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Lebensmittelkennzeichnung

Die EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011 zur Lebensmittelkennzeichnung brachte EU-weit Neuerungen u.a. für Mindestschriftgröße, Herkunftskennzeichnung, Kalorien- und Nährwertangaben, Imitate und Allergene. 

Die allgemeinen Kennzeichnungsbestimmungen müssen seit dem 13. Dezember 2014 angewendet werden. Die Bestimmungen über die Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016.

Allgemeine Lebensmittelkennzeichnung

Nähere Informationen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln insbesondere zu Kalorien- und Nährwertangaben, Allergenkennzeichnung, Angaben zum Einfrierdatum, Imitate, Mindestschriftgröße, Herkunftskennzeichnung, Warnhinweise sowie Nanokennzeichnung finden sie auf der Seite Verbrauchergesundheit.gv.at (kvg.gv.at)

Kennzeichnung Bio-Lebensmittel

Die korrekte Kennzeichnung sowie die Verwendung des EU-Bio-Logos auf verpackten Lebensmitteln sind EU-weit verpflichtend. Das EU-Bio-Logo („Bio-Blatt“) symbolisiert Europa und die Natur. Das EU-Bio-Logo sorgt sowohl für eine leichte Erkennbarkeit als auch für einen EU-weiten Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz durch einheitliche Verwendungsbestimmungen für dieses Logo. Nähere Informationen dazu erhalten sie auf der Seite VerbraucherInnengesundheit.gv.at (kvg.gv.at) Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln

Kennzeichnung genetisch veränderter Lebensmittel

Seit April 2004 gilt in der EU ein Gesetzgebungspaket über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, das ein einheitliches und transparentes System für deren Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung enthält. Genetisch veränderte Organismen (GVO) können dadurch "vom Feld bis zum Teller" nachverfolgt werden. In Österreich gibt es zusätzlich strenge Regeln für die "gentechnikfreie" Produktion. Eine vergleichbare Prozeßqualität der Nichtverwendung von GVO ist sonst nur in der biologischen Produktion zu finden. Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensmittel

Weitere Informationen zum Thema Kennzeichnung

100% Österreich - Logo für Frischfleisch

Um Frischfleisch aus Österreich leicht erkennbar zu machen, führten der Bundesverband der Fleischer gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eine freiwillige "Ursprungs"-Kennzeichnung ein. Fünf einheitliche Logos informieren beim Einkauf rasch über die Herkunft.

Letzte Aktualisierung: 8. Oktober 2019