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Einfuhr von Waren tierischen Ursprungs im Reiseverkehr

Stand: November 2018

Maul- und Klauenseuche und andere Tierseuchen sind eine ständige Bedrohung für die Landwirtschaft und die Wirtschaft der Europäischen Union. Von Reisenden unkontrolliert mitgeführtes Fleisch, Fleischerzeugnisse und Milcherzeugnisse haben in der Vergangenheit immer wieder zu Ausbrüchen von Tierseuchen geführt. Die seit Mai 2004 für die gesamte EU einheitlich geltenden Bestimmungen wurden überarbeitet und durch die Verordnung (EG) 206/2009 abgelöst. Diese Bestimmungen gelten seit 1. Mai 2009. Die Bestimmungen wurden aufgrund der Änderungen der Kontrollpflicht mit 1. Jänner 2017 angepasst.

Beachten Sie bitte auch die Hinweise bezüglich der Geflügelpest unter Geflügelpestinformation des BMSGPK für Reisende.

Auf der Website der Europäischen Kommission erhalten Sie weiteres Informationsmaterial, auch in anderen Sprachen oder Filme:

Website der Kommission bezüglich Einfuhren zum persönlichen Verbrauch

Informationsfilm in deutscher Sprache

Zusatzinformationen

Achtung BREXIT!

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Letzte Aktualisierung: 5. Juli 2021