen und beizubehalten, um Gebärmutterhalskrebs zu eliminieren. Das Erreichen dieses Ziels stützt sich auf drei zentrale Säulen der WHO-Strategie:

  1. Impfungen: 90% der Mädchen werden bis zum Alter von 15 Jahren vollständig mit einem Impfstoff gegen Humane Papillomaviren (HPV) geimpft;
  2. Vorsorgeuntersuchungen: 70% der Frauen werden bis zum Alter von 35 Jahren und bis zum Alter von 45 Jahren mit einem „high-performance“-Test untersucht;
  3. Behandlung: 90% der Frauen mit Krebsvorstufen und 90% der Frauen mit invasivem Krebs werden behandelt.

Jedes Land sollte die 90-70-90-Ziele bis 2030 erreichen, um die Ausrottung von Gebärmutterhalskrebs innerhalb des nächsten Jahrhunderts voranzutreiben.

Die Europäische Kommission spricht sich im Zuge des „Europe’s Beating Cancer Plan“ dafür aus, die Ziele der globalen Strategie zur Elimination von Gebärmutterhalskrebs der WHO und die Prävention anderer durch humane Papillomaviren hervorgerufene Krebsarten mitzutragen, und ergänzt, dass die Durchimpfungsrate bei Jungen und Männern bis 2030 signifikant erhöht werden soll.