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Prävention und Therapie

"Suchtprävention" ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen. Der Begriff schließt den schädlichen Gebrauch psychoaktiver Substanzen mit ein und die Vorbeugung von Verhaltenssüchten.

Österreichische Suchtpräventionsstrategie - Strategie für eine kohärente Präventions- und Suchtpolitik

Einem am Menschen orientierten, zeitgemäßen Verständnis entsprechend bildet Schadensminderung neben Prävention, Therapie und gesellschaftlicher Inklusion eine wichtige Säule der Suchtpolitik. Die bundesländerübergreifende, nationale Suchtpräventionsstrategie bildet eine gute Grundlage dafür, im Bund und in den Ländern und Gemeinden auf Basis des bisher Erreichten die richtigen Weichen für die Anforderungen der nächsten Jahre zu stellen.

Die erste österreichische Suchtpräventionsstrategie soll an der Schnittstelle zwischen wissenschaftlichem Erkenntnisstand in den einschlägigen Disziplinen, medizinischer und psychosozialer Praxis sowie allen maßgeblichen Politik- und Verwaltungsbereichen die Richtschnur für die Akteurinnen und Akteure vorgeben. Es geht dabei nicht um einen detaillierten Maßnahmenkatalog, sondern um die Definition eines gemeinsamen gesellschaftlichen Grundverständnisses zum Thema Sucht, mit formulierten Zielen und einem Orientierungsrahmen für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen in den verschiedenen Verantwortungsbereichen.

Die Strategie bildet gleichsam das Dach, unter dem sich alle Aktivitäten, Maßnahmen und Entwicklungen verbinden sollen. Sie basiert insbesondere auf einer vorbereitenden Delphi-Studie (PDF, 3 MB) (PDF, 3 MB).

(Dieses Dokument ist derzeit leider noch nicht barrierefrei verfügbar. Der Inhalt muss jedoch aufgrund der Wichtigkeit für die Zielgruppe oder dahinterstehender gesetzlicher Verpflichtungen veröffentlicht werden. Das Dokument wird derzeit nachbearbeitet und ausgetauscht, sobald es barrierefrei ist.)

Um der außerordentlichen Komplexität des Themas Sucht gerecht zu werden, muss eine moderne Suchtpräventionsstrategie eine Vielzahl von Aspekten berücksichtigen. Sie muss legale und illegale Suchtmittel sowie Verhaltenssüchte einbeziehen, die Gesundheitsperspektive ins Zentrum rücken. Sucht ist keine moralische Verfehlung, sondern eine Krankheit. Die Strategie muss breitgefächerte und flexible Maßnahmen vorsehen, damit im Einzelfall das richtige Instrument zur Verfügung steht.

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Österreichische Suchtpräventionsstrategie - Strategie für eine kohärente Präventions- und Suchtpolitik (PDF, 3 MB)

Fachstellen für Suchtprävention

Hierbei handelt es sich um spezialisierte Kompetenzzentren in den Bundesländern, die anhand verschiedenster Maßnahmen und Projekte im Bereich der Suchtprävention tätig sind.

Liste der Fachstellen für Suchtprävention - Österreichische ARGE Suchtvorbeugung

Eine wichtige Aufgabe der Fachstellen ist die Professionalisierung und Qualitätssicherung von Maßnahmen im Bereich Suchtprävention. Die Fachstellen sind daher eng untereinander vernetzt. Sie beraten, initiieren, entwickeln und begleiten lokal und regional durchgeführte Präventionsprojekte und befassen sich mit der Auflage aktueller Materialien. Die Fachstellen bilden MultiplikatorInnen aus und bieten spezifisches Training für unterschiedlichste Berufsgruppen an.

Ziel ist die Integration und strukturelle Verankerung von Suchtprävention in definierten sozialen Feldern (Settings), um ein nachhaltiges und professionelles Vorgehen sicherzustellen, das am aktuellen Wissensstand ausgerichtet ist. Bei der Umsetzung von Präventionsaktivitäten, die vor Ort durchgeführt werden, kooperieren sie mit lokalen Partnern bzw. mit den im jeweiligen Bereich (Setting) tätigen Berufsgruppen, z.B.Kindergarten, Schule, Betriebe, außerschulische Jugendarbeit.

