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Freiwilliges Engagement

Freiwilliges Engagement ergänzt innerhalb des Sozialstaats die sozialversicherungspflichtige Arbeit sinnvoll. Für Österreich ist freiwilliges Engagement unverzichtbar – aber nicht selbstverständlich.

In Österreich leisten 46 Prozent der Bevölkerung ab 15 Jahren in irgendeiner Form Freiwilligenarbeit. Um freiwillige Arbeit zu fördern, sorgt das Sozialministerium für attraktive Rahmenbedingungen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schafft das Freiwilligengesetz.

Freiwilligengesetz und zugelassene Träger

Seit 2012 ist das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (FreiwG) in Kraft. Es stellt die gesetzlichen Grundlagen und die Rahmenbedingungen zur Förderung von Freiwilligenarbeit in Österreich dar. Es regelt weiters das Freiwillige Sozialjahr sowie den Gedenkdienst und den Friedens- und Sozialdienst im Ausland.

Das Freiwillige Sozialjahr kann nur bei anerkannten Trägern absolviert werden, die nach einem strengen Zulassungsverfahren ausgewählt werden.

Freiwilligenbericht

Das Freiwilligengesetz gibt vor, dass zusammen mit dem Österreichischen Freiwilligenrat regelmäßig ein Bericht über die Lage und Entwicklung des freiwilligen Engagements in Österreich zu erstellen ist.

Der 3. österreichische Freiwilligenbericht (PDF, 1 MB)  enthält eine Darstellung des freiwilligen Engagements und der entsprechenden Rahmenbedingungen. Hochgerechnet verrichten insgesamt rund 3,3 bis 3,5 Millionen Menschen in Österreich eine Freiwilligentätigkeit außerhalb des eigenen Haushaltes. In Organisationen und Vereinen engagieren sich rund 2,3 Millionen Menschen freiwillig und unbezahlt; im informellen Bereich bzw. in der Nachbarschaftshilfe beläuft sich die Anzahl auf ebenfalls knapp 2,3 Millionen. Rund 1,2 Millionen Menschen engagieren sich in beiden Sektoren.

Der thematische Schwerpunkt liegt bei der Illustration von Funktionen freiwilliger Tätigkeiten, den Zielsetzungen und den Motiven der Freiwilligen aus unterschiedlicher Perspektive

Österreichischer Freiwilligenrat

Der Freiwilligenrat ist gesetzlich verankert und hat das Ziel, Freiwilligentätigkeiten anzuerkennen und aufzuwerten. Ein weiteres Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwillige Arbeit zu verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, berät er das Sozialministerium, fördert die Vernetzung und macht Vorschläge zur Umsetzung der Freiwilligenpolitik.

Die Mitglieder des Freiwilligenrats werden für fünf Jahre bestellt.

Letzte Aktualisierung: 3. März 2021