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Zielsteuerung-Gesundheit – Monitoringberichte

Berichte über die Umsetzung von strategischen Zielen in der Gesundheitsversorgung

Im Interesse der in Österreich lebenden Menschen sind Bund, Länder und Sozialversicherung als gleichberechtigte Partner erstmals im Jahr 2013 übereingekommen, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Mit der neuen Zielsteuerungsperiode wurde die partnerschaftliche Vereinbarung erneuert und wird bis 2021 fortgesetzt. Im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit (ZS-G), wurden strategische Ziele formuliert und zahlreiche operative Ziele und Maßnahmen vereinbart.

Um die Erreichung dieser Ziele und die Umsetzung der Maßnahmen transparent darzustellen, wurden in der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und dem daraus abgeleiteten Vereinbarungsumsetzungsgesetz sowie dem Zielsteuerungsvertrag für die Periode bis 2021 Festlegungen für das Monitoring der ZS-G getroffen. Ab Oktober 2017 gliedert sich das Monitoring wie folgt:

  • Halbjährlicher Kurzbericht über die Ergebnisse des Monitorings zur Finanzzielsteuerung
  • Jährlicher Hauptbericht über die Ergebnisse des Monitorings zur Finanzzielsteuerung und des Monitorings der operativen Ziele in den Steuerungsbereichen Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung
  • Jährlicher Statusbericht zu Status und Fortschritt der Maßnahmen zu den operativen Zielen des Ziele- und Maßnahmenkatalogs sowie zum Status der laufenden Arbeiten

Fünfter Hauptbericht der ZS-G-Periode 2017 bis 2021 (verlängert bis 2023)

Der jährliche Monitoringbericht besteht aus dem Monitoring der Finanzzielsteuerung, welches dokumentiert, inwieweit die vereinbarten Ausgabenziele erreicht wurden, sowie dem Monitoring der Steuerungsbereiche, welches die Zielerreichung der Zielsteuerung anhand von 22 im Zielsteuerungsvertrag definierten Indikatoren misst.

Der fünfte umfassende Monitoringbericht der Zielsteuerungsperiode (2017–2021, verlängert bis 2023) zeigt mehrheitlich positive Ergebnisse und Trends, jedoch bleiben zentrale Herausforderungen bestehen.

Einige Monitoring-Ergebnisse der Steuerungsbereiche zeigen, dass sich die 22 definierten Messgrößen mehrheitlich in die intendierte Richtung bewegen. Generell ist bei allen Messgrößenausprägungen anzumerken, dass die Werte ab 2020 im Lichte der COVID-19-Pandemie zu interpretieren sind und nur eine bedingte Aussagekraft haben. Neben vielfachen positiven Entwicklungen, z.B. hinsichtlich des gestiegenen Anteils der in Primärversorgungseinheiten versorgten Bevölkerung oder hinsichtlich des steigenden Anteils tagesklinisch oder ambulant erbrachter Leistungen, zeigten sich jedoch auch bei einzelnen Indikatoren Abweichungen von der beabsichtigten Zielrichtung bzw. konnten Zielvorgaben nicht gänzlich erreicht werden, z.B. Durchimpfungsraten für Mumps/Mastern/Röteln bei 4-jährigen Kindern oder Umsetzung multiprofessioneller und/oder interdisziplinärer ambulanter Versorgungsformen.

Kurzbericht Finanzzielsteuerung – Oktober 2022

Das Monitoring der Finanzzielsteuerung dokumentiert, inwieweit die vereinbarten Ausgabenziele erreicht wurden. Das Ziel ist, durch das Einhalten vereinbarter jährlicher Ausgabenobergrenzen das jährliche Ausgabenwachstum von prognostizierten 3,6 Prozent im Jahr 2017 auf 3,2 Prozent im Jahr 2021 zu dämpfen (Finanzzielsteuerung). Auch für die Jahre 2022 und 2023 wurde ein Ausgabenwachstum von jeweils 3,2 % vereinbart. Dabei ist das Einhalten des Ausgabenpfades mithilfe partnerschaftlich vereinbarter strategischer Ziele in den Dimensionen Bessere Versorgung, Bessere Qualität, Gesündere Bevölkerung sicherzustellen. Der gegenständliche halbjährliche Kurzbericht über das Monitoring der Finanzzielsteuerung (Berichtslegung: Oktober 2022) zeigt nachfolgendes Bild. Als wichtiger Hinweis ist dabei anzumerken, dass das Finanzzielmonitoring stark von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beeinflusst ist. Die Ergebnisse ab dem Jahr 2020 zeichnen ein Bild der öffentlichen Gesundheitsausgaben während dieser Pandemie und sind entsprechend zu interpretieren.

  • Die öffentlichen Gesundheitsausgaben gemäß System of Health Accounts (SHA) betragen für das Jahr 2021 35.207 Mio. Euro (vorläufige Daten, basierend auf der Schnellschätzung). Damit wird insbesondere in Verbindung mit den pandemiebedingten Sonderausgaben für diesen Zeitraum die vereinbarte Ausgabenobergrenze um rund 4.493 Mio. Euro (bzw. 16,53 Prozent) überschritten.
  • Für den Sektor der Länder weist das Finanzmonitoring für das Jahr 2022 (ausgehend vom 1. unterjährigen Finanzmonitoring) zielsteuerungsrelevante GHA in Höhe von 14.790 Mio. Euro aus. Dies entspricht einer Überschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenzen für das Jahr 2022 von 605 Mio. Euro bzw. 4,27 Prozent.
  • Im Bereich gesetzliche Krankenversicherung (KV) weist das Finanzmonitoring für das Jahr 2022 zielsteuerungsrelevante GHA in der Höhe von 12.749 Mio. Euro aus (unterjähriges Monitoring). Dies entspricht einer Überschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze in der Höhe von 217 Mio. Euro bzw. 1,73 Prozent.

Downloads:

2022

2021

2020

Letzte Aktualisierung: 17. Jänner 2023