Wohnungssicherung
In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Programm WOHNSCHIRM.
Wohnschirm des Sozialministeriums
Das Programm WOHNSCHIRM des Sozialministeriums schützt Mieter:innen, die im Zuge der COVID-19-Pandemie oder der aktuellen Teuerungen ihre Miete nicht mehr bezahlen können und dadurch von Delogierung bedroht sind vor einem Wohnungsverlust.
Nunmehr werden auch Menschen mit geringem Einkommen, die von teuerungsbedingten Energiekostenrückständen betroffen oder bedroht sind, unterstützt.
Die erweiterte Unterstützung erfolgte im Rahmen der Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der Teuerung: Die finanziellen Mittel für den Wohnschirm wurden auf 139 Millionen Euro bis 2026 aufgestockt.
Alle Informationen zum Unterstützungsprogramm WOHNSCHIRM finden Sie unter www.wohnschirm.at
Materialien zum WOHNSCHIRM können Sie im Broschürenservice bestellen: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/
Energiesicherung
Das BMSGPK ist derzeit wieder auf Interessent:innensuche für die Beratung von Unterstützungsbedürftigen zur Energiesicherung (Wohnschirm Energie). Im Rahmen des Bundesgesetzes über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (LWA-G) werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 140 Millionen Euro bis zum Jahr 2026 für die teuerungsbedingte Delogierungsprävention und Wohnungs- sowie Energiesicherung zur Verfügung gestellt.
Gemäß § 2 Abs. 3 LWA-G können Unterstützungsleistungen zur Energiesicherung an Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die
1. aus einem Energielieferungsvertrag für den Haushalt zahlungsverpflichtet sind,
2. von einem teuerungsbedingten Energiekostenrückstand betroffen oder bedroht sind und
3. nicht in der Lage sind, die Energiekosten selbstständig mit eigenen Mitteln zu entrichten
auf Antrag (§ 5 Abs. 3 LWA-G) gewährt werden.
Um eine reibungslose Abwicklung im gesamten Bundesgebiet sicherzustellen, sollen weitere Beratungseinrichtungen im Bereich der Energiesicherung (Wohnschirm Energie) anerkannt werden, welche Antragsteller: innen beim Ausfüllen der Anträge unterstützen und beraten. Sollten Sie Interesse haben, als Beratungseinrichtung im Bereich der Energiesicherung (Wohnschirm Energie) anerkannt zu werden, senden Sie uns bitte ein einfaches Schreiben bis spätestens 11.10.2023 an wohnen@sozialministerium.at. Anschließend stellen wir Ihnen die Unterlagen für den Anerkennungsprozess gerne zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- COVID-19-Gesetz Armut
- Richtlinie zur Umsetzung des § 5b COVID-19-Gesetz-Armut: Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen erlässt der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 5b Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut), BGBl. I Nr. 135/2020 vom 15. Dezember 2020, in der Fassung BGBl. I Nr. 145/2021 folgende Richtlinie (PDF, 641 KB) (PDF, 641 KB).
- Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz
- Richtlinie zur Umsetzung des § 1 Abs. 1 Z 1 Bundesgesetzes über einen Ausgleich inflationsbedingt hoher Lebenshaltungs- und Wohnkosten (Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA-G): Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen erlässt der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G), BGBl. I Nr. 93/2022 folgende Richtlinie (PDF, 773 KB) (PDF, 292 KB).