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Barrierefreiheit im Sozialministerium

In der österreichischen Bundesverfassung gibt es ein klar verankertes Bekenntnis zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.

Wesentlich in diesem Zusammenhang sind die UN-Behindertenrechtskonvention und die nationalen Gesetze zum Gleichstellungsrecht.

Barrierefrei heißt, dass alle Bereiche des menschlichen Lebens von jedem Menschen unabhängig von Behinderungen und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Das bezieht sich besonders auf den baulichen Bereich, den mobilitätsbezogenen Bereich sowie den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).

Der bauliche Bereich umfasst zum Beispiel Gebäude und Bauten. Der mobilitätsbezogene Bereich umfasst die umfassende Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmittel. Der Bereich der IKT umfasst den digitalen Bereich, zum Beispiel Geräte und Anwendungen, die von einem Menschen zu bedienen sind.

Das Sozialministerium nimmt die Umsetzung der Barrierefreiheit auch im eigenen Haus sehr wichtig und dient national und international als richtungsweisendes Beispiel.

Bauliche Barrierefreiheit

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) verpflichtet durch § 8 Abs. 2 den Bund, geeignete und konkret erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Der Bund musste einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude erstellen und etappenweise umsetzen (als Teil des Etappenplans Bundesbauten). Das Sozialministerium hat seinen mehrstufigen Etappenplan in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) bereits erfolgreich umgesetzt.  

Der Österreichischen Behindertenrat (ehemals ÖAR) wurde in den Etappenplan eingebunden. Er stellte nach eingehender Überprüfung fest, dass das Objekt Stubenring 1 weitgehend barrierefrei ist. Das Regierungsgebäude Stubenring 1 ist für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und vollständig nutzbar. Dabei wurden die derzeitigen ÖNORMEN (B 1600, V 2102, V 2105) berücksichtigt und das historische, unter Denkmalschutz befindliche Gebäude bestmöglich baulich barrierefrei ausgestattet. 

Das Sozialministerium arbeitet auch weiterhin an der Einhaltung und Verbesserung der Barrierefreiheit. Dazu zählt die Erleichterung der Orientierung in den Gebäuden, beispielsweise die Fluchtwegsicherung, ein taktiles Leitsystem und visuelle Orientierungshilfen.

Nach erfolgter Anmeldung bei der Gegensprechanlage werden Menschen mit Behinderung durch Bedienstete des Ressorts im Eingangbereich des Hauses Stubenring 1 persönlich abgeholt.

Digitale Barrierefreiheit im IKT-Zusammenhang

Sobald Produkte oder Dienstleistungen digital verwendet werden können, müssen diese nach technischen Richtlinien zur Barrierefreiheit gestalten sein. Dies dient der barrierefreien Nutzung unabhängig von einer eventuell vorhandenen Behinderung.

Ein Beispiel: Wird eine Studie erstellt und im PDF-Format zum Download angeboten, muss das PDF-Dokument dieser Studie den technischen Richtlinien für barrierefreie PDFs entsprechen.

Das Sozialministerium ist aktiv an der interministeriellen Arbeitsgruppe "Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnologie" beteiligt und führt seit 2015 ressortintern das Projekt "Inklusives Vergabewesen" durch. Dieses Projekt dient der Berücksichtigung der barrierefreien Abwicklung von Vergabeverfahren (von der Ausschreibung bis hin zum Vertragsabschluss) und der barrierefreien Beschaffung von digital nutzbaren Produkten und Dienstleistungen.

Der Internetauftritt des Sozialministeriums ist gemäß der gültigen internationalen technischen WCAG-Richtlinie weitestgehend barrierefrei. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserer Barrierefreiheitserklärung.

Barrierefreiheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialministerium

Das Sozialministerium bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung spezielle IT-Werkzeuge und Services an. Dies sind zum Beispiel Sprachsteuerung, Screenreader, Software zur Vergrößerung, Braillezeile und Scanner. Das elektronische Aktensystem (ELAK), Word- und PowerPoint-Vorlagen sowie alle internen Formulare, Rundschreiben und Erlässe stehen ebenfalls barrierefrei zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 6. November 2019