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Tetanus (Wundstarrkrampf)

Erreger & Übertragung

Wundstarrkrampf wird durch Gifte des Bakteriums Clostridium tetani verursacht. Mögliche Infektionsquellen sind Staub, Blumen- und Gartenerde und Ausscheidungen von z.B. Pferden, Hunden, Meerschweinchen, Rindern und Schafen. Als Eintrittsstelle der Erreger kommen alle Arten von Verletzungen und Wunden in Frage, auch kleinste Verletzungen durch Holzsplitter oder Dornen, welche häufig unbemerkt bleiben. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt nicht.

Krankheitsverlauf und mögliche schwere Krankheitsfolgen

Das vom Erreger gebildete Gift wandert entlang der Nervenbahnen in Gehirn und Rückenmark und führt an den Verbindungsstellen der Nerven zu einer Blockade. Die Erkrankung beginnt meist mit allgemeiner Mattigkeit, Frösteln und Kopfschmerzen. Dann kommen Muskelversteifungen, vor allem im Bereich von Nacken- und Kaumuskulatur dazu, Schluck- und Sprechbeschwerden werden beobachtet. Krämpfe werden durch äußere Reize ausgelöst. Die Verkrampfung der Gesichtsmuskulatur führt zu einem charakteristischen Aussehen des Gesichts. Später tritt eine anfallsartige Starre des ganzen Körpers ein, eine Beteiligung des Nervensystems führt zu Blutdruckschwankungen und Durchblutungsstörungen sowie Kreislaufproblemen, Krämpfe der Atemmuskulatur können zum Atemstillstand führen. Die Sterblichkeit liegt bei über 20%.

Verbreitung und Häufigkeit

Tetanus-Erreger kommen weltweit vor.

Vorbeugung – Eine Impfung schützt!

In erster Linie schützt eine vollständige Impfung vor einer Erkrankung und verhindert aufwändige Behandlungen im Fall jeglicher Verletzung. Bei einer Verletzung ist eine sorgfältige Wundreinigung angezeigt. Wenn der Impfstatus unbekannt ist, muss möglichst früh eine passive und aktive Immunisierung (Simultanimpfung) erfolgen.

Wann und wie oft wird gegen Wundstarrkrampf geimpft?

Eine Impfung gegen Wundstarrkrampf ist allgemein empfohlen. Es sind drei Impfungen zur Grundimmunisierung sowie regelmäßige Auffrischungsimpfungen erforderlich. Die Grundimmunisierung für Kinder wird im kostenfreie Kinderimpfprogramm als Teil der 6-fach Impfung im 3., 5. und 11.-12. Lebensmonat verabreicht. Nach einer Auffrischung mit einer Kombinationsimpfung gegen Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sind weitere Auffrischungsimpfungen bis zum vollendeten 60. Lebensjahr alle 10 Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr alle 5 Jahre vorgesehen. Sind bereits mindestens zwei Auffrischungsimpfungen gegen Kinderlähmung im Erwachsenenalter erfolgt, ist für alle weiteren Auffrischungsimpfungen ein 3-fach-Impfstoff (Diphtherie-Wundstarrkrampf-Keuchhusten) ausreichend.

Weiterführende Informationen enthält der Impfplan Österreich.

 

Letzte Aktualisierung: 20. Jänner 2020