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Lebensmittel Ernährung

Hier erhalten Sie Informationen zu bürgerInnenrelevanten Inhalten zum Thema Lebensmittel und Ernährung.

Informationen für UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen von Behörden aus dem Bereich Lebensmittel stehen nur mehr auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) zur Verfügung, z. B:

 

Das Österreichische Lebensmittelbuch online

Das österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätze sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren (§ 76 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG). Das Österreichische Lebensmittelbuch ist aus rechtlicher Sicht als "objektiviertes Sachverständigengutachten" einzustufen. Es ist keine Rechtsvorschrift im engeren Sinn.

Zur Beratung der Bundesministerin in Angelegenheiten sämtlicher lebensmittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Vorbereitung des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacus) ist eine Kommission (Codexkommission) eingerichtet. Die gesamten Informationen des "Codex Alimentarius Austriacus" ist auf der Webseite www.lebensmittelbuch.at abrufbar und dort auch in leicht zugänglicher Form durchsuchbar. Die verbindlichen Originaldokumente sind im Kapitel "Das Österreichische Lebensmittelbuch" gelistet.

Ernährungsberichterstattung

Für die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Strategien muss die IST-Situation bekannt sein. Daher wird in regelmäßigen Abständen der Ernährungszustand und das Ernährungsverhalten der Bevölkerung erhoben und als Ernährungsbericht veröffentlicht.

Der Österreichische Ernährungsbericht 2017 gibt einen guten Überblick über die Ernährungssituation der erwachsenen Allgemeinbevölkerung. Ergänzend dazu sind für Kinder Daten aus der Childhood Obesity Surveillance Initiative der Weltgesundheitsorganisation verfügbar.

Ernährungsstrategien und Gremien

Eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung kann einen wichtigen Beitrag zu Gesundheit und Wohlbefinden leisten. Dabei gibt es keine Verbote, es kommt aber auf die Verhältnisse an. Alkoholfreie und ungesüßte Getränke (am besten Wasser), reichlich Obst und Gemüse und Getreide und Kartoffeln bilden die Basis. Milch- und Milchprodukte spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, während Fleisch- und Fleischprodukte sowie Wurstwaren nur selten, maximal dreimal pro Woche am Speiseplan stehen sollten. Süßigkeiten und salzige Snacks sollten sehr selten konsumiert werden.

Achten Sie bei verarbeiteten Lebensmitteln auf denn Nährstoffgehalt. Innerhalb von Produktgruppen gibt es oft große Unterschiede in der Zusammensetzung. Diese können Sie einfach online unter Lebensmittel unter der Lupe vergleichen.

Durch einfache Maßnahmen, wie das Verfeinern von Naturjoghurt mit frischen Früchten oder Topfen mit frischen Kräutern als Ersatz für fertige Aufstriche, können Zucker, Salz und Fett eingespart werden. Achten Sie beim Einkauf, aber auch bei der Außer-Haus Verpflegung auf saisonale Lebensmittel aus der Region. Im Folgenden finden Sie genaue Häufigkeits- und Mengenangaben für Lebensmittel.

 

Unter www.richtigessenvonanfangan.at finden Sie Ernährungsempfehlungen sowie ausführliche weiterführende Informationen zu den Themen:

Oberste Ziele des NAP.e sind eine Verringerung von Fehl-, Über- und Mangelernährung sowie eine Trendumkehr der steigenden Übergewichts- und Adipositaszahlen bis 2020. Die gesunde Wahl muss die leichtere werden.

Der NAP.e wird regelmäßig überarbeitet, um Aktualität und eine qualitätsgesicherte Vorgangsweise zu gewährleisten.

Der Fokus des NAP.e 2013 liegt bei den Zielgruppen Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Schwangere und Stillende sowie auf der Weiterentwicklung von Hilfsmitteln zur Informationsvermittlung und zum Empowerment. Die heterogene Gruppe der älteren Menschen soll mehr ins Zentrum der Bemühungen rücken.  Das Thema Gemeinschaftsverpflegung soll künftig verstärkt bearbeitet und der Schwerpunkt Schulverpflegung weitergeführt werden.

Der NAP.e  wird als zentrales Dokumentationsinstrument bereits breit angenommen. Diese neue Transparenz soll auch dazu beitragen, dass weitere Maßnahmen besser geplant und koordiniert werden und so die begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet und effizient zum Einsatz kommen.

Ernährungspolitische Strategie

Im Jahr 2009 gab Bundesminister Alois Stöger den Startschuss zur Erarbeitung des NAP.e. Österreich reihte sich damit in die Gruppe der Länder ein, welche ernährungspräventiven Aspekten besonderes Augenmerk schenken. Nach einem breit angelegten Konsultationsverfahren wurde der Aktionsplan im Jänner 2011 vom Ministerrat einstimmig angenommen.

So bekam Österreich erstmals in seiner Geschichte eine Ernährungspolitische Strategie, klare Ziele und eine transparente Dokumentation der Schritte, die zur Zielerreichung gesetzt werden. (10.9.2013)

weiterführende Informationen und Downloads:

  • Nationaler Aktionsplan Ernährung 2013 (wird derzeit hinsichtlich Barrierefreiheit überarbeitet)

Kontakt:

Mag.a Judith Benedics
Tel: +43 1-71100-644271
E-Mail: judith.benedics@sozialministerium.at

 

Eine gesundheitsfördernde Gesamtpolitik erfordert eine angemessene Wissensgrundlage, personelle und finanzielle Ressourcen sowie entsprechende Strukturen und Partnerschaften.

