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Neuartiges Coronavirus (COVID-19)

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Umbenennung von Krankheit und Erreger

Am 11.02.2020 verlautbarte die WHO (World Health Organisation) einen offiziellen Namen für die Erkrankung: COVID-19 (coronavirus disease 2019, „Coronavirus-Krankheit 2019“).

Die Bezeichnung für den Erreger wurde von 2019-nCoV auf SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus 2) geändert.

Falldefinition COVID-19

Definition für die Reinfektion mit SARS-CoV-2

Übersicht

COVID-19 ist eine durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Infektionskrankheit. Sie wurde erstmals 2019 in Metropole Wuhan (Provinz Hubei) beschrieben, entwickelte sich im Januar 2020 in der Volksrepublik China zur Epidemie und breitete sich schließlich zur weltweiten COVID-19-Pandemie aus. Die genaue Ausbruchsquelle ist derzeit noch unbekannt. Es wird angenommen, dass sich das Virus wie andere Erreger von Atemwegserkrankungen hauptsächlich durch Tröpfcheninfektion verbreitet.

Empfehlungen für Reisende in/aus Risikogebieten

Aktuelle Hinweise hinsichtlich Sicherheitsrisiko und Reisewarnungen finden Sie unter auf der Website des Außenministeriums.

Regionen, in denen von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss

COVID-19 ist inzwischen weltweit verbreitet. Aktuelle Fallzahlen sind auf den Internetseiten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) abrufbar. Ein Überblick über die Situation der COVID-19-Fälle in Österreich kann dem amtlichen COVID19-Dashboard entnommen werden. Im Hinblick auf die Rückkehr aus dem Ausland wird auf die geltenden Verordnungen verwiesen.

Sollte darüber hinaus die Ausweisung definierter Regionen, in denen von anhaltender Übertragung von SARS-CoV-2 ausgegangen werden muss, künftig wieder an Bedeutung gewinnen, werden diese wie gewohnt an dieser Stelle veröffentlicht.

Fachinformationen

Über Fachinformationen und Handlungsempfehlungen wird in einem eigenen Bereich informiert.

Information für medizinisches Fachpersonal bezüglich SARS-CoV-2

Eine Verordnung zur Einführung einer amtlichen Meldepflicht für Verdachts-, Erkrankungs- und Todesfälle durch SARS-CoV-2 wurde vom Gesundheitsminister erlassen.

Zusätzlich wurde die Verordnung betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen (Absonderungsverordnung), BGBl. Nr. 39/1915, durch BGBl. II Nr. 21/2020, abgeändert.

Weitere Informationen

Die aktuelle Risikoeinschätzung für die Europäische Union kann auf der Website des Europäischen Zentrums für Krankheitskontrolle und Prävention (ECDC) eingesehen werden.

Von der WHO wurden unterstützende Dokumente erstellt, die auf der WHO-Webseite abrufbar sind.

Weitere aktuelle Informationen sind auch auf der Webseite der ECDC abrufbar.

Letzte Aktualisierung: 22. Februar 2023