Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Nationales Impfgremium Alle Impfempfehlungen für Österreich werden in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Impfgremium erstellt. Dabei handelt sich um eine Kommission laut §8 Bundesministeriengesetz zur fachlichen Beratung der oder des für Gesundheit zuständigen Ministerin oder Ministers.

Mitglieder des Nationalen Impfgremiums

Das Nationale Impfgremium setzt sich aus Expertinnen und Experten, die jeweils einen oder mehrere der folgenden fachlichen Bereiche abdecken, zusammen: Allgemeinmedizin, Arzneimittelzulassung, Epidemiologie, Immunologie, Infektiologie, Mikrobiologie, öffentliche Gesundheit, Pädiatrie, Pharmakovigilanz, Präventivmedizin, Public Health, Reise-/Tropenmedizin, schulärztlicher Dienst, Vakzinologie, Virologie, sowie Bedienstete der Impfabteilung des BMSGPK und Vertreter der Landessanitätsdirektionen. Alle Mitglieder des Nationalen Impfgremiums verfügen über wissenschaftliche Kenntnisse und praktische Erfahrung im jeweiligen Fachbereich. Laut derzeit gültiger Geschäftsordnung besteht das Impfgremium aus mindestens 8 ständigen Mitgliedern für die Dauer der Funktionsperiode. Jede Funktionsperiode ist mit 3 Jahren begrenzt. Zusätzlich können Expertinnen und Experten für spezielle Fragestellung kooptiert und zu den Sitzungen eingeladen werden.

Da es sich um eine Kommission laut §8 Bundesministeriengesetz handelt, werden die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums durch die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister bestellt. Auch ein Ausschluss ist möglich und kann beispielsweise dann erfolgen, wenn ein Mitglied seinen Aufgaben nicht nachkommt, sich relevante Interessenskonflikte ergeben oder ein Mitglied beispielsweise einen neuen Dienstgeber, oder dies persönlich wünscht.

Die Mitglieder des Nationalen Impfgremiums üben ihre Tätigkeit persönlich, unabhängig und unentgeltlich aus. Alle Mitglieder des Nationalen Impfgremiums geben regelmäßig eine Erklärung zu Interessenskonflikten (=Conflict of Interests) ab, keines der Mitglieder des Impfgremiums hat relevante Interessenskonflikte.

Es wurde die Arbeitsgruppe Safety Board im Nationalen Impfgremium nominiert. Diese Arbeitsgruppe befasst sich mit außergewöhnlichen Impfreaktionen/Nebenwirkungen, bei denen ein kausaler Zusammenhang mit der Impfung im Raum steht.

Tätigkeit und Arbeitsweise des Nationalen Impfgremiums

Die Haupttätigkeit des Nationalen Impfgremiums umfasst die Erstellung und laufende Weiterentwicklung der Impfempfehlungen für Österreich auf Basis des aktuellsten wissenschaftlichen Standes. Dabei erfolgt einmal jährlich die Überarbeitung des Impfplans Österreich, um sicherzustellen, dass die Empfehlungen dem letzten Stand der wissenschaftlichen Daten und Kenntnis entsprechen. Die Veröffentlichung des Impfplans erfolgte in den letzten Jahren anfangs Jänner beim Österreichischen Impftag.

Wenn notwendig, können auch zusätzliche Impfplan-Aktualisierungen unter dem Jahr erfolgen. Für die jährliche Grippeimpfung wird außerdem eine zusätzliche Empfehlung anhand der Daten der vergangenen Grippesaison, der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den verfügbaren Impfstoffen erstellt. Zusätzlich berät das Nationale Impfgremium die Bundesministerin/den Bundesminister auch laufend bei anfallenden fachlichen Fragen zum Thema Impfen.

Gemäß der aktuellen Geschäftsordnung des Nationalen Impfgremiums finden Sitzungen des Gremiums mindestens dreimal jährlich, bei Bedarf öfter statt, wobei in den letzten Jahren durchschnittlich mindestens fünfmal jährlich Zusammenkünfte abgehalten wurden. Sitzungen können auch in Form von Tele-Konferenzen abgehalten werden.

In den Sitzungen, die unter dem Jahr stattfinden, werden laufend anfallende Themen diskutiert. Anlass sind dabei z.B. neue Daten zu Impfstoffen oder epidemiologische Entwicklungen.

Anfallende Reisekosten der Gremiumsmitglieder sowie die Kosten für die Sitzungen werden durch das für Gesundheit zuständige Ministerium getragen.

Aktualisierung von Impfplan und Impfempfehlungen

Für die Aktualisierung des Impfplans hat jedes Mitglied des Impfgremiums bestimmte Kapitel zugeteilt, teilweise arbeiten auch mehrere Personen an einem Kapitel. Alle Kapitel werden von den jeweils zuständigen Personen vorbereitet und ausgearbeitet. Dafür werden Daten herangezogen, die in anerkannten, wissenschaftlichen, peer-reviewten Journalen publiziert sind, außerdem werden die epidemiologischen Daten der durch Impfungen vermeidbaren Erkrankungen für Österreich berücksichtigt. Diese werden durch die jeweiligen Referenzzentralen unabhängig erhoben. In erster Linie spielt die wissenschaftliche Evidenz eine Rolle, berücksichtigt werden aber auch weitere Faktoren, wie die Möglichkeiten der Umsetzung von Impfungen (z.B. im Fall von Schulimpfungen) sowie Impfstoff-Verfügbarkeiten.

Die Beratungen und Ergebnisse des Nationalen Impfgremiums sind im Impfplan abgebildet, darum umfasst der Impfplan mittlerweile auch über 150 Seiten. Darin werden die Referenzen und Verweise zu den wissenschaftlichen Untersuchungen für die Impfempfehlungen ausdrücklich ausgewiesen, um die Empfehlungen besser nachvollziehbar zu machen.

Die Beratungen und Ergebnisse in Zusammenhang mit COVID-19-Impfungen sind abgebildet in der jeweils aktuellen Empfehlung zu COVID-19-Impfungen unter: Corona-Schutzimpfung-Fachinformationen

Geschäftsordnung und Ergebnisprotokolle des Nationalen Impfgremiums

Um die Arbeit des Nationalen Impfgremiums noch besser nachvollziehbar zu gestalten, wurde im Rahmen der ersten Sitzung der neuen Funktionsperiode von 2020-2022 beschlossen, ab dem Beginn dieser Funktionsperiode Ergebnisprotokolle der Sitzungen sowie die Geschäftsordnung des Nationalen Impfgremiums offenzulegen.

Die Protokolle werden laufend bei Verfügbarkeit ergänzt.

Ergebnisprotokolle der Arbeitsgruppe Safety Board

Die Protokolle werden laufend bei Verfügbarkeit ergänzt.

Letzte Aktualisierung: 10. Jänner 2023