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Sonderrichtlinie "Gesund aus der Krise II" zur Gewährung von Förderungen für psychologische und psychotherapeutische Beratungen und Behandlungen zur Bewältigung der psychosozialen Folgen der aktuell vorherrschenden multiplen Krisen bei Kindern und Jugendlichen.

Die Auswirkungen der notwendigen, aber teils einschneidenden Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 auf die Psyche von Kindern und Jugendlichen sind nach wie vor spürbar und manifestieren sich weiterhin in stark erhöhtem Unterstützungsbedarf. Neben der seit nun knapp drei Jahren anhaltenden COVID-19 Pandemie ist die österreichische Bevölkerung nunmehr mit weiteren Belastungen und Krisen wie dem nicht absehbaren Ende des Kriegs in der Ukraine, der damit zusammenhängenden Energiekrise und Inflation sowie der seit Jahren bekannten und immer dringlicher werdenden Klimakrise konfrontiert. Diese gleichzeitige Präsenz mehrerer schwerer Krisen ist – insbesondere für Kinder und Jugendliche – völlig neu und oftmals schwer zu fassen und zu verarbeiten. Bestehende Hilfsangebote sind angesichts dieser Entwicklungen teils bereits über der Belastungsgrenze. Gerade in der prägenden Entwicklungsphase der Kindheit und Jugend ist der frühzeitige und niedrigschwellige Zugang zu Hilfe essentiell, um Chronifizierungen und Aggravierungen entgegen zu wirken. Das Projekt soll daher über die begrenzten Kapazitäten der Regelversorgung hinaus Unterstützungsmöglichkeiten bieten.

Daher hat die Bundesregierung beschlossen, das erfolgreiche und stark nachgefragte Projekt „Gesund aus der Krise“ zu verlängern und mit finanziellen Mitteln in der Höhe von weiteren € 19 Mio. für die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen auszustatten. Dadurch soll belasteten Kindern und Jugendlichen weiterhin der unkomplizierte, niedrigschwellige und kostenlose Zugang zu klinisch-psychologischen, gesundheitspsychologischen und psychotherapeutischen Beratungen und Behandlungen zur Bewältigung der psychosozialen Folgen der multiplen Krisen ermöglicht werden. Die Umsetzung dieses Vorhabens soll durch Ausschüttung von Fördergeldern an Klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen sowie an Psychotherapeut:innen zur Ermöglichung niedrigschwelliger Beratungs- und Behandlungsleistungen für Kinder und Jugendliche in diversen Settings erfolgen. Als Abwicklungsstelle tritt der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) – in enger Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) – auf. Weitere Umsetzungspartner sind das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie das Bundeskanzleramt, Sektion VI – Familie und Jugend.

Grundlage für die Förderung ist die Sonderrichtlinie „Gesund aus der Krise II“ (PDF, 355 KB)

Weitere Informationen finden Sie unter https://gesundausderkrise.at/.

Letzte Aktualisierung: 7. April 2023