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Trainingstherapeutin, Trainingstherapeut

Informationen für das Tätigwerden von Sportwissenschaftern und Sportwissenschafterinnen im Bereich der Trainingstherapie finden Sie hier.

Die Trainingstherapie durch Sportwissenschafter und Sportwissenschafterinnen umfasst die strukturelle Verbesserung der Bewegungsabläufe und der Organsysteme mit dem Ziel, die Koordination, Kraft, Ausdauer und das Gleichgewicht durch systematisches Training, aufbauend auf der Stabilisierung der Primärerkrankung und zur ergänzenden Behandlung von Sekundärerkrankungen, zu stärken. Übergeordnetes Ziel ist die Vermeidung des Wiedereintritts von Krankheiten sowie des Entstehens von Folgekrankheiten, Maladaptionen und Chronifizierungen.

Die Trainingstherapie durch Sportwissenschafter und Sportwissenschafterinnen hat nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht zu erfolgen. Nach Maßgabe der ärztlichen Anordnung kann die Aufsicht durch einen Physiotherapeuten oder eine Physiotherapeutin erfolgen oder der Physiotherapeut oder die Physiotherapeutin die angeordnete Tätigkeit im Einzelfall an Sportwissenschaftern und Sportwissenschafterinnen weiterdelegieren und die Aufsicht über deren Durchführung wahrnehmen.

Tätigkeitsbeschreibung Trainingstherapie (PDF, 88 KB)

Berufsausübung

Zur Ausübung der Trainingstherapie sind Personen berechtigt, die folgende Erfordernisse erfüllen:

Die Ausübung der Trainingstherapie darf nur im Dienstverhältnis zu

  • Rechtsträgern einer Krankenanstalt,
  • Rechtsträgern einer sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten dient,
  • freiberuflich tätigen Ärzten und Ärztinnen oder ärztlichen Gruppenpraxen oder
  • freiberuflich tätigen Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen

erfolgen.

Ausbildung

Universitätsstudium der Sportwissenschaften, das

  • durch Verordnung des Bundesministers oder der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz generell akkreditiert oder
  • durch Bescheid des Bundesministers oder der Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz individuell akkreditiert wurde.

Antragstellung

Informationsblatt Trainingstherapie (PDF, 587 KB)

Antragsformular Trainingstherapie (PDF, 221 KB)

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist für die Führung der Trainingstherapeutenliste zuständig.

Der Antrag sowie die entsprechenden Dokumente sind bitte per Post an die Abteilung VI/A/2 (Büro des Trainingstherapiebeirates) im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, zu übermitteln.

Änderungsmeldungen

Sportwissenschafter und Sportwissenschafterinnen, die in die Liste eingetragen sind, haben folgende schriftliche Meldungen samt den entsprechenden Nachweisen, binnen eines Monats zu erstatten:

  • Namensänderung
  • Änderung oder Erwerb von akademischen Graden
  • Änderung der Staatsangehörigkeit
  • Änderung des Hauptwohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts
  • Dienstgeberwechsel
  • Beendigung der Berufsausübung in der Trainingstherapie

Die Änderungsmeldungen können auch per E-Mail an trainingstherapie@sozialministerium.at erfolgen.

Rechtliches

Letzte Aktualisierung: 2. November 2021