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Gemeinschaftsverpflegung

Die Verpflegung in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Betrieben, Krankenhäusern, Wohn- und Pflegeeinrichtungen hat auf Grund der großen Zahl an erreichten Menschen ein hohes Präventionspotenzial und unterstützt ein gesundes Leben.

Gesund essen und trinken in der Gemeinschaftsverpflegung

Ein bedarfsgerechtes und zeitgemäßes Angebot in der Gemeinschaftsverpflegung berücksichtigt neben dem Geschmack, der Frische und der Zufriedenheit der Gäste auch die ernährungsphysiologische Qualität der Speisen. Dabei kommt es auf eine zielgruppenadäquate, gesundheitsfördernde Zusammenstellung der Speisepläne und eine nährstoffschonende Zubereitung an. Ebenso sollten ökologische, soziale Aspekte und das Tierwohl berücksichtigt werden. Die Bereitstellung regionaler, saisonaler und biologischer Lebensmittel ist ein wichtiger Bestandteil einer qualitativ hochwertigen und nachhaltigeren Ernährung.

Die Umsetzung einer gesundheitsfördernden und nachhaltigen Verpflegung ist eine Herausforderung. Daher stellt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz praktische Umsetzungshilfen zur Verfügung. Diese wurden so konzipiert, dass sie auf den Weg zu einer optimalen Verpflegung als Umsetzungshilfe herangezogen werden können und werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für die einzelnen Settings wurden Checklisten entwickelt, die dabei helfen, Stärken und Schwächen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, das Verpflegungsangebot attraktiv, genussvoll und preislich fair, aber auch gesundheitsfördernd und klimafreundlich zu gestalten, z.B. durch bewussten Fleischkonsum.

Zur Zielgruppe zählen Essensanbieterinnen und Essensanbieter, Verantwortliche von öffentlichen und privat geführten Einrichtungen, die Verpflegung anbieten, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in diesem Bereich, Verantwortliche für die Gesundheitsförderung innerhalb der Organisation, Fachkräfte, Beratungspersonal, Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verpflegungsunternehmen. Der Standard kann zudem auch von gastronomischen Betrieben genutzt werden, die z.B. Mahlzeiten anliefern.

Bei der Erarbeitung dieser Umsetzunghilfen für die Gemeinschaftsverpflegung wurde auf bereits bestehende Expertisen und praxiserprobte, qualitätsgesicherte Unterlagen öffentlicher Einrichtungen des Bundes und der Länder sowie wichtiger Institutionen zurückgegriffen. Zudem wurden nationale und internationale Best-Practice Projekte sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt.

Für Fragen steht Ihnen Frau Mag.a Judith Benedics unter 01/71100/644271 gerne zur Verfügung. Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an judith.benedics@gesundheitsministerium.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2022