Was ist die Nationale Ernährungskommission 'NEK'?

Basierend auf §8 des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBI. Nr. 76/1986 idgF wurde eine Nationale Ernährungskommission (NEK) eingerichtet. Die NEK berät den Bundesminister für Gesundheit in allen Angelegenheiten der gesundheitsbezogenen Ernährungspolitik, insbesondere bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplan Ernährung (NAP.e).

Die NEK identifiziert und bewertet dabei unter Berücksichtigung internationaler Vorgaben (EU, WHO) und der Ergebnisse nationaler Bedarfs- und Risikoanalysen mögliche Handlungsbereiche und legt dem Bundesminister für Gesundheit Vorschläge als Basis für eine strategische sowie zielgruppenspezifische und settingorientierte Weiterentwicklung von Maßnahmen vor. Die NEK wird in ihrer Arbeit durch die Geschäftsstelle der Nationalen Ernährungskommission als koordinierende Stelle unterstützt.

Geschäftsordnung der NEK (PDF, 106 KB) (PDF, 106 KB)

Was sind die Aufgaben der NEK?

  • Bewertung vorhandener Evidenz auf Basis der IST-Analysen
  • Identifikation von spezifischen Handlungsfeldern basierend auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung und Dringlichkeitsanalyse
  • Schärfung von Zielformulierungen innerhalb der Aktionsfelder des NAP.e
  • Ableitung von möglichen Maßnahmen und Schwerpunktaktionen
  • Erstellung von Vorschlägen hinsichtlich einer Priorisierung von Aktionsfeldern, Zielgruppen und gegebenenfalls einzelnen Settings
  • Plattform zum Austausch / Netzwerkaufbau
  • Informationsdrehscheibe

Wer sind die Mitglieder der NEK?

Die Mitglieder der NEK kommen aus dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und dessen Dienststellen, aus anderen betroffenen Ressorts, aus den Ländern, von einschlägigen Fachgesellschaften, Universitäten und Institutionen, von Berufsverbänden, Sozialpartnern und Sozialversicherungen. Die Vorsitzende der NEK ist Priv.Doz.in Dr.in Karin Schindler, als ihr Vertreter fungiert Mag. Florian Fellinger.

Mitglieder der NEK 2021 - 2025 (PDF, 130 KB) (PDF, 130 KB)

NEK Arbeitsgruppen

  • AG Gemeinschaftsverpflegung
  • AG Ernährungsempfehlungen und Ernährungskommunikation
  • AG Kleinkinder, Schwangere und Stillende
  • AG Nachhaltigkeit
  • AG 'Der gesunde Teller'
  • AG Gesundheitsziel 7
  • AG Ernährung in Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen

Kontakt der Geschäftsstelle der NEK:

Mag.a Judith Benedics
E-Mail: judith.benedics@sozialministerium.at

Empfehlungen der NEK:

In den Arbeitsgruppen der NEK werden Empfehlungen erarbeitet, die von der Plenarversammlung verabschiedet und der Frau Bundesministerin für Gesundheit zur weiteren Veranlassung vorgelegt werden.

"Unser Schulbuffet" ist eine österreichweite Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (BMGF) zur Verbesserung des Verpflegungsangebots für Kinder und Jugendliche am Schulbuffet. Die schulische Pausen- und Mittagsverpflegung soll SchülerInnen, aber auch LehrerInnen bzw. dem sonstigen Schulpersonal ein attraktives Speisen- und Getränkeangebot bereitstellen. Ein Angebot, das sich an ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen orientiert, physiologische Bedürfnisse deckt sowie ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten unterstützt.

"Unser Schulbuffet" richtet sich an alle BuffetbetreiberInnen, die ihr Warenangebot optimieren wollen. Das Warenangebot soll im Sinne der "Leitlinie Schulbuffet" angepasst und damit die Ernährungssituation für 456.000 Schülerinnen und Schüler verbessert werden. Für BetreiberInnen von Schulbuffets gibt es ein umfangreiches kostenloses Unterstützungsprogramm, um das Jausenangebot für Kinder und Jugendliche Schritt für Schritt zu verbessern.

Die gute Wahl – ein neues Projekt für Schulbuffets

Als Anknüpfung an den Erfolg der Initiative "Unser Schulbuffet" soll nun herausgefunden werden, wie verstärkt auf das gesunde Warenangebot aufmerksam gemacht werden kann. Insgesamt wurden vier Kennzeichnungssysteme genauer unter die Lupe genommen. Mit dem Pilotprojekt "Die gute Wahl" wird getestet, ob sich Schülerinnen und Schüler an Symbolkennzeichnungsmodellen hinsichtlich ihrer Lebensmittelauswahl orientieren und so die gesündere Wahl treffen. Weiters soll geprüft werden, ob die Kennzeichnung von Produkten am Schulbuffet für den Buffetbetreiber bzw. die Buffetbetreiberin im alltäglichen Arbeitsablauf praktikabel ist.

