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Pensionen: Alterssicherungskommission beschließt neues Mittelfristgutachten

Prognostizierte Ausgaben für Pensionen steigen in den nächsten Jahren an.

Am 24. November 2023 beschloss die Alterssicherungskommission die Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie über die Kostenentwicklung der Beamtenpensionen ("Mittelfristgutachten"). In den nun veröffentlichten Gutachten für die Jahre 2023 bis 2028 geht die Kommission davon aus, dass die Ausgaben für das gesetzliche Pensionssystem ebenso wie für die Beamt:innenpensionen deutlich steigen werden:

  • Für die gesetzliche Pensionsversicherung erhöhen sich die Bundesmittel von 14,01 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 21,08 Milliarden Euro im Jahr 2028. Das entspricht einem Anstieg von 2,92 Prozent im Jahr 2023 auf 3,69 Prozent im Jahr 2028, jeweils gemessen am Bruttoinlandsprodukt.
  • Die Ausgaben des Bundes für die Beamt:innenpensionen (Ruhe- bzw. Versorgungsgenüsse) werden laut Gutachten von 14,3 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf 17,5 Milliarden Euro im Jahr 2028 steigen. Das entspricht einem Anstieg von 2,98 Prozent im Jahr 2023 auf 3,10 Prozent im Jahr 2025 und einem Rückgang auf 2,96 Prozent im Jahr 2028, jeweils gemessen am Bruttoinlandsprodukt.

Die Gründe für diesen Anstieg sind vor allem die aktuell hohe Inflation, das prognostizierte geringe Wirtschaftswachstum, höhere durchschnittliche Pensionen sowie steigende Pensionszugänge durch die "Babyboomer"-Generation. Durch den schrittweisen Anstieg des gesetzlichen Pensionsantrittsalters für Frauen in den Jahren 2024 bis 2033 wird die Zahl der Pensionsneuzugänge beginnend mit 2024 gedämpft.

Langfristige Finanzierbarkeit gesichert

Die langfristige Entwicklung der Pensionsausgaben wird durch das Langfristgutachten beobachtet. Dieses Gutachten wird alle drei Jahre veröffentlicht und unabhängig vom Mittelfristgutachten berechnet. Trotz des prognostizierten Kostenanstiegs sieht das Langfristgutachten aus dem Jahr 2021 die Finanzierung des Pensionssystems bis 2070 als gesichert an.

Alterssicherungskommission

Die Alterssicherungskommission überwacht sowohl die Entwicklung der gesetzlichen Pensionsversicherung als auch die Pensionen des öffentlichen Dienstes.

Einmal jährlich veröffentlicht die Kommission ein Mittelfristgutachten, das die Entwicklung der Pensionsausgaben für die folgenden fünf Jahre analysiert.

Mehr Informationen zur Alterssicherungskommission und die aktuellen Gutachten finden Sie im Bereich Alterssicherungskommission.