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eHealth Network-Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste gemäß Artikel 14 der Richtlinie 2011/24/EU

Hier finden Sie Informationen zum Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste, mit dem die zuständigen Behörden aller EU-Mitgliedstaaten einschließlich des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vernetzt werden.

Ausgangslage und Mitglieder

Bis zum Jahr 2010 wurden politisch hochrangige Sitzungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission für den Bereich eHealth ausschließlich im Zuge der jeweils amtierenden Ratspräsidentschaft abgehalten. Die Staatssekretäre und Spitzenbeamte der EU-Mitgliedsstaaten kamen bei separaten Veranstaltungen als "High Level eHealth Governance Group" zusammen und diskutierten informell über aktuelle Themen im Bereich eHealth.

Im Jahr 2009 haben die EU-Mitgliedsstaaten einheitlich entschieden, eine Initiative zu gründen, die sich mit der politischen Steuerung des Bereichs eHealth auf EU-Ebene befassen soll und somit zugleich auch festlegt, wie die Schlussfolgerungen des Rates für eHealth (welche am 1. Dezember 2009 verabschiedet wurden) umgesetzt werden sollen. Sodann folgten die ersten Vorbereitungen zur Gründung des eHealth Network, welches formal gemäß der Entscheidung Nr. 2011/890/EU der Europäischen Kommission vom 22. Dezember 2011, basierend auf Artikel 14.3 der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, errichtet wurde.

Dieses Gremium hat einen Ko-Vorsitz, welcher einerseits durch den amtierenden Generaldirektor bzw. die amtierende Generaldirektorin der Europäischen Kommission "Generaldirektion für Gesundheit" und andererseits durch einen Vertreter bzw. eine Vertreterin eines EU-Mitgliedsstaates wahrgenommen wird. Letztgenannte Person wird von allen Mitgliedern für die Dauer von zwei Jahren gewählt und wurde von 2012 bis 2018 durch den damaligen Sektionschef im BMGF, Dr. Clemens-Martin Auer, repräsentiert.

Die Mitglieder des eHealth Network setzen sich nach wie vor aus den Staatssekretären und Spitzenbeamten aller EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen als Beobachter zusammen und treffen sich seither zweimal jährlich. Während die Sitzung in der ersten Jahreshälfte von der jeweils amtierenden Ratspräsidentschaft (in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission) organisiert wird, findet die Sitzung in der zweiten Jahreshälfte in Brüssel statt und wird von der Europäischen Kommission alleine arrangiert. Das erste offizielle Treffen des eHealth Network fand im Mai 2012 in Kopenhagen unter der Dänischen Ratspräsidentschaft statt.

Ziele des eHealth Network

Das eHealth Network hat es sich zum Ziel gesetzt, einen nachhaltigen gesundheitlichen sowie sozialen und ökonomischen Nutzen für das Europäische eHealth System und dessen Leistungen zu schaffen. Dabei sollen, entsprechend der Patientenmobilitäts-Richtlinie 2011/24/EU, die folgenden Vorhaben erreicht werden:

  • Verbesserung der Kontinuität der medizinischen Versorgung, insbesondere grenzüberschreitend
  • Erreichung eines hohen Niveaus an Vertrauen und Sicherheit
  • Sicherstellung des Zugangs zu sicherer und qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung

In diesem Kontext fungiert das eHealth Network somit als höchstes politisches Entscheidungsgremium auf EU-Ebene. Die von diesem Gremium getroffenen Beschlüsse basieren jedoch auf Freiwilligkeit hinsichtlich ihrer Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten.

Tätigkeitsschwerpunkte

Die Tätigkeiten des eHealth Network richten sich nach Artikel 14 der Richtlinie 2011/24/EU. Für die Dauer von jeweils drei bis vier Jahren wird ein Arbeitsprogramm mit entsprechenden Themenschwerpunkten für das eHealth Network erarbeitet, woran sich deren weiterführende Aktivitäten orientieren. Der Fokus des ersten Arbeitsprogramms (2012-2014) lag auf den folgenden Bereichen:

  • Elektronische Identifikation und Authentifizierung für eHealth
  • Semantische und technische Interoperabilität
  • Rechtliche Interoperabilität und Datenschutz
  • Richtlinien für den grenzüberschreitenden elektronischen Austausch eines Datensets einer Patient Summary
  • Richtlinien über die Interoperabilität von elektronischen Rezepten

Die Prioritäten des zweiten Arbeitsprogramms (2015 bis 2018) lagen in den folgenden Arbeitsbereichen:

  • Interoperabilität und Standardisierung
  • Monitoring und Bewertung von Implementierungen
  • Wissensaustausch
  • Globale Kooperation und Positionierung

Der Fokus des aktuellen, dritten Arbeitsprogramms (2018 bis 2021) liegt auf den folgenden Themenbereichen:

  • Stärkung der Menschen
  • Innovative Nutzung von Gesundheitsdaten
  • Verbesserung der Kontinuität der Versorgung
  • Bewältigung von Implementierungsherausforderungen

Arbeitsorganisation und vorbereitende Gremien bzw. Projekte

Da das eHealth Network die Aufgabe der politisch-strategischen Steuerung und Ausrichtung übernimmt, werden die vorbereitenden Tätigkeiten auf operativer Ebene von anderen Gremien bzw. Projekten wie folgt durchgeführt:

  • Von 2011 bis 2014 wurden diese Vorbereitungen von der eHealth Governance Initiative (eHGI) übernommen. Nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter: www.eu-patient.eu
  • Für den Zeitraum von 2015 bis 2018 wurde die Joint Action to support the eHealth Network (JAseHN) von den EU-Mitgliedsstaaten in Kooperation mit der Europäischen Kommission gegründet, um die Arbeiten der eHGI fortzusetzen. Die Aufgaben orientierten sich hierbei an den im zweiten Arbeitsprogramm (2015-2018) definierten Bereichen und zielten darauf ab, dem eHealth Network entsprechende politische Dokumente als Entscheidungs- und Diskussionsbasis vorzulegen. Nähere Informationen zu JAseHN finden Sie unter: http://jasehn.eu/
  • Seit 2018 (und bis 2021) fungiert die eHealth Action (eHAction) als das dem eHealth Network vorgelagerte Arbeitsgremium mit dem Ziel, entsprechende Dokumente zu erarbeiten, die dem eHealth Network als Entscheidungs- und Diskussionsgrundlagen dienen. Die Aufgaben der eHAction konzentrieren sich dabei zum einen darauf, die Ergebnisse aus den vorangehenden Projekten (eHGI und JAseHN) fortzuführen und weiter zu entwickeln, und zum anderen auch darauf, neue Ergebnisse in Zusammenhang mit den Prioritäten des dritten Arbeitsprogramms (2018 bis 2021) zu liefern. Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://ehaction.eu/

Wie bereits die eHGI und JAseHN ist auch die eHAction ein von der Europäischen Kommission ko-finanziertes Projekt, das von den EU-Mitgliedsstaaten unter Einbeziehung der Europäischen eHealth Stakeholder-Gruppierungen vorangetrieben wird. Als Projektkoordinator der Projekte eHGI und JAseHN fungierte Österreich. Im Rahmen der aktuellen eHAction leitet Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ein Arbeitspaket und beteiligt sich darüber hinaus aktiv an weiteren Arbeitspaketen.

Information

weitere Links zum Thema:

Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2019