Leitlinie Schulbuffet

Die Leitlinie Schulbuffet ist ein Leitfaden des Ministeriums für den Warenkorb am Schulbuffet bzw. an den Getränke- und Snackautomaten. Im Sinne der Verhältnisprävention soll die gesündere Wahl zur leichteren werden. Die Leitlinie stellt - aufgeschlüsselt nach Lebensmittelgruppen - einen Mindeststandard für Schulbuffets dar und richtet sich in erster Linie an Betreiberinnen und Betreiber von Schulbuffets.

Die Grundlage bildet die "Österreichische Ernährungspyramide", die durch ihre einfachen bildlichen Darstellungen eine gute Hilfe für eine gesundheitsförderliche Angebotsgestaltung bietet.

Mitmachen: Nehmen Sie an der Initiative teil

Wollen auch Sie ein gesundheitsförderliches Verpflegungsangebot am Schulbuffet anbieten? Dann melden Sie sich gleich bei den jeweiligen Ansprechpersonen in Ihrem Bundesland im Burgenland, in Kärnten, in Niederösterreich und in der Steiermark an. Oder wenden Sie sich an Judith.benedics@sozialministerium.at, unsere Ansprechperson im BMASGK.

Unser mobiles Beratungsteam betreut Sie individuell vor Ort und begleitet Sie kostenlos mit praktischen Umsetzungs- und Marketingtipps auf Ihrem Weg zu einem verbesserten Warenkorb ohne Geschmacks- und Umsatzeinbußen.

Bedarfsgerechtes Angebot

Ein bedarfsgerechtes Angebot nimmt neben ernährungsphysiologischen und lebensmittelsicherheitsrelevanten Kriterien auch auf Frische, Vielfalt und ökologische Aspekte (wie Saisonalität und Regionalität) sowie auf die Vorlieben der Kinder und Jugendlichen Rücksicht. Schulspezifisch sind auch soziale und essenskulturelle Hintergründe für den Erfolg von Warenkorbveränderungen wichtig.

Ein wesentlicher Aspekt der Akzeptanz- und Attraktivitätssteigerung von Angeboten ist deren Präsentation. Gesundheitsförderliche Angebote sollen daher in allen Bereichen des Schulbuffets (z.B. Vitrine, Kühlschrank) sehr gut sichtbar präsentiert und mit entsprechenden absatzfördernden Maßnahmen (z.B. Preisgestaltung, Plakate, Flyer) begleitet werden.

Als Teil dieser Strategie ergibt sich als logische Konsequenz, dass fett-, salz- und zuckerreiche Produkte nicht beworben werden.

Praxisbewährte Materialien ufür die Buffetumstellung

Alle Materialien und Informationen sind praxisbewährt und werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

  • Erprobte Praxisleitfäden
  • Durchdachte Marketingmaßnahmen
  • Regelmäßige Tipps und Unterstützung, um Jugendlichen das Warenangebot schmackhaft zu machen und sie als KundInnen zu binden
  • Bewährte Rezepte aus dem Alltag und interessante Impulse für das Angebot

Auszeichnungen für Buffetbetriebe

Das Engagement von BuffetbetreiberInnen soll sichtbar werden. Ein Unternehmen erhält eine Auszeichnung, wenn die Leitlinie am Schulbuffet in einem messbaren Ausmaß umgesetzt wird. Die Qualitätsauszeichnung ist eine Momentaufnahme und bestätigt, dass an diesem Buffet auf ein gesundheitsförderliches Angebot geachtet wird. Durch eine neuerliche Überprüfung, kann die Auszeichnung nach einem Jahr verlängert werden.

Liste ausgezeichneter Betriebe

 

weiterführende Informationen:

  • Leitlinie Schulbuffet: Empfehlungen für ein gesundheitsförderliches speisen- und Getränkeangebot an österreichischen Schulbuffets (wird derzeit hinsichtlich Barrierefreiheit überarbeitet)
  • Die Gute Wahl - ein neues Projekt für Schulbuffets (wird derzeit hinsichtlich Barrierefreiheit überarbeitet)

 

Kontakt:

Mag.a Judith Benedics
Tel: +43 1-71100-644271
E-Mail: judith.benedics@sozialministerium.at

Ernährungsempfehlungen

Eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung trägt entscheidend zu Gesundheit und Wohlbefinden bei. Dabei kommt es vor allem auf die Verhältnisse an.

Die aktuellen Ernährungsempfehlungen orientieren sich an der Ernährungspyramide. Die Pyramide besteht aus sechs Lebensmittel- und einer Getränkegruppe. Je weiter unten ein Lebensmittel zu finden ist, desto mehr sollte davon konsumiert werden bzw. desto häufiger sollte es Bestandteil von Rezepten sein.

Unter www.richtigessenvonanfangan.at finden Sie Ernährungsempfehlungen sowie ausführliche weiterführende Informationen zu den Themen:

Fettes, Süßes und Salziges

Süßigkeiten, Mehlspeisen, zucker- und/oder fettreiche Fastfoodprodukte, Snacks, Knabbereien und Limonaden sind ernährungsphysiologisch weniger empfehlenswert und sollten selten konsumiert werden – maximal eine Portion dieser süßen oder fetten Snacks pro Tag. Verwenden Sie Kräuter und Gewürze und weniger Salz ( pro Tag). Vermeiden Sie stark gesalzene Lebensmittel wie z. B. gepökelte Lebensmittel, Knabbergebäck, gesalzene Nüsse, Fertigsaucen, …

Fette und Öle

Täglich 1 – 2 Esslöffel pfl anzliche Öle, Nüsse oder Samen. Qualität vor Menge. Hochwertige pfl anzliche Öle wie Olivenöl, Rapsöl aber auch andere pflanzliche Öle wie Walnuss-, Soja-, Lein-, Sesam-,Maiskeim-, Sonnenblumen-, Kürbiskern- und Traubenkernöl sowie Nüsse und Samen enthalten wertvolle Fettsäuren und können daher in moderaten Mengen (1 – 2 Esslöffel) täglich konsumiert werden. Streich-, Back- und Bratfette wie Butter, Margarine oder Schmalz und fettreiche Milchprodukte wie Schlagobers, Sauerrahm, Crème Fraîche sparsam verwenden.

Fisch, Fleisch, Wurst und Eier

Essen Sie pro Woche mindestens 1 – 2 Portionen Fisch (à ca. 150 g) und bevorzugen Sie dabei fettreichen Seefisch wie Makrele, Lachs, Thunfisch und Hering oder heimischen Kaltwasserfisch wie beispielsweise Saibling. Essen Sie pro Woche maximal 3 Portionen fettarmes Fleisch oder fettarme Wurstwaren (300 – 450 g pro Woche). Rotes Fleisch (wie z.B. Rind, Schwein und Lamm) und Wurstwaren eher selten essen. Pro Woche können Sie bis zu 3 Eier konsumieren.

 

Milch und Milchprodukte

Konsumieren Sie täglich 3 Portionen Milch und Milchprodukte. Bevorzugen Sie fettarme Varianten. Eine Portion entspricht: Milch (200 ml), Joghurt (180 – 250 g), Topfen (200 g), Hüttenkäse (200 g), Käse (50 – 60 g). Am besten sind 2 Portionen „weiß" (z.B. Joghurt, Buttermilch, Hüttenkäse) und 1 Portion „gelb" (Käse).

Getreide und Erdäpfel

Essen Sie täglich 4 Portionen Getreide, Brot, Nudeln, Reis oder Erdäpfel (5 Portionen für sportlich Aktive und Kinder). Eine Portion entspricht: Brot/Vollkornbrot (ca. 50 – 70 g), Gebäck z. B. Weckerl, Kornweckerl, Semmel, etc. (ca. 50 – 70 g), Müsli oder Getreideflocken (ca. 50 – 60 g), Teigwaren (roh ca. 65 – 80 g, gekocht ca. 200 – 250 g), Reis oder Getreide (roh ca. 50 – 60 g, gekocht ca. 150 – 180 g), Erdäpfel (gegart ca. 200 – 250 g, 3 – 4 mittelgroße). Bevorzugen Sie Produkte aus Vollkorn.

Gemüse, Hülsenfrüchte und Obst

Essen Sie täglich 5 Portionen Gemüse, Hülsenfrüchte und Obst. Ideal sind 3 Portionen Gemüse und/oder Hülsenfrüchte und 2 Portionen Obst. Eine Portion entspricht: Gemüse gegart (200 – 300 g), Rohkost (100 – 200 g), Salat (75 – 100 g), Hülsenfrüchte (roh ca. 70 – 100 g, gekocht ca. 150 – 200 g), Obst (125 – 150 g), Gemüse- oder Obstsaft (200 ml).

Faustregel: Eine geballte Faust entspricht einer Portion Obst, Gemüse oder Hülsenfrüchte. Essen Sie Gemüse zum Teil roh und beachten Sie bei der Auswahl der Gemüse- und Obstsorten das saisonale und regionale Angebot.

Alkoholfreie Getränke

Trinken Sie täglich mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit, bevorzugt energiearme Getränke in Form von Wasser, Mineralwasser, ungezuckerten Früchte- oder Kräutertees oder verdünnten Obst- und Gemüsesäften. Gegen den täglichen moderaten Konsum von Kaffee, Schwarztee (3 – 4 Tassen) und anderen koffeinhaltigen Getränken ist nichts einzuwenden.

Gemeinschaftsverpflegung

Die Verpflegung in Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Betrieben, Krankenhäusern, Wohn- und Pflegeeinrichtungen hat auf Grund der großen Zahl an erreichten Menschen ein hohes Präventionspotenzial und unterstützt ein gesundes Leben.

Gesund essen und trinken in der Gemeinschaftsverpflegung

Ein bedarfsgerechtes und zeitgemäßes Angebot in der Gemeinschaftsverpflegung berücksichtigt neben dem Geschmack, der Frische und der Zufriedenheit der Gäste auch die ernährungsphysiologische Qualität der Speisen. Dabei kommt es auf eine zielgruppenadäquate, gesundheitsfördernde Zusammenstellung der Speisepläne und eine nährstoffschonende Zubereitung an. Ebenso sollten ökologische, soziale Aspekte und das Tierwohl berücksichtigt werden. Die Bereitstellung regionaler, saisonaler und biologischer Lebensmittel ist ein wichtiger Bestandteil einer qualitativ hochwertigen und nachhaltigeren Ernährung.

Die Umsetzung einer gesundheitsfördernden und nachhaltigen Verpflegung ist eine Herausforderung. Daher stellt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz praktische Umsetzungshilfen zur Verfügung. Diese wurden so konzipiert, dass sie auf den Weg zu einer optimalen Verpflegung als Umsetzungshilfe herangezogen werden können und werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für die einzelnen Settings wurden Checklisten entwickelt, die dabei helfen, Stärken und Schwächen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, das Verpflegungsangebot attraktiv, genussvoll und preislich fair, aber auch gesundheitsfördernd und klimafreundlich zu gestalten, z.B. durch bewussten Fleischkonsum.

Zur Zielgruppe zählen Essensanbieterinnen und Essensanbieter, Verantwortliche von öffentlichen und privat geführten Einrichtungen, die Verpflegung anbieten, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in diesem Bereich, Verantwortliche für die Gesundheitsförderung innerhalb der Organisation, Fachkräfte, Beratungspersonal, Gäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verpflegungsunternehmen. Der Standard kann zudem auch von gastronomischen Betrieben genutzt werden, die z.B. Mahlzeiten anliefern.

Bei der Erarbeitung dieser Umsetzunghilfen für die Gemeinschaftsverpflegung wurde auf bereits bestehende Expertisen und praxiserprobte, qualitätsgesicherte Unterlagen öffentlicher Einrichtungen des Bundes und der Länder sowie wichtiger Institutionen zurückgegriffen. Zudem wurden nationale und internationale Best-Practice Projekte sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt.

Für Fragen steht Ihnen Frau Mag.a Judith Benedics unter 01/71100/644271 gerne zur Verfügung. Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an judith.benedics@gesundheitsministerium.gv.at.

Hygiene bei Lebensmitteln

Bei der Frage nach der häufigsten Quelle von Lebensmittelvergiftungen denkt die überwiegende Mehrzahl, (80 %) der befragten Personen, an außerhalb des Privathaushalts liegende Speisenversorger wie Imbissstände, Kantinen oder Restaurants. Die Ursache für lebensmittelbedingte Erkrankungen ist jedoch zu einem großen Anteil im Privathaushalt zu finden.

Meistens gehen Lebensmittelinfektionen mit Magenkrämpfen, Durchfall und Erbrechen einher und heilen von selbst aus. Für Menschen mit geschwächtem Immunsystem (kleine Kinder, Schwangere, ältere Menschen oder Personen mit Vorerkrankungen) können sie im Extremfall aber auch lebensbedrohlich sein. Neben der Küchenhygiene ist auch wichtig, dass man rohe Lebensmittel möglichst rasch verbraucht und keinesfalls nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums verwendet. Mögliche Bakterien sollen keine optimalen Bedingungen haben um sich zu vermehren.

Sicherer Umgang mit Lebensmitteln umfasst

  • den Einkauf
  • den Transport
  • die Lagerung
  • eine einwandfreie Zubereitung

Um sichere Speisen genießen zu können, sollten man folgende Grundsätze im Haushalt beachten

  • Die Ware nach dem Einkauf kühl transportieren und im Kühlschrank bis zur Verarbeitung lagern Hände vor dem Kochen und nach jedem Hantieren mit rohen Lebensmitteln gründlich waschen
  • Beim Hantieren mit rohen Lebensmitteln auf die Küchenhygiene achten
  • Die Ware nach dem Einkauf kühl transportieren und im Kühlschrank bis zur Verarbeitung lagern Hände vor dem Kochen und nach jedem Hantieren mit rohen Lebensmitteln gründlich waschen
  •  Beim Hantieren mit rohen Lebensmitteln auf die Küchenhygiene achten (Gekochte und verzehrsfertige Lebensmittel, nicht auf Brettern schneiden oder zerteilen, auf denen vorher rohe Lebensmittel bearbeitet wurden)
  • Rohe Lebensmittel, besonders Geflügel vollständig durcherhitzen
  •  Umgang mit rohen Eiern; Möglichst keine Speisen bereiten, die rohe Eier enthalten und nicht durcherhitzt werden (Majonäse, Tiramisu....).
  • Verkosten Sie auch keine Lebensmittel mit rohem Eiern vor dem Erhitzen (z.B. Teig vor dem Backen)

Salmonellen sind Bakterien, die Erkrankungen mit Durchfall, Fieber, Erbrechen und Bauchschmerzen verursachen können. Bei manchen Menschen verlaufen diese Erkrankungen auch tödlich. Eine Infektion mit Salmonellen bezeichnet man als Salmonellose. Die Salmonellose ist eine meldepflichtige Erkrankung, da der Mensch diese Bakterien noch Wochen nach der Krankheit über den Stuhl ausscheiden kann.

Tipps zur Vermeidung von Salmonellenvergiftungen bei der Zubereitung von Lebensmitteln:

Lebensmittelkennzeichnung

Die EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011 zur Lebensmittelkennzeichnung brachte EU-weit Neuerungen u.a. für Mindestschriftgröße, Herkunftskennzeichnung, Kalorien- und Nährwertangaben, Imitate und Allergene. 

Die allgemeinen Kennzeichnungsbestimmungen müssen seit dem 13. Dezember 2014 angewendet werden. Die Bestimmungen über die Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016.

Nähere Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln insbesondere zu Kalorien- und Nährwertangaben, Allergenkennzeichnung, Angaben zum Einfrierdatum, Imitate, Mindestschriftgröße, Herkunftskennzeichnung, Warnhinweise sowie Nanokennzeichnung finden sie auf der Seite Verbrauchergesundheit.gv.at (kvg.gv.at)

Die korrekte Kennzeichnung sowie die Verwendung des EU-Bio-Logos auf verpackten Lebensmitteln sind EU-weit verpflichtend. Das EU-Bio-Logo („Bio-Blatt“) symbolisiert Europa und die Natur. Das EU-Bio-Logo sorgt sowohl für eine leichte Erkennbarkeit als auch für einen EU-weiten Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz durch einheitliche Verwendungsbestimmungen für dieses Logo. Nähere Informationen dazu erhalten sie auf der Seite VerbraucherInnengesundheit.gv.at (kvg.gv.at) Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln

Seit April 2004 gilt in der EU ein Gesetzgebungspaket über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, das ein einheitliches und transparentes System für deren Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung enthält. Genetisch veränderte Organismen (GVO) können dadurch "vom Feld bis zum Teller" nachverfolgt werden. In Österreich gibt es zusätzlich strenge Regeln für die "gentechnikfreie" Produktion. Eine vergleichbare Prozeßqualität der Nichtverwendung von GVO ist sonst nur in der biologischen Produktion zu finden. Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensmittel

100% Österreich - Logo für Frischfleisch

Um Frischfleisch aus Österreich leicht erkennbar zu machen, führten der Bundesverband der Fleischer gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eine freiwillige "Ursprungs"-Kennzeichnung ein. Fünf einheitliche Logos informieren beim Einkauf rasch über die Herkunft.

Neuartige Lebensmittel

Neuartige Lebensmittel wurden vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet.

Es handelt sich um neu entwickelte und innovative Lebensmittel, um Lebensmittel, die mittels neuer Technologien und Produktionsverfahren hergestellt werden, sowie um Lebensmittel, die traditionell außerhalb, aber nicht in der EU verzehrt werden.

Novellierung der Verordnung über neuartige Lebensmittel

Nach knapp 20 Jahren wurde die Verordnung (EG) Nr. 258/1997 über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten novelliert. Seit 1. Jänner 2018 ist nun die „neue“ Verordnung (EU) 2015/2283 über Neuartige Lebensmittel („Novel Food“) in Kraft und ab sofort anzuwenden.

Die Vereinfachungen und Neuregelungen bringen innovative heimische Betriebe mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig wird ein hohes Maß an Schutz für die Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet. Neuartige Lebensmittel können so auch zu einer bewussten Ernährung beitragen.

Die Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 dient der Lebensmittelsicherheit, dem Schutz der öffentlichen Gesundheit, dem Funktionieren des Binnenmarktes und darüber hinaus der Förderung von Innovationen im Lebensmittelbereich.

Die Kriterien für die Definition von neuartigen Lebensmitteln sind unverändert: Neuartige Lebensmittel sind Lebensmittel, die in der EU vor dem Stichtag 15. Mai 1997 noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden.

Die Verordnung sieht ein strafferes Zulassungsverfahren vor, mit dem Ziel, die Effizienz und Transparenz zu erhöhen. Für traditionelle Lebensmittel aus Drittländern, die in ihrem Ursprungsland eine sichere Verwendungsgeschichte als Lebensmittel haben, ist auch eine schnellere und angemessenere Sicherheitsbewertung vorgesehen.

Auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) erhalten Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden weitere Informationen zu neuartigen Lebensmitteln:

OECD finanzielles Forschungsförderungs-Programm

OECD: Co-operative Research Programme: Sustainable Agricultural and Food Systems – International Events and Research Fellowship Sponsorship Campaign 2024

Haben Sie vor 2024 eine internationale hybride, virtuelle oder Präsenz- Veranstaltung (Konferenz, Kongress, Workshop, Symposium, Seminar, etc.) zu aktuellen Forschungsthemen in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel, Fischerei oder Wald zu organisieren?

Oder möchten Sie Zeit mit Forscher:innen in einem anderen Land verbringen, um Ihr Forschungsprojekt zu unterstützen?

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen eine Finanzierung durch dieses OECD-Forschungsförderungs-Programm zu beantragen.

Die Forschungsfelder sind breit gestreut, so sind Förderungen zum Beispiel für die Arbeit in folgenden Bereichen möglich:

  • Nachhaltiges Produktivitätswachstum, Lebensmittelsicherheit und Ernährung;
  • Neue Technologien und Verfahren für die Lebensmittelproduktion; Lebensmittelverluste und -verschwendung;
  • Antibiotikaresistenz; One-Health Ansatz für Landwirtschaft und Lebensmittelsysteme;
  • Innovationen bei der Weitergabe und Entwicklung von landwirtschaftlichem Wissen, einschließlich indigenem und traditionellem Wissen;
  • Digitale Technologien und Digitalisierung;
  • Klimawandel, einschließlich Wege zum Netto-Nullpunkt, Kohlenstoffbindung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Landnutzung, Wassernutzung;
  • Pflanzen- und Tierzucht zur Verbesserung des nachhaltigen Produktivitätswachstums und der Widerstandsfähigkeit gegenüber klimatischen Ereignissen; Diversität der pflanzlichen Erzeugung;
  • Produktivität, Nachhaltigkeit und Resilienz von Fischerei und Aquakultur

Das Programm gliedert sich in folgende drei Themen:

I.   Managing Natural Capital

II.  Strengthening Resilience in the Face of Multiple Risks in a Connected World

III. Transformational Technologies and Innovation

Broschüre zum OECD-Programm:  http://www.oecd.org/agriculture/crp/documents/oecd-cooperative-research-programme-brochure-.pdf     

Ein Schwerpunkt dieses OECD-Programms ist die finanzielle Unterstützung von internationalen Veranstaltungen (Konferenzen, Kongresse, Workshops, Symposien, Seminare, etc.). Ein Antrag kann für eine hybride, virtuelle oder Präsenz- Veranstaltung gestellt werden. Interessierte Wissenschaftler:innen bzw. Institutionen können sich ab sofort bei der OECD bewerben.

Dafür steht ein Online Antragsformular inklusive Hilfe zum Ausfüllen zur Verfügung.

Es wird dringend empfohlen sich vor der Einreichung des Antrags direkt mit dem zuständigen Mitglied des „Scientific Advisory Body“ in Verbindung zu setzen. 

Weitere Informationen über die einzuhaltenden Guidelines & Conditions finden Sie nachstehend: https://www.oecd.org/agriculture/crp/documents/crp-conference-application-guidelines-and-conditions.pdf   

Deadline für die Einreichung von Anträgen zur Finanzierung von internationalen Veranstaltungen für das Jahr 2024 ist der 10. September 2023

Interessierte Wissenschaftler:innen können sich um das Sponsoring von Auslandsaufenthalten (Dauer: 6 bis 26 Wochen) in den teilnehmenden OECD-Mitgliedstaaten bewerben.

Dafür steht ein Online Antragsformular inklusive Hilfe zum Ausfüllen zur Verfügung.

Es wird dringend empfohlen sich vor der Einreichung des Antrags direkt mit dem zuständigen Mitglied des „Scientific Advisory Body“ in Verbindung zu setzen. 

Weitere Informationen über die einzuhaltenden Guidelines & Conditions finden Sie nachstehend: https://www.oecd.org/agriculture/crp/documents/crp-fellowship-guidelines.pdf 

Deadline für die Einreichung von Anträgen zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten im Jahr 2024 ist der 10. September 2023.

Teilnahmeberechtigt sind Wissenschaftler:innen bzw. Institutionen all jener OECD-Mitgliedstaaten, die sich am Programm beteiligen.

Für weitere Informationen steht das Programmsekretariat unter TAD.PROG@oecd.org zur Verfügung.

Was werden wir in Zukunft essen?

Studie "Neue Verfahren und Techniken bei der Lebensmittelherstellung und Lebensmittelversorgung- Bedeutung für Konsumentinnen und Konsumenten" gibt Antworten

Der Einsatz neuer Verfahren und Techniken bei der Lebensmittelherstellung erschließt neue wirtschaftliche Möglichkeiten. Er schafft Optionen für völlig neue Produkte, die mit herkömmlichen Verfahren nicht hergestellt werden können, birgt aber auch Potential für Unsicherheiten und neue Risiken.

Konsumentinnen und Konsumenten haben immer mehr Wahlmöglichkeiten. Die Anzahl an Convenience-Produkten wird immer größer und Personen mit speziellen Ernährungsbedürfnissen stehen immer mehr gluten- und laktosefreie oder vegane Lebensmittel zur Verfügung.

Ausgehend von der Darstellung der allgemeinen Trends im Bereich der Lebensmittelversorgung und Ernährung werden folgende Themenfelder ausführlich abgehandelt:

  • Trends in der Lebensmittelherstellung und Lebensmittelversorgung
  • Entwicklungen im Bereich von Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen und bei Stoffen und Maßnahmen, um diese zu ersetzen – z.B. Multifunktionsextrakte
  • Neue und neuartige Rohstoffe und Lebensmittel – z.B. Proteine aus Insekten
  • Lebensmittelverarbeitung
  • Lebensmittelverpackung und –kennzeichnung und
  • Detektion und Analyse von Lebensmitteln

Die im Auftrag des Gesundheitsministeriums erstellte Studie bietet eine einzigartig umfassende und kompakte Darstellung des aktuellen Wissensstandes über technologische Neuentwicklungen im Bereich der Lebensmittelproduktion.

Für alle in der Studie behandelten technischen Entwicklungen wurden deren Anwendungspotential und ihre möglichen Auswirkungen für Konsumentinnen und Konsumenten bewertet. Damit wurde eine fundierte Basis für eine lösungsorientierte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen geschaffen, die sich aus diesen Entwicklungen für unsere Gesellschaft ergeben.

Weitergabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen

Das Motto "Nutzen statt Wegewerfen" hilft den betroffenen Menschen und auch der Umwelt, weil damit weniger Lebensmittel im Müll landen. Es ist eine große Herausforderung für soziale Einrichtungen, sämtliche lebensmittelrechtliche Vorschriften zu befolgen.

Leider gibt es in unserer Gesellschaft Menschen, die sich ihre Ernährung nur schwer leisten können. Initiativen, die Lebensmittel sozial Bedürftigen kostengünstig zugänglich machen, halten hier dagegen.

Auch sind die Unternehmen, die Lebensmittel an soziale Einrichtungen abgeben, im Rahmen ihrer Verantwortung der Weitergabe sicherer Lebensmittel gefordert. Ein Leitfaden zu diesem Thema hilft, Unsicherheiten bei lebensmittelrechtlichen Fragestellungen zu reduzieren und wichtige Eckpunkte im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu verdeutlichen.

Zusatzstoffe, Aromen, Enzyme

Lebensmittezusatzstoffe sind Stoffe, die Lebensmitteln absichtlich zu technologischen Zwecken wie zum Beispiel zum Süßen oder Konservieren zugesetzt werden. Lebensmittelzusatzstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie zugelassen sind. Voraussetzung für die Zulassung ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit und die hinreichende technologische Notwendigkeit. Die zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen, das heißt welche Stoffe in welchen Lebensmitteln in welcher Höchstmenge verwendet werden dürfen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 festgelegt.

Lebensmittelzusatzstoffe müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln angegeben werden.

Lebensmittelzusatzstoffe gelten als Zutat. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich daher anhand der Zutatenliste auf dem Lebensmitteletikett über die verwendeten Lebensmittelzusatzstoffe informieren. Diese müssen auf der Verpackung von Lebensmitteln mit ihrer E-Nummer oder ihrer spezifischen Bezeichnung unter Voranstellung der jeweiligen Funktionsklasse angegeben werden. Die Funktionsklassen geben Aufschluss über den verwendeten Zweck: zum Beispiel Antioxidationsmittel, Emulgator, Geliermittel. Im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sind die einzelnen Funktionsklassen definiert.

Die Verwendungsbedingungen für Lebensmittelzusatzstoffe gelten in der gesamten Europäischen Union einheitlich. In einer Online Datenbank können Verbraucherinnen und Verbraucher recherchieren, welche Lebensmittelzusatzstoffe in Lebensmitteln zulässig sind:
Online-Zusatzstoffe-Datenbank. Sie können in dieser Datenbank durch Auswahl im Menübalken zwischen der Suche nach Lebensmittelzusatzstoffen „Additive“ oder Lebensmittelkategorien „Categories“ wählen.

Aromen sind Erzeugnisse, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um diesen einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen. Ein Aroma kann aus Aromastoffen (chemisch genau definierte Stoffe), Aromaextrakten, thermisch gewonnen Reaktionsaromen, Raucharomen und Aromavorstufen bzw. sonstigen Aromen bestehen.

Aromastoffe sowie Aromen, die aus Quellen, die üblicherweise keine Lebensmittel sind, gewonnen werden, und sonstige Aromen  sind zulassungspflichtig. Die Verwendungsbedingungen der zugelassenen Aromastoffe und Aromen sind im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 festgelegt. Die Liste der zugelassenen Raucharomen ist in der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1321/2013 angeführt.  

Aromen sind auf der Verpackung von Lebensmitteln anzugeben. Für die Auslobung mit dem Begriff "natürlich" gelten spezifische Vorschriften.

In einer Online Datenbank können die Verbraucherinnen und Verbraucher zugelassene Aromen suchen: Online-Aromen-Datenbank.

Die Beurteilung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Lebensmittelzusatzstoffen und zulassungspflichtigen Aromen erfolgt durch die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA.

Für jeden Lebensmittelzusatzstoff wird im Rahmen der Sicherheitsbewertungen eine akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake – ADI) festgelegt. Der ADI-Wert beschreibt jene Menge eines Stoffs, die ein Mensch lebenslang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass ein nennenswertes Risiko für seine Gesundheit besteht. Auf Basis des ADI-Wertes werden die Verwendungsmengen in den Lebensmitteln festgelegt.

Derzeit überprüft die EFSA die Sicherheit aller Lebensmittelzusatzstoffe, die bereits vor 2009 zugelassen waren. In die Bewertung fließen damit die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ein.

Seit 2. Dezember 2011 ist der Süßstoff der Pflanze Stevia als Zusatzstoff in Lebensmitteln zugelassen.

Steviolglycoside sind Süßstoffe, die aus den Blättern der Pflanze Stevia rebaudiana Bertoni gewonnen werden. Die Zulassung umfasst nur die Gewinnung aus den Blättern jedoch nicht die Pflanze und ihre Teile.

Steviolglycoside dürfen nicht unbegrenzt verwendet werden. Wie für andere Süßstoffe auch, sind für die einzelnen Lebensmittelkategorien genau festgelegte Verwendungshöchstmengen einzuhalten.

In der "Leitlinie über die täuschungsfreie Kennzeichnung von Lebensmitteln, die mit dem Süßstoff Steviolglycoside (E960) gesüßt sind" ist festgehalten, welche Angaben die Verbraucherinnen und Verbraucher täuschen können und welche nicht.

Fragen und Antworten zu Stevia - AGES Informationsseite

Auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) erhalten Unternehmen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden rechtliche Informationen zu Aromen, Enzymen und Zusatzstoffen.

Letzte Aktualisierung: 18. Oktober 2019