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Wohnungssicherung

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Programm WOHNSCHIRM.

Wohnschirm des Sozialministeriums

Das Programm WOHNSCHIRM des Sozialministeriums schützt Mieter:innen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie oder der aktuellen Teuerungen ihre Miete nicht mehr bezahlen können und dadurch von Delogierung bedroht sind vor einem Wohnungsverlust.

Bei Problemen mit Wohn- oder Energiekosten wenden Sie sich bitte an eine der auf www.wohnschirm.at genannten Beratungsstellen.

Nunmehr werden auch Menschen mit geringem Einkommen, die von teuerungsbedingten Energiekostenrückständen betroffen oder bedroht sind, unterstützt.

Die erweiterte Unterstützung erfolgte im Rahmen der Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der Teuerung: Die finanziellen Mittel für den Wohnschirm wurden auf 164 Millionen Euro bis 2026 aufgestockt.

Alle Informationen zum Unterstützungsprogramm WOHNSCHIRM finden Sie unter www.wohnschirm.at

Materialien zum WOHNSCHIRM können Sie im Broschürenservice bestellen: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/

Rechtsgrundlagen

  • Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
  • Richtlinie zur Umsetzung des § 1 Abs. 1 Z 1 Bundesgesetzes über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G): Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen erlässt der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G), BGBl. I Nr. 93/2022 folgende Richtlinie (PDF, 292 KB).
  • Richtlinie zur Umsetzung des § 1 Abs. 1 Z 1 Bundesgesetzes über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G): Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen erlässt der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G), BGBl. I Nr. 93/2022 Neue Richtlinie gültig ab 26.02.2024. (PDF, 215 KB)
Letzte Aktualisierung: 16. Jänner 2023