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Leistungen des 3. Anti-Teuerungspakets

Wie und wann Sie Ihr Geld bekommen

Die stark angestiegene Inflation ist für viele Menschen in Österreich eine große Belastung. Mit drei umfangreichen Entlastungspaketen der Bundesregierung soll die Teuerung abgefedert werden. Die Bevölkerung wird einerseits mit Sofortmaßnahmen wie Einmalzahlungen und andererseits mit dauerhaften, steuerlichen Maßnahmen gezielt entlastet, um die Kaufkraft trotz der aktuellen Preissteigerung zu sichern und soziale Härten zu vermeiden. 

Welche Leistungen stehen Ihnen zu? Wann und wie erhalten Sie Ihr Geld?

Die Leistungen im Überblick

Für alle – direkt aufs Konto

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Alle Personen mit Wohnsitz in Österreich 

Wie hoch ist die Leistung? 

  • Grundsätzlich ist die Höhe des Klimabonus abhängig vom Wohnort. Wegen der Teuerung wurde der Klimabonus allerdings einmalig, für das Jahr 2022, auf 250 Euro pro Person erhöht. Kinder unter 18 Jahren im selben Haushalt bekommen die Hälfte (125 Euro).

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Die Auszahlung erfolgt automatisch per Überweisung, wenn die Kontodaten bei FinanzOnline hinterlegt sind. Ansonsten erfolgt die Auszahlung in Form eines Gutscheins per Post. 

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Ab September 2022
  • Ab 2023 wird der Klimabonus wie ursprünglich geplant, einmal im Jahr abhängig vom Wohnort ausbezahlt. 

Mehr Informationen zum Klimabonus unter: Klimabonus: So bekommen Sie Ihr Geld

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Alle Personen mit Wohnsitz in Österreich

Wie hoch ist die Leistung? 

  • 250 Euro pro Person, Kinder unter 18 Jahren bekommen die Hälfte (125 Euro)
  • Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 Euro sind die 250 Euro steuerpflichtig.

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Einmalig, automatisch gemeinsam mit Klimabonus

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Ab September 2022

Für bestimmte Personen – direkt aufs Konto oder auf Antrag

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Bezieher:innen der Familienbeihilfe

Wie hoch ist die Leistung? 

  • 180 Euro pro Kind

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Durch eine einmalige, automatische Sonderzahlung gemeinsam mit der normalen Familienbeihilfe 

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • August 2022

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Bezieher:innen des Familienbonus

Wie hoch ist die Leistung? 

  • Bis zum 18. Geburtstag: Erhöhung von 1.750 auf 2.000 Euro jährlich
  • Ab dem 18. Geburtstag: Erhöhung von 575 auf 600 Euro jährlich

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Wird die bisherige Auszahlung des Familienbonus von Ihrem Arbeitgeber in der Lohnverrechnung berücksichtigt, erfolgt die Auszahlung automatisch. Ansonsten ist diese Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 zu beantragen. 

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten gegeben sind, erfolgt bereits heuer (30. September 2022) eine Aufrollung durch den Arbeitgeber.
  • Spätestens ab Anfang 2023

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Eltern mit kleinem Einkommen, die kaum bzw. gar keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen

Wie hoch ist die Leistung? 

  • Erhöhung auf 550 Euro pro Jahr

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Wird im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteuererklärung automatisch berücksichtigt.

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Ab Anfang 2023

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Bezieher:innen folgender Sozialleistungen:
    • Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe)
    • Ausgleichszulagen
    • Sozialhilfe
    • Umschulungsgeld
    • Stipendien
    • Übergangsgeld
    • Wiedereingliederungsgeld
    • Kranken- und Rehabilitationsgeld – wenn diese über einen längeren Zeitraum bezogen werden

Wie hoch ist die Leistung? 

  • 300 Euro 

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Einmalig, automatisch mit der jeweiligen Leistung 

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • September 2022

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Pensionist:innen mit 1.200 Euro bis 1.800 Pension (brutto) erhalten 500 Euro. Darunter und darüber gibt es Einschleifregelungen.

Wie hoch ist die Leistung? 

  • Bis zu 500 Euro (abhängig von der Höhe der Pension)

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Einmalig, automatisch mit der Pensions-Auszahlung

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • September 2022

Wer kann die Leistung erhalten? 

  • Personen mit einem monatlichen Bruttogehalt von ca. 1.060 Euro bis 1.800 Euro erhalten 500 Euro.

Wie hoch ist die Leistung? 

  • Bis zu 500 Euro pro Person (abhängig vom Einkommen)

Wie wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Der Teuerungsabsetzbetrag wird im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung für das Jahr 2022 automatisch berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Wann wird die Leistung ausgezahlt? 

  • Sobald die (Arbeitnehmer-)Veranlagung für 2022 durchgeführt wird (frühestens mit Beginn des Jahres 2023). Der Teuerungsabsetzbetrag vermindert die Einkommensteuer oder führt zu einer Gutschrift.

Die steigenden Preise im Bereich der Wohnkosten stellen zunehmend mehr Haushalte vor finanzielle Herausforderungen. Insbesondere Personen mit geringen Einkommen müssen einen überdurchschnittlich hohen Anteil ihres Einkommens für Wohnkosten aufwenden.

Daher wurde der Wohnschirm um weitere 60 Millionen Euro aufgestockt und eine Verlängerung des Programms bis Ende 2026 beschlossen. Künftig können im Rahmen von Wohnschirm nicht nur Menschen mit Mietrückständen unterstützt, sondern auch Unterstützungsleistungen zur Energiesicherung gewährt werden.

Weitere Informationen unter wohnschirm.at.

Geplante strukturelle Entlastungen

Valorisierung von Sozialleistungen

Als weitere langfristige Entlastung ist die sogenannte Valorisierung der Sozialleistungen geplant. Diese soll mit Jänner 2023 in Kraft treten.

Was bedeutet "Valorisierung von Sozialleistungen"?

Unter einer Valorisierung versteht man die Anpassung eines Wertes an die Teuerungsrate. In Zukunft werden also Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld jährlich an die Teuerung angepasst – also jährlich um einen bestimmten Wert erhöht. Bei Leistungen wie der Ausgleichszulage, dem Pflegegeld oder auch der Sozialhilfe findet diese Valorisierung bereits statt.

Abschaffung der "kalten Progression"

Um die Menschen in Österreich dauerhaft zu entlasten, wird zusätzlich die "kalte Progression" in Österreich ab 2023 abgeschafft. Dadurch werden die Steuerstufen und Absetzbeträge jährlich an die Teuerung angepasst, sodass eine Einkommenserhöhung auch real am Konto spürbar ist. Das hilft allen Menschen, die in Österreich Geld verdienen.

Was bedeutet "kalte Progression"?

In Österreich ist der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass die Einkommen vieler Arbeitnehmer:innen jedes Jahr steigen und sie dadurch in eine höhere Steuerstufe fallen. Die Steuerklassen werden nicht an die Teuerung angepasst. Da gleichzeitig auch die Preise für Waren und Dienstleistungen steigen, kann man sich am Ende real trotz Einkommenserhöhung weniger leisten.

Letzte Aktualisierung: 8. September 2022