Berichte und Studien
Sie finden hier aktuelle Studien und Berichte aus dem Bereich Konsumentenpolitik
Erster Bericht der Expert:innengruppe zur Beobachtung und Analyse der Inflationsentwicklung (EBAI)
Nach vielen Jahren geringer Inflation sieht sich die Europäische Union und auch Österreich zunehmend mit einer stärkeren Inflationsentwicklung konfrontiert. Die Statistik Austria erwartet in ihrer aktuellen Schnellschätzung eine Inflationsrate von 7,7% für Mai 2022. Damit erreicht die Inflation in Österreich den höchsten Wert seit fast 50 Jahren.
Für ein besseres Verständnis über aktuelle und mögliche künftige Preisentwicklungen und für die Entwicklung von Gegenmaßnahmen wurde unter dem Vorsitz des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eine Expert:innengruppe eingerichtet.
Die Expert:innengruppe zur Beobachtung und Analyse der Inflationsentwicklung (EBAI) hat dem Ministerrat am 15.06.2022 den ersten Bericht (PDF, 2 MB) vorgelegt. Dieser Bericht bietet der Bundesregierung und dem Nationalrat eine erste Einschätzung zur Entwicklung der Inflation, sowie Vorschläge zu potenziellen Gegenmaßnahmen gegen die Teuerung und ihre Auswirkungen.
Die EBAI-Mitglieder, insbesondere Vertreter:innen von Bundesministerien, Interessensvertretungen und unabhängigen Expert:innen-Organisationen, haben insgesamt 105 Vorschläge zur Bekämpfung bzw. Abfederung der Inflation eingebracht, diskutiert und gegenseitig kommentiert. Diese Vorschläge und Ideen beinhalten sowohl kurzfristige als auch langfristige, strukturelle Maßnahmen.
Außerdem haben WIFO, IHS und OeNB neue Inflationsprognosen für diesen Bericht erstellt. Demnach wird die Teuerung 2022/2023 höher ausfallen als noch im März 2022 prognostiziert wurde. Für 2022 wird eine Teuerung zwischen 7 % und 7,5 % erwartet und erst für 2023 mit einer merklichen Abschwächung der Inflationsdynamik auf 4,2 % bis 5,0 % gerechnet.
Studie zum Pauschalreise-Standardinformationsblatt aus verhaltensökonomischer Perspektive
Gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen sind Reiseveranstalter und Reisevermittler dazu verpflichtet, Reisenden vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages das Standardinformationsblatt zukommen zu lassen. Dieses ist im Anhang der Richtlinie abgedruckt und enthält wichtige Informationen für Konsument:innen.
Das BMSGPK hat beim Institut für Höhere Studien (IHS) eine verhaltensökonomische Analyse dieses Formblatts in Auftrag gegeben, damit sichergestellt ist, dass das darin enthaltene Wissen Konsument:innen erreicht. Der Endbericht der Studie (Studie Pauschalreise) enthält viele Verbesserungsvorschläge, die vor allem die Vereinfachung des Textes sowie die verbesserte Übermittlung des Standardinformationsblatts betreffen.
Die verhaltensökonomischen Erkenntnisse der Studie sind sehr gut auf Informationspflichten in anderen Rechtsgebieten des Konsumentenschutzes übertragbar.
Freizeitraum Wasser - Gefahren diesseits von Ertrinken bei Freizeitaktivitäten im und mit dem nassen Element
Fokusreport des Forschungszentrums für Kinderunfälle Graz aus 2022 (PDF, 6 MB)