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Tuberkulose (TBC)

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Tuberkulose (TBC).

Hinweis

Aktuelle Fallzahlen finden Sie im Bereich Statistiken und Fallzahlen.

Erreger und Übertragung

Die Tuberkulose des Menschen ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit. Sie wird durch Mykobakterien verursacht, in Europa bis auf wenige Ausnahmen durch Mycobacterium tuberculosis. Diese Bakterien werden in den meisten Fällen von Personen mit ansteckender Lungentuberkulose durch kleinste Tröpfchen beim Husten, Sprechen oder Niesen übertragen. Das höchste Infektionsrisiko besteht bei engem, mehrstündigen Kontakt z.B. in der Familie oder in schlecht belüfteten Räumen.

Nach erfolgter Ansteckung werden die Bakterien meist durch körpereigene Abwehr unterdrückt. In etwa einem von zehn Fällen entwickelt sich die Erkrankung über Wochen oder Monate. Die Erreger können aber auch erst Jahre oder Jahrzehnte nach der Erstinfektion bei Schwächung des Immunsystems wieder aktiv werden und die Krankheit auslösen. Die körpereigene Abwehr kann z.B. im fortgeschrittenen Lebensalter, im Rahmen einer Chemotherapie oder durch eine HIV-Infektion geschwächt werden.

Krankheitsbild

Die Tuberkulose betrifft in der Mehrzahl der Fälle die Lunge, kann aber auch andere Organe befallen. Typische Symptome sind Husten, oft mit Auswurf, Fieber und Gewichtsabnahme. Die Tuberkulose ist mit speziellen Antibiotika, die über Monate eingenommen werden müssen, meist gut behandelbar. Ohne Behandlung ist der Verlauf der meist langsam fortschreitenden Krankheit oft tödlich.

Ein großes Problem weltweit stellt die inkonsequent durchgeführte Therapie dar. Durch eine falsch zusammengestellte oder zu kurze Behandlung der Tuberkulose kann es zur Ausbildung von resistenten Bakterienstämmen kommen, gegen die unsere üblicherweise verwendeten Antibiotika, und im schlimmsten Fall alle bekannten Medikamente keine ausreichende Wirkung mehr zeigen.

Verbreitung und Häufigkeit

Das Auftreten von multiresistenter Tuberkulose-Erreger stellt weiterhin eine Herausforderung für das öffentliche Gesundheitssystem, sowie für die Tuberkulose-Prävention und -Kontrolle dar. Die Inzidenz der MDR- (multidrug resistant) und XDR- (extensively drug resistant) Tuberkulose-Fälle in der österreichischen Nativbevölkerung ist seit vielen Jahren gleichbleibend niedrig und der Gesamttrend der verzeichneten Tuberkulosefälle seit 2008 rückläufig. Personen aus sozial benachteiligten Gruppen der Gesellschaft, aus Ländern mit höherer Tuberkuloserate oder jene mit einer dauerhaften Schwächung des Immunsystems unterliegen einem höheren Tuberkulose-Erkrankungsrisiko.

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

Wie auf viele andere Bereiche hatte die COVID-19-Pandemie auch Auswirkungen auf die globale Tuberkulosesituation. In den Jahren 2020 und 2021 kam es weltweit zu einem drastischen Rückgang der gemeldeten Fallzahlen. Als wesentliche Ursache hierfür wird ein generell verringertes Aufsuchen medizinischer Anlaufstellen bzw. eine eingeschränkte Verfügbarkeit dieser aufgrund der Pandemie angenommen. Laut WHO wurden im Jahr 2022 rund 7,5 Mio. Menschen mit Tuberkulose diagnostiziert, die zu diesem Zeitpunkt höchste Zahl an Neudiagnosen seit Beginn des WHO-Monitorings im Jahr 1995. Es besteht die Annahme, dass dies durch COVID-19 bedingte Verzögerungen in Diagnostik und Behandlungen in den Vorjahren bedingt ist.

Vorbeugung

Die wichtigste Maßnahme ist die frühe Erkennung und korrekt durchgeführte Behandlung der Erkrankung, um die Dauer der Ansteckungsgefahr und somit die weitere Übertragung auf andere Personen zu verhindern. Die BCG-Tuberkulose-Impfung schützt Säuglinge und Kleinkinder vor schweren Krankheitsverläufen, wird jedoch aufgrund des niedrigen Infektionsrisikos und der vergleichsweise hohen Nebenwirkungsrate in Österreich nicht mehr empfohlen.

Meldepflicht von Tuberkulose-Erkrankungen und behördliche Arbeit

Die im § 3 des Tuberkulosegesetzes vorgeschriebene Meldung ist innerhalb von drei Tagen nach Diagnosestellung an die Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten, in deren Sprengel die kranke, krankheitsverdächtige oder verstorbene Person ihren Wohnsitz hat beziehungsweise hatte. Wenn kein Wohnsitz in Österreich besteht oder bestand, hat die Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde des Aufenthaltsortes zu erfolgen.

Tuberkulose-Umgebungsuntersuchungen stellen besondere Anforderungen an die Gesundheitsbehörden und involvierte medizinische Einrichtungen sowie an die Betroffenen dar. Insbesondere wenn es sich um Gruppen aus Kindergärten, Schulen oder Heimen handelt, verlangen Planung und Durchführung eingespielte Abläufe und die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen. Die Leitlinie "Tuberkulose-Umgebungsuntersuchung" (weiter unten als PDF verfügbar) legt den Ablauf der Umgebungsuntersuchungen österreichweit fest.

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Letzte Aktualisierung: 11. Juli 2024