Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Überwachung von Lebensmitteln aus Japan auf Radioaktivität

Überwachung von Lebensmitteln aus Japan und Fischprodukten aus dem Pazifik auf Radioaktivität: Seit dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima werden Direktimporte von japanischen Lebensmitteln nach Österreich auf Radioaktivität untersucht. Zudem werden Marktproben von Fischprodukten aus dem Pazifik auf Radioaktivität untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden veröffentlicht.

Die Importkontrolle von Lebensmitteln aus Japan auf Radioaktivität basiert auf einer Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission ("Japan-Verordnung"). Die Importvorschriften berücksichtigen vor allem die aktuelle radiologische Lage in Japan und die bislang bei den Kontrollen gewonnenen Erfahrungen. Diese Vorschriften werden regelmäßig aktualisiert.

Die Japan-Verordnung enthält eine Liste, in der festgelegt ist, welche Lebensmittel aus welcher Präfektur weiterhin vor ihrer Ausfuhr in die EU auf Radioaktivität zu untersuchen sind. Dies ist abhängig von den bislang im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Ergebnissen.

Messungen nur bei bestimmten Lebensmitteln erforderlich

Die Ergebnisse der sehr umfangreichen Kontrollen der japanischen Behörden und der Importkontrollen der EU-Mitgliedstaaten haben gezeigt, dass die meisten der untersuchten Proben - wenn überhaupt - nur mehr völlig unbedenkliche Mengen an Radioaktivität enthalten. Erhöhte Werte werden gelegentlich nur noch in bestimmten Lebensmitteln gefunden. Um den Verwaltungsaufwand für die japanischen und europäischen Behörden nicht unnötig hoch zu halten, werden die messtechnischen Kontrollen nunmehr auf diese Lebensmittel eingeschränkt. Im Wesentlichen sind dies bestimmte Pilze, bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse, bestimmte essbare Wildpflanzen, bestimmte Gemüse, bestimmtes Obst sowie aus diesen Produkten gewonnene und verarbeitete Erzeugnisse.

Konzept der Importkontrollen

Für die oben angeführten Lebensmittel ist bei der Einfuhr in die EU eine Erklärung vorzulegen, die ihre Unbedenklichkeit hinsichtlich Radioaktivität bescheinigt. Unter bestimmten Voraussetzungen (Fälle von Grenzwertüberschreitungen in den letzten zwei Jahren in den betreffenden Präfekturen) muss auch ein amtlicher Analysebericht mit Messergebnissen für Radiocäsium vorhanden sein.

Bei der Einfuhr in die EU werden von den europäischen Behörden die entsprechenden Dokumente bei allen Sendungen geprüft. Außerdem sind seitens der EU stichprobenartig Kontrollmessungen durchzuführen. Lebensmittel aus Japan dürfen in der EU nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn alle amtlichen Kontrollen durchgeführt wurden und keine Beanstandungen ergeben haben.

Ergebnisse der Importkontrollen

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) werden alle Ergebnisse der in Österreich durchgeführten Importkontrollen veröffentlicht. Seit 1. April 2012 wird eine neue Ergebnisliste geführt und aktuell gehalten (Ergebnisliste ab März 2012) (PDF, 332 KB). Bislang musste keine Sendung zurückgewiesen werden.

Gemäß Japan-Verordnung haben alle Mitgliedstaaten ihre Analyseergebnisse der Europäischen Kommission mitzuteilen. Dadurch steht stets eine aktuelle Datenbasis für eventuell erforderliche Änderungen der Importvorschriften zur Verfügung.

Kaum Lebensmittelimporte aus Japan

Österreich importiert aus Japan nur sehr geringe Mengen an Lebensmitteln. Dabei handelt es sich vor allem um Lebensmittel mit einem geringen Pro-Kopf-Verbrauch in Österreich, wie etwa spezielle Würzpasten, Nahrungsergänzungsmittel, Teespezialitäten und spezielle Erfrischungsgetränke. EU-weit stammen nur 1,9 Prozent der gesamten Agrar- und Ernährungswirtschaft-Importe aus Japan.

Kontrolle von Fischen aus dem Pazifik

In Österreich werden seit dem 23. März 2011 amtliche Fischproben aus dem Pazifik auch auf Radioaktivität untersucht. Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung zur stichprobenartigen Kontrolle von Fischen und Fischprodukten aus dem Pazifik am 15. April 2011 veröffentlicht. Dadurch waren auch die anderen Mitgliedstaaten veranlasst, solche Überprüfungen durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Überprüfungen waren wöchentlich an die Europäische Kommission zu melden.

Da bei diesen Kontrollen keine ungewöhnlichen Radioaktivitätswerte festgestellt wurden, hat die Europäische Kommission Anfang 2012 die Kontrollempfehlung auf Fischarten eingeschränkt, die ein ausgeprägtes Wanderverhalten haben (zB Thunfisch, Schwertfisch). In Österreich werden aber weiterhin amtliche Fischproben aus dem Pazifik ohne diese Einschränkung auf Radioaktivität untersucht. Die Ergebnisse sind in einer Liste zu finden (aktuelle Fisch-Ergebnisliste (PDF, 908 KB)).

Dieses Dokument ist derzeit leider noch nicht barrierefrei verfügbar. Der Inhalt muss jedoch aufgrund der Wichtigkeit für die Zielgruppe oder dahinterstehender gesetzlicher Verpflichtungen veröffentlicht werden. Das Dokument wird derzeit nachbearbeitet und ausgetauscht, sobald es barrierefrei ist.

Grenzwerte für Lebensmittel aus Japan (Bq/kg) (PDF, 144 KB)

Übersicht Importkontrollen aus Japan (Ergebnisse März 2011 - März 2012) (PDF, 237 KB)

Importkontrollen aus Japan (ab April 2012) (PDF, 332 KB)

Übersicht Kontrollen Pazifikfische (Ergebnisse März 2011 - März 2012) (PDF, 353 KB)

Kontrolle Pazifikfische (ab April 2012) (PDF, 908 KB)

Karte Fischfanggebiete (PDF, 496 KB)

Letzte Aktualisierung: 8. Jänner 2020