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Qualitätsentwicklung im österreichischen Gesundheitswesen

Die Qualität der Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten wird seitens der Gesundheitspolitik laufend verbessert und sichergestellt. Eine wichtige Grundlage ist das Gesundheitsqualitätsgesetz.

Spätestens seit Beginn der neunziger Jahre wurden seitens der Gesundheitspolitik verstärkt Bemühungen unternommen, den Bereich der Qualitätsarbeit unter Einbeziehung der wesentlichen Partnerinnen und Partner im Gesundheitswesen auszubauen.

Um die Qualität der Gesundheitsversorgung für Patientinnen und Patienten laufend zu verbessern und sicherzustellen, wurden seitens des Bundes während der letzten Jahre diverse Gesetze, Verordnungen und Regelungen erlassen, die ausschließlich oder teilweise qualitätsspezifische Bestimmungen enthalten.
Diese beziehen sich unter anderem auf:

  • Dokumentationspflichten,
  • die Qualität von Arzneimitteln und Medizinprodukten,
  • Blut und Gewebe,
  • die Qualität der Ausbildung und Ausübung der Gesundheitsberufe,
  • Rechte von Patientinnen und Patienten und Qualitätsarbeit im Krankenanstaltenbereich.

Darüber hinaus hat der Bund während der letzten Jahre eine Vielzahl qualitätsbezogener (Projekt-)Aktivitäten unterstützt und finanziert.
Unter anderem zu den Themen:

  • Nahtstellenmanagement,
  • Qualitätsberichterstattung,
  • Antibiotikastrategie,
  • Optimierung des Bluteinsatzes,
  • Patientinnen- und Patientenorientierung,
  • Ergebnisqualitätsmessung.

Diese (Projekt-)Aktivitäten entstanden nicht nur als Antwort auf aktuelle gesundheitspolitische Notwendigkeiten, sondern auch als Reaktion auf besondere Anliegen von Patientinnen und Patienten. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen des Gesundheitswesens waren bereit, freiwillig an diesen Arbeiten teilzunehmen. Ebenso haben sich Patientinnen und Patienten aktiv eingebracht und ihre Erfahrungen zur Verfügung gestellt.

Die Gesundheitsreform 2005 markierte aus Sicht des Bundes einen bedeutenden Schritt zum Thema Qualität durch die Schaffung eines "Gesetzes zur Qualität von Gesundheitsleistungen". Dieses wurde mit BGBl. I Nr. 179/2004 kundgemacht und ist seit 1.1.2005 in Geltung. Der Bund hat damit einen rechtlichen Rahmen geschaffen, welcher es erlaubt, die Vielzahl der in den letzten Jahren in Angriff genommenen Qualitätsthemen strukturiert weiter zu entwickeln und damit eine gezielte Qualitätsstrategie zu verfolgen.

Die Grundprinzipien des Gesetzes sind:

  • Patientinnen- und Patientenorientierung,
  • Transparenz,
  • Effizienz,
  • Effektivität und Sicherheit für Patientinnen und Patienten.

Mit dem Gesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, bundeseinheitliche Vorgaben für die Erbringung von Gesundheitsleistungen zu entwickeln und umzusetzen. Das Gesetz betrifft alle Sektoren, z.B.: öffentliche und private Spitäler und Ambulatorien, Ärztinnen und Ärzte, alle anderen Gesundheitsberufe, wie z. B. medizinisch technische Dienste, Hebammen und Pflegepersonal.

Die Entwicklung bundesweiter Vorgaben soll gemeinsam mit allen Betroffenen im Gesundheitswesen erfolgen. Dem Bund kommt dabei insbesondere eine Koordinierungs- und Abstimmungsfunktion zu.

Die inhaltlichen Kernpunkte des Gesetzes beziehen sich auf Vorgaben für die Qualität bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen und der damit in Zusammenhang stehenden Entwicklung von Standards zu Strukturen, Prozessen und Ergebnissen. Diese drei Begriffe werden als Dimensionen der Qualitätsarbeit und eines gesamtösterreichischen Qualitätssystems verstanden.

Das Gesetz sieht auch den Aufbau einer regelmäßigen Qualitätsberichterstattung vor, in deren Rahmen bundeseinheitlich über alle Bereiche und alle Berufe berichtet wird. Damit soll einerseits Transparenz sichergestellt, gleichzeitig aber auch eine Methode zur systematischen Verbesserung der Qualitätsarbeit angeboten werden.

Da Verbesserung nicht allein durch Freiwilligkeit oder durch Zwang erreicht wird, war es wesentlich, im Gesetz festzuhalten, dass Fördermaßnahmen und Anreizmechanismen zur Verbesserung und Sicherung der Qualitätsarbeit im Gesundheitswesen geschaffen werden. Um alle zukünftig anfallenden Arbeiten auch bewerkstelligen zu können, wurde ein Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) aufgebaut, das das Gesundheits zuständige Ministerium bei der Bewältigung der durch das Gesetz entstehenden Aufgaben unterstützen soll.

Die Gesundheitsreform 2013 hat einige neue Schwerpunkte gesetzt, insbesondere im Bereich Qualitätsmessung und - verbesserung. Im Zuge der Gesundheitsreform 2013 wurde auch das Gesundheitsqualitätsgesetz angepasst. Neu ist z. B. die Teilnahmepflicht an der bundesweiten Ergebnisqualitätsmessung für alle Anbieterinnen und Anbieter von Gesundheitsleistungen. Außerdem ist im Gesetz nunmehr geregelt, dass die Abgeltung einzelner Leistungen die Einhaltung essentieller Qualitätsstandards (z. B. betreffend Sicherheit für Patientinnen und Patienten) voraussetzt.

Gesundheitsreformgesetz 2013

Health Care Quality Act - Gesundheitsqualitätsgesetz (englisch) (PDF, 152 KB)

Letzte Aktualisierung: 12. November 2020