Wichtige präventionspolitische Grundsätze in Österreich sind u.a

Ganzheitliche Definition von Gesundheit unter Berücksichtigung zweier Aspekte

  • Verhaltensprävention:
    Stärkung der Ressourcen von Individuen und Gemeinschaften, um der Entstehung von Abhängigkeitserkrankungen entgegenzuwirken.
  • Verhältnisprävention:
    Veränderung struktureller Bedingungen und systemischer Aspekte.

Differenzierung zwischen universeller und selektiver Suchtprävention

  • Universelle Prävention wendet sich allgemein an große Gruppen der Allgemeinbevölkerung z.B. eine Schulgemeinschaft.
  • Selektive Prävention zielt auf Gruppen, die auf Grund von Risikofaktoren Verhalten zu Substanzkonsum entwickeln bzw. im Zusammenhang mit Substanzkonsum gesundheitliche Risiken aufweisen (z.B. Kinder suchtkranker Eltern).

Langfristigkeit, Nachhaltigkeit und Vernetzung

  • Nachhaltigkeit statt Aktionismus

Alkoholprävention und Beratung

Österreichische Dialogwoche Alkohol
Wissen, Testen, 10 Empfehlungen für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, Selbsthilfeprogramm, Promillerechner, Beratungsstellen, etc.

Tabakentwöhnung und Prävention

Logog Rauchfrei Telefon
Logo des Rauchfrei Telefon

Brauchen Sie Unterstützung bei der Tabakentwöhnung?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rauchfrei Telefons sind unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 810 013 von Montag bis Freitag von 10:00 – 18:00 für Informations- und Beratungsgespräche erreichbar.

http://rauchfrei.at/
http://rauchfreiapp.at/

Prävention und Therapie bei Verhaltenssüchten

Hilfsangebote, Schutz und Beratung für Spielerinnen und Spieler
Information des Bundesministeriums für Finanzen

Einrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz veröffentlicht eine Liste der Einrichtungen, die für gesundheitsbezogene Maßnahmen bei Suchtgiftmissbrauch zur Verfügung stehen. Ziel ist die Qualitätssicherung für betroffene Personen im Bereich der Beratung, Behandlung und Betreuung.

Alle Betreuungseinrichtungen nach §15, die im Bundesgesetzblatt aufscheinen, erfüllen die §§ 11, 12, 35, 37 und 39 Suchtmittelgesetz. Die Einrichtungen unterstehen einer absoluten Verschwiegenheitspflicht und berücksichtigen regionale Erfordernisse.

Richtlinien für Ansuchen um Kundmachung für Einrichtungen und Vereinigungen

Der Veröffentlichung von Einrichtungen und Vereinigungen im Bundesgesetzblatt geht ein Prüfverfahren beim BMSGPK voraus:

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Richtlinien gem. § 15 SMG (PDF, 549 KB)

Richtlinien gem. § 15 SMG Anhang Leitfaden (PDF, 349 KB)

Liste der zur Substitutionsbehandlung qualifizierten Ärztinnen und Ärzte

Als Teil eines Gesamtpakets, mit dem der rechtliche Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung angepasst wurde, ist am 1. Jänner 2018 eine Novelle zur Weiterbildungsverordnung orale Substitution (BGBl. II Nr. 293/2017) in Kraft getreten.

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Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung Entstigmatisierung und Normalisierung dieser ärztlichen Therapieform gesetzt (siehe "Information zum Maßnahmenpaket rechtliche Rahmenbedingungen der Opioid-Substitutionsbehandlung").

Die Novelle stellt u.a die ursprüngliche Öffentlichkeit der Liste der zur Substitutionsbehandlung qualifizierten Ärztinnen und Ärzte wieder her. Die zur Information der Öffentlichkeit über das betreffende ärztliche Angebot erforderlichen Daten sind der unten stehenden Liste zu entnehmen.

Bitte beachten Sie allfällige länderspezifische Gegebenheiten hinsