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Inhalts- und Zusatzstoffe

Hier finden Konsument:innen Informationen über die in Tabak- und verwandten Erzeugnissen verwendeten Inhalts- und Zusatzstoffe sowie deren Wirkung auf die Gesundheit. Für Hersteller:innen und Importeur:innen stehen Informationen betreffend die Meldeverpflichtungen zur Verfügung.

Damit mehr Informationen über die Inhaltsstoffe von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnisse (z.B. Elektronische Zigaretten, Liquids und neuartige Tabakerzeugnisse) sowie über deren gesundheitliche Folgen und deren Suchtpotenzial verfügbar sind, müssen Hersteller:innen bzw. Importeur:innen von Tabakerzeugnissen die Zusatz- bzw. Inhaltsstoffe aller Erzeugnisse, die sie in der Europäischen Union in Verkehr bringen, melden.

Für bestimmte häufig verwendete Substanzen, bei denen es erste Anzeichen dafür gibt, dass sie bei Zigaretten oder Tabak zum Selbstdrehen zur Toxizität oder zum Suchtpotenzial beitragen oder ein charakteristisches Aroma erzeugen, gelten noch detailliertere Meldepflichten.

Die gewonnenen Informationen ermöglichen es, die Inhaltsstoffe genau zu analysieren und so Gesundheitsrisiken genauer als bisher einschätzen und erforderlichenfalls Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor besonders gravierenden Risiken setzen zu können.

Datenbank für Verbraucher:innen über Inhalts- und Zusatzstoffe

Interessierte Konsumentinnen und Konsumenten können sich über die Datenbank der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) über die bei der Herstellung der Produkte verwendeten Inhalts- bzw. Zusatzstoffe in Tabak- und verwandten Erzeugnisse informieren.

Tabakerzeugnis-Zusatzstoffe und deren Wirkung auf die Gesundheit

Während die Gesundheitspolitik vielfältige Maßnahmen zum Schutz vor Tabakrauch bzw. tabakassoziierten Krankheiten setzt (wie etwa in der Prävention, der Behandlung von Tabakabhängigkeit oder dem Nichtraucherschutz), versucht die Tabakindustrie ihre Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten möglichst attraktiv zu gestalten.

Neben der Aufmachung der Tabakprodukte ist auch der Geschmack ein wichtiges Kriterium dafür, die Attraktivität von Zigaretten und Co. zu steigern. Um Tabakprodukte für Verbraucherinnen und Verbraucher scheinbar genießbar und angenehm zu machen, werden Substanzen zugefügt, die den Zigarettenkonsum fördern und die Wahrscheinlichkeit abhängig zu werden erhöhen.

Im Rahmen des Projekts PITOC (Public Information Tobacco Control, zu deutsch: Information der Öffentlichkeit über Tabakkontrolle) der Europäischen Union wurden vom Deutschen Krebsforschungszentrum und dem Niederländischen Nationalen Institut für Öffentliche Gesundheit und Umwelt Informationsblätter zur Funktionsweise von insgesamt 15 ausgewählten Tabakerzeugnis-Zusatzstoffen und deren Wirkung auf die Gesundheit erstellt:

  • 2-Furfural
  • Acetaldehyd
  • Ammoniak und Ammoniumverbindungen
  • Carob und Johannisbrotkernmehl
  • Dörrpflaumensaftkonzentrat
  • Glyzerin
  • Guarkernmehl
  • Kakao
  • Lakritz
  • Menthol
  • Propylenglykol
  • Sorbit
  • Vanillin
  • Zellulose
  • Zucker

Insgesamt haben 16 europäische Länder an diesem durch die EU geförderten Projekt teilgenommen.

PITOC Informationsblätter (PDF, 690 KB)
Informationstext - Erhöhtes Gesundheitsrisiko durch Tabakzusatzstoffe und PITOC-Informationsblätter über 15 ausgewählte Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffe

Als Zusatzstoff iSd § 1 Z 9c TNRSG gilt „ein Stoff mit Ausnahme von Tabak, der einem Tabakerzeugnis oder verwandtem Erzeugnis, einer Packung oder einer Außenverpackung zugesetzt wird“. Zugleich sind unter anderem auch Inhaltsstoffe (§ 1 Z 9 TNRSG) und Aromastoffe (§ 1 Z 9d TNRSG) von der Legaldefinition des Zusatzstoffes miterfasst. Werden Substanzen Tabak- bzw. verwandten Erzeugnissen zugesetzt, so handelt es sich um Zusatzstoffe, die dem TNRSG unterliegen.

Aktualisierte Informationen zu Menthol, Geraniol und Titandioxid folgen in Kürze.

Für nähere und weitere Informationen betreffend Zusatzstoffe darf das BMSGPK insbesondere auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse der EU-Arbeitsgruppe "Joint Action - Work Package 9" verweisen.

Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) sieht ein Verbot gewisser Stoffe vor, die beispielsweise eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen oder auch den falschen Eindruck erwecken, dass sie gesundheitsförderlich wären. Zur Klarstellung der gesetzlichen Vorgaben wurde eine Liste verbotener Stoffe erstellt.

Der Beirat Inhaltsstoffe – ein beratendes Gremium aus Expert:innen aus den Bereichen Pneumologie, Toxikologie, Onkologie, Suchtforschung, Arbeitsmedizin, chemische Analytik etc., das auf Basis von § 8b Abs. 9 TNRSG durch das Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eingerichtet wurde – hat eine Liste verbotener Stoffe, die nicht in Tabakerzeugnissen und Liquids von E-Zigaretten enthalten sein dürfen, erarbeitet.

Die Liste soll der Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben der §§ 8b und 10b TNRSG dienen. Sie stellt eine beispielhafte und nicht taxative Aufzählung verbotener Stoffe und Stoffkategorien dar.

Liste verbotener Stoffe (Stand 30.06.2023) (PDF, 405 KB)

Letzte Aktualisierung: 16. Februar 2024