Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Eltern-Kind-Pass bringt mehr Leistungen für Schwangere und Kinder bis zum 5. Lebensjahr

Gesetzesentwurf in Begutachtung – Beschluss im Juni geplant

Seit 1974 erhalten alle Schwangeren in Österreich einen Mutter-Kind-Pass. Die Untersuchungen ermöglichen die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung von Krankheiten bei Mutter und Kind. Bis Mitte des Jahres 2026 wird dieses wichtige Instrument nun weiterentwickelt und massiv aufgewertet.

In den kommenden Jahren wird eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen in das Vorsorgeprogramm aufgenommen: Neben einer psychosozialen Beratung zu Beginn der Schwangerschaft und einer zweiten, freiwilligen Hebammenberatung vor der Geburt besteht künftig auch die Möglichkeit eines Hörscreening für Neugeborene und eines zusätzlichen Ultraschalls. Darüber hinaus können ergänzende Laboruntersuchungen entsprechend der fachlichen Empfehlungen in Anspruch genommen werden.

Außerdem erweitern eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern und eine Elternberatung, in der beispielsweise Fragen zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung, zur Aufteilung der Elternzeit oder zu den Auswirkungen von Teilzeit auf die Pension geklärt werden können, das bestehende Angebot.

Zum anderen wird der Pass digitalisiert: Mit der Digitalisierung des Passes wird die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert. Befunde werden in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA gespeichert und können so in elektronischer Form einfach zwischen behandelnden Ärzt:innen und Hebammen weitergegeben werden. Darüber hinaus sichert die Digitalisierung die Daten, weil ein Verlust des Passes nicht mehr möglich ist. Mit der Digitalisierung einher geht auch die Umbenennung in (elektronischer) Eltern-Kind-Pass (eEKP).