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Ausbildung in der Pflege

Die Pflegereform führt zu Verbesserungen in der Pflegeausbildung.

Durch das Pflegereformpaket soll die Pflegeausbildung attraktiver werden. Mit dem neuen Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz soll jede:r, die/der eine Ausbildung zu einem Pflegeberuf macht, mindestens 600 Euro pro Monat erhalten. Für Umsteiger:innen, die aus einem anderen Beruf in die Pflege wechseln, sowie für Wiedereinsteiger:innen wird ein Pflegestipendium entwickelt, welches voraussichtlich im Jahr 2023 eingeführt werden wird.

Für Jugendliche wird es, vorerst als Modellversuch, eine Pflegelehre in ganz Österreich geben. Sie wird vier oder drei Jahre dauern und mit einem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz bzw. Pflegeassistenz enden. Bestehende Schulversuche an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen werden ins Regelschulwesen übernommen. 

Maßnahmen im Detail

Ausbildungsbeiträge für die Pflegeausbildung - Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss

Das Pflegeausbildungs-Zweckzuschussgesetz (PAusbZG) soll Menschen, die eine Ausbildung in den Bereichen Pflege und Betreuung absolvieren, finanziell besserstellen. Personen, die keine existenzsichernden Leistungen vom AMS bekommen, sollen einen monatlichen Ausbildungsbeitrag von mindestens € 600 erhalten.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Pflegepersonal.

Pflegestipendium

Zusätzlich zum Pflegausbildungs-Zweckzuschussgesetz wurde mit dem Pflegereformpaket beschlossen, ein Pflegestipendium einzuführen. Es soll Personen, die erst später in den Pflegeberuf einsteigen oder wiedereinsteigen wollen, bei der Ausbildung unterstützen. Das Pflegestipendium soll 2023 starten und wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) angeboten werden. Das verantwortliche Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft.

Entfristung Pflegeassistenz

Pflegeassistent:innen dürfen weiterhin unbefristet in Krankenanstalten tätig sein. Das in § 117 Abs. 23 GuKG vorgesehene Auslaufen der Tätigkeit ab 1.1.2025 ist aufgrund des hohen Personalbedarfs nicht zielführend. Die Bestimmung wird daher gestrichen. 

Kompetenzerweiterungen

Erweiterte Kompetenzen für Pflegeassistenz bzw. Pflegefachassistenz: Ab- und Anschließen laufender Infusionen – ausgenommen Zytostatika und Transfusionen mit Vollblut und/oder Blutbestandteilen – bei liegendem periphervenösen Gefäßzugang, die Aufrechterhaltung dessen Durchgängigkeit sowie gegebenenfalls die Entfernung desselben.

Zusätzliche Kompetenzerweiterungen für Pflegefachassistenz: Legen, Wechsel und Entfernung von subkutanen und periphervenösen Verweilkanülen sowie die Verabreichung von subkutanen Injektionen und subkutanen Infusionen.

Lehre für Assistenzberufe in der Pflege

Neben einer schulischen Ausbildung im Bereich Pflege wird es – vorerst als Modellversuch – in ganz Österreich eine Pflegelehre geben. Die Lehre wird 4 bzw. 3 Jahre dauern und mit einem Lehrabschluss als Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz enden. Er ermöglicht auch den Zugang zur Ausbildung zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:in an einer Fachhochschule. Im vierten Lehrjahr wird es eine Lehrlingsentschädigung von etwa 1.500 Euro geben.

Überführung der Schulversuche zur PA/PFA ins Regelschulwesen

Im Rahmen eines Schulversuchs an 15 Standorten werden an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen und fünfjährigen berufsbildenden höheren Schulen seit 2020/21 österreichweit insgesamt rund 600 Schüler:innen ausgebildet. Ab dem Schuljahr 2023/24 wird der Start dieser neuen Ausbildungsform regulär ermöglicht und ein nahtloser Übergang sichergestellt.

Erleichterungen bei Nostrifikation

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungen wird deutlich vereinfacht, beschleunigt und entbürokratisiert. Die hohen Qualitätsstandards bleiben sichergestellt. Pflegekräfte erhalten die Möglichkeit, als Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz tätig zu werden, bis die Nostrifikation abgeschlossen ist. 

Durchlässigkeit erhöhen

Es wird ein bedingter Rechtsanspruch auf Weiterbildung im Berufsleben geschaffen. Menschen in der Pflege können zukünftig in der Arbeitszeit eine weiterführende und/oder kompetenzerweiternde Ausbildung absolvieren. 

Letzte Aktualisierung: 30. Oktober 2022