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Sexuell Übertragbare Infektionen (Geschlechtskrankheiten)

Informationen zu Symptomen, Übertragungswegen und Präventionsmaßnahmen

Regelung für SexdienstleisterInnen:

Seit 1. Jänner 2016 ist die novellierte Verordnung "Gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen" (BGBl II 198/2015 - früher "Prostituiertenverordnung") in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Neuerungen im Bereich der medizinischen Untersuchungen für SexdienstleisterInnen.

Im Rahmen der Eingangsuntersuchung informiert der Amtsarzt/die Amtsärztin über Arten und Übertragung von Geschlechtskrankheiten. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz stellt dazu Informationsblätter in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 7. Juni 2023