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Ausbildung in der Pflege

Die Pflegereform führt zu Verbesserungen in der Pflegeausbildung und einer Ausweitung der Ausbildungsmöglichkeiten:

Durch das Pflegereformpaket soll die Pflegeausbildung attraktiver werden. Mit dem neuen Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz soll jede:r, die/der eine Ausbildung zu einem Pflegeberuf macht, mindestens 600 Euro pro Monat erhalten. Ab 2024 wird der Ausbildungsbeitrag über das Pflegefondsgesetz abgewickelt. Das Pflegestipendium des AMS unterstützt unter gewissen Voraussetzungen Personen bei der Aus- und Weiterbildung mit mindestens 1.400 Euro im Monat.Für Jugendliche wird es, vorerst als Modellversuch, eine Pflegelehre geben. Sie dauert drei oder vier Jahre und endet mit einem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz bzw. Pflegeassistenz. Bestehende Schulversuche an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung bzw. Fachschule für Sozialberufe) werden ins Regelschulwesen übernommen.

Maßnahmen im Detail

Ausbildungsbeiträge für die Pflegeausbildung - Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss

Das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz (PAusbZG) soll Menschen, die eine Ausbildung in den Bereichen Pflege und Betreuung absolvieren, finanziell besserstellen. Ab 2024 wird der Ausbildungsbeitrag über das Pflegefondsgesetz abgewickelt. Personen, die keine existenzsichernden Leistungen vom AMS bekommen, sollen einen monatlichen Ausbildungsbeitrag von mindestens € 600 erhalten.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Pflegepersonal.

Pflegestipendium

Zusätzlich zum Pflegausbildungs-Zweckzuschussgesetz wurde mit 1.1.2023 ein Pflegestipendium eingeführt. Das Pflegestipendium wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) angeboten. Es unterstützt Personen bei der Ausbildung, die erst später in den Pflegeberuf einsteigen oder wiedereinsteigen wollen.

Entfristung Pflegeassistenz

Pflegeassistent:innen dürfen weiterhin unbefristet in Krankenanstalten tätig sein. Das in § 117 Abs. 23 GuKG vorgesehene Auslaufen der Tätigkeit ab 1.1.2025 ist aufgrund des hohen Personalbedarfs nicht zielführend. Die Bestimmung wird daher gestrichen. 

Kompetenzerweiterungen

Erweiterte Kompetenzen für Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz: Ab- und Anschließen laufender Infusionen – ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen – bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben.

Zusätzliche Kompetenzerweiterungen für Pflegefachassistenz: Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen sowie die Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen.

Lehre für Assistenzberufe in der Pflege

Neben einer schulischen Ausbildung im Bereich Pflege wird – vorerst als Pilot in vier Bundesländern (Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg) - die Pflegelehre eingeführt.Die Lehre wird 4 bzw. 3 Jahre dauern und mit einem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz enden. Der Abschluss ermöglicht auch den Zugang zur Ausbildung zum:zur diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:in an einer Fachhochschule. Die ersten Jahrgänge sind im Wintersemester 2023/24 gestartet.

Überführung der Schulversuche zur PA/PFA ins Regelschulwesen

Die im Rahmen eines Schulversuchs gestarteten Ausbildungen wurden ins Regelschulwesen überführt. Die Höhere Lehranstalt für Pflege und Sozialbetreuung hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die für die Erfüllung der im jeweiligen Berufsbild und Kompetenzbereich festgeschriebenen Aufgaben der Sozialbetreuungs- und Pflegeassistenzberufe erforderliche Haltung und Einstellung sowie das dafür notwendige Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln. Die dreijährige Fachschule für Sozialberufe dient dem Erwerb der Erweiterung und Vertiefung der bereits erworbenen Allgemeinbildung und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes auf sozialem und wirtschaftlichem Gebiet befähigen. Mehr Informationen auf der Seite des BMBWF.

Erleichterungen bei Nostrifikation

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungen wird deutlich vereinfacht, beschleunigt und entbürokratisiert. Die hohen Qualitätsstandards bleiben sichergestellt. Pflegekräfte erhalten die Möglichkeit, als Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz tätig zu werden, bis die Nostrifikation abgeschlossen ist. 

Durchlässigkeit erhöhen

Es wird ein bedingter Rechtsanspruch auf Weiterbildung im Berufsleben geschaffen. Menschen in der Pflege können zukünftig in der Arbeitszeit eine weiterführende und/oder kompetenzerweiternde Ausbildung absolvieren. 

Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2024