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Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Schutz von Risikogruppen

Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz am 26.07.2022 haben Bundesminister Johannes Rauch, Bundesminister Martin Kocher und CMO Dr.in Katharina Reich die nächsten Schritte im Pandemiemanagement vorgestellt.

Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Mit gleichzeitigen Maßnahmen zum Schutz der Risikogruppen kann die Absonderung von Infizierten ab August durch eine Verkehrsbeschränkung ersetzt werden. Das bedeutet:

  • Erkrankte Personen bleiben zu Hause. Der Krankenstand erfolgt wie bei jeder anderen Erkrankung.
    • Die telefonische Krankschreibung wird wieder eingeführt. Erkrankte Personen erhalten durch ein Telefonat mit ihrem:r Hausärzt:in ihre Krankschreibung.
  • Infizierte Personen ohne Symptome können die eigene Wohnung verlassen und auch arbeiten gehen.
    • In Innenräumen müssen sie durchgehend eine FFP2-Maske tragen.
    • Im Freien müssen sie ebenfalls eine FFP2-Maske tragen, wenn sie zu anderen Personen keinen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten können.
    • Wenn sie im Freien einen Abstand von mindestens 2 Metern einhalten können, entfällt dort die FFP2-Maskenpflicht.
    • Arbeitgeber:innen sollen, soweit möglich eine räumliche Trennung von Infizierten vorzunehmen oder Schutzvorrichtungen bereitzustellen.
    • Besuche in vulnerablen Settings (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) sind jedoch nicht erlaubt.

Die Verkehrsbeschränkung gilt automatisch mit jedem positiven Antigen- und PCR-Test. Es wird kein individueller Bescheid mehr ausgestellt. Die Verkehrsbeschränkung dauert maximal zehn Tage. Nach fünf Tagen kann man sich mittels PCR-Test freitesten.

Antworten auf Häufig gestellte Fragen zu den Themen Verkehrsbeschränkung und Risikogruppe finden Sie im Bereich „Verkehrsbeschränkung statt Absonderung“.

Schutz von Risikogruppen

Für die nächsten Monate setzt die Regierung auf die Kombination aus Auffrischungsimpfungen und dem verstärkten Einsatz von COVID-19-Medikamenten. Damit können Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf wirksam geschützt werden.

Impfung

Die Auffrischungsimpfung wird vom Nationalen Impfgremium derzeit für Menschen ab 65 Jahren und Menschen mit Vorerkrankungen empfohlen. Sie senkt auch das Risiko von Langzeitfolgen (Long COVID) deutlich.

Medikamente

Die Bundesregierung will den Einsatz von COVID-19-Medikamenten deutlich ausweiten. Diese müssen rasch nach einem positiven Testergebnis eingenommen werden. Ein Antigentest reicht bereits als Indikation für eine Einnahme. Österreich hat bereits 480.000 Packungen bestellt.

Patient:innen sollen noch besser über die Bezugsmöglichkeiten in den Bundesländer informiert werden. Ziel ist, dass künftig jedes positive Testergebnis eines PCR-Tests einen Hinweis auf COVID-19-Medikamente enthält. Zuletzt haben alle Landeshauptleute zugesagt, den Prozess zwischen Testergebnis und Erhalt der Medikamente weiter zu beschleunigen.

Dienstfreistellung

Um gesundheitlich stärker gefährdeten Personen den bestmöglichen Schutz am Arbeitsplatz zu bieten, wird die Dienstfreistellung für Risikogruppen wieder ermöglicht.

"Mit der Risikoverordnung haben jene Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf Anspruch auf Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, auf Homeoffice oder eine befristete Dienstfreistellung. Das ist eine wichtige Begleitmaßnahme für die Betroffenen. Sie war für mich Voraussetzung für die Neuregelung beim Umgang mit Corona-Infektionen." – Bundesminister Johannes Rauch

Personen mit einem COVID-19-Risiko-Attest haben ab August wieder Anspruch auf Homeoffice bzw. Veränderung der Arbeitsbedingungen. Wenn das nicht möglich ist, besteht in Anspruch auf eine befristete Dienstfreistellung. Die Entgeltkosten für die Freistellung werden weiterhin zu 100 Prozent rückerstattet. Die Freistellung schützt Personen, die trotz Impfung schwere Verläufe zu befürchten haben oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2023