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Betroffene und Angehörige in der Pflege

Im Rahmen des 24-Stunden-Betreuungs-Förderungsmodells wurden die Förderungsbeträge mit 1. Jänner 2023 erhöht.

Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen und Demenz gibt es eine Erhöhung des Pflegegelds. Damit stehen 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung. Davon profitieren 8.500 Betroffene. 

Künftig besteht drei Monate Rechtsanspruch auf Pflegekarenz statt bisher ein Monat. Voraussetzung ist, dass dieser Rechtsanspruch in einem Kollektivvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. 

Die erhöhte Familienbeihilfe wird nicht mehr auf das Pflegegeld angerechnet. Von dieser Maßnahme profitieren rund 45.000 Personen, die 60 Euro pro Monat mehr erhalten. 

Die Bundesregierung schafft ab Juli 2023 einen Angehörigenbonus für die Personen, die den größten Teil der Pflege zuhause leisten und selbst- oder weiterversichert sind. Auch anderen Angehörigen mit geringem Einkommen, beispielsweise Pensionist:innen, gebührt der Angehörigenbonus unter bestimmten Voraussetzungen. Nach vorsichtigen Schätzungen werden rund 50.000 Personen diesen Angehörigenbonus erhalten.

Verbesserungen sind auch bei der 24-Stunden-Betreuung geplant. Dabei wird die unselbstständige Beschäftigung attraktiviert. Hier werden die Details noch ausgearbeitet.

Maßnahmen im Überblick

Pflegekarenzgeld

Künftig wird ein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz von 3 Monaten bestehen, sofern eine solche Vereinbarung in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen Berücksichtigung findet. Die Antragsfrist auf Pflegekarenzgeld wird auf einen Monat verlängert, auch wenn die Maßnahme bereits beendet wurde. Zusätzlich wird die Frist zur Antragstellung bei noch laufender Pflegekarenz auf bis zu zwei Monate verlängert.

Zuwendungen für die Ersatzpflege gemäß § 21a BPGG

Für pflegende Angehörige gibt es künftig bereits nach drei Tagen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege, wenn sie aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert sind. Bisher war dies in der Regel erst nach sieben Tagen der Fall.

Pflegekurse für pflegende Angehörige  

Es werden Zuwendungen zu den Kosten von Pflegekursen für pflegende Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung ermöglicht.

Ausweitung des Angehörigengesprächs

Künftig erfolgt eine erneute Ausweitung des kostenlosen Angehörigengesprächs auf fünf Gesprächs­termine.

Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld

Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher:innen und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wird die Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe künftig entfallen. Von dieser Maßnahme profitieren rund 45.000 Personen, die 60 Euro pro Monat mehr erhalten. 

Erschwerniszuschlag

Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen oder Demenz wird der Wert des Erschwerniszuschlages von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht. Damit stehen 20 Stunden zusätzlich pro Monat für die Pflege und Betreuung zur Verfügung.

Angehörigenbonus

Personen die nahe Angehörige, denen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 gebührt, in häuslicher Umgebung pflegen und sich aufgrund dieser Tätigkeit in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, erhalten ab Juli 2023 einen Angehörigenbonus. Auch anderen Angehörigen mit geringem Einkommen, beispielsweise Pensionist:innen, gebührt der Angehörigenbonus unter bestimmten Voraussetzungen.

Der Angehörigenbonus soll für beide Gruppen für das Jahr 2023 in Höhe von 750 Euro und ab 2024 in Höhe von 1.500 Euro gebühren.

Förderung der 24h-Betreuung

„Im Rahmen des Förderungsmodells des Sozialministeriums einer bis zu 24-Stunden-Betreuung wurden die Förderungen mit 1. Jänner 2023 um rund 16,67 Prozent erhöht.

Unter Zugrundelegung von zwei Betreuungsverhältnissen werden im Fall von selbstständigen Personenbetreuer:innen 640 Euro monatlich (bislang 550 Euro) und von unselbstständigen Personenbetreuer:innen 1.280 Euro monatlich (bislang 1.100 Euro) an Förderungen gewährt.

Letzte Aktualisierung: 25. April 2023