Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Arbeit in der Pflege

Die Pflegereform soll für in Pflegeberufen tätige Menschen Verbesserungen bringen.
 

Mehr Gehalt für jede:n einzelne:n Beschäftigte:n in der Pflege: Für die Jahre 2022 und 2023 stellt der Bund insgesamt 570 Millionen Euro zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich als monatlicher Gehaltsbonus. Die Verteilung der Mittel werden wir gemeinsam mit den Ländern und Sozialpartnern sicherstellen. Dieser Gehaltsbonus ist zunächst auf zwei Jahre befristet, bis andere notwendige Entlastungsmaßnahmen greifen.

Dringend benötigte Erholung bringt eine zusätzliche Entlastungswoche, auf die beim Bund oder bei privaten Einrichtungen beschäftigte Pflegekräfte ab ihrem 43. Geburtstag Anspruch haben – unabhängig davon, wie lange sie schon im Betrieb arbeiten. 

Erleichterungen bei der Zuwanderung von ausgebildeten Fachkräften: Sie erhalten einfacher die Rot-Weiß-Rot-Card, also die Arbeitserlaubnis. Außerdem erleichtert die Bundesregierung die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen.

Kompetenzerweiterungen gibt es für Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen: Sie dürfen künftig beispielsweise Infusionen anschließen und Spritzen geben. Das geplante Auslaufen der Tätigkeit von Pflegeassistent:innen in Krankenanstalten ab Anfang 2025 wird aufgehoben.

Maßnahmen im Detail

Bundeszuschlag für Beschäftigte

Der Bund stellt zur Attraktivierung des Pflegeberufs bis Ende 2023 insgesamt 570 Millionen Euro für die Erhöhung der Gehälter von Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen sowie Angehörigen der Sozialbetreuungsberufe nach der Vereinbarung gemäß Art. 15 a-B-VG zur Verfügung. Die Entgelterhöhungen nach dem Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz sind zunächst auf zwei Jahre befristet, bis andere notwendige Entlastungsmaßnahmen greifen.

Entlastungswoche Pflege

Als Maßnahme des Arbeitnehmer:innenschutzes erhalten Arbeitnehmer:innen in der Pflegeassistenz, der Pflegefachassistenz und im gehobenen Dienst ab dem 43. Lebensjahr eine zusätzliche Entlastungswoche. Diesen Anspruch haben alle Arbeitnehmer:innen in Pflegeberufen, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit. 

Nachtschwerarbeit 

Alle Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege erhalten künftig pro Nachtdienst zwei Stunden Zeitguthaben.

Erleichterungen für ausländische Pflegekräfte (AuslBG/AuslBVO)

In Zukunft erhalten Pflegekräfte deutlich mehr Punkte für eine abgeschlossene Berufsausbildung. Das bedeutet Erleichterungen beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Pflegekräfte. Gleichzeitig werden auch für 40- bis 50-Jährige Punkte in der Kategorie Alter ermöglicht.

Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2022