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Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme

Die Sicherstellung einer hohen Qualität im Gesundheitssystem hat Priorität. Durch die österreichweite Vorgabe von Basisanforderungen an das Qualitätsmanagement bei allen Gesundheitsberufen wird diese gewährleistet.

Patientinnen und Patienten sollen auf die Qualität im Gesundheitssystem vertrauen können. Deshalb werden Mindestanforderungen für Qualitätsmanagementsysteme festgelegt, die sicherstellen, dass alle gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe die Basisanforderungen an Qualitätsmanagement erfüllen. Der entsprechende politische Auftrag dazu findet sich im Bundes-Zielsteuerungsvertrag. Das Thema wurde 2014 auch vom Beirat Patientensicherheit als ein für die Verbesserung der Patientensicherheit wichtiges Vorhaben priorisiert.

Als nächste Schritte werden im für Gesundheit zuständigen Bundesministerium die notwendigen Vorarbeiten zum Schaffen der organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung auf Bundesebene und für die Berichterstellung über die Qualitätsplattform QBE geprüft. Bis zur Fertigstellung dieser Arbeiten gelten die im Dokument festgelegten Mindestanforderungen als Empfehlung der Bundeszielsteuerungskommission für alle Berufsgruppen im österreichischen Gesundheitswesen.

Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme im Rahmen des Bundes-Zielsteuerungsvertrages (2014) (PDF, 224 KB)

Bundes-Zielsteuerungsvertrag

Letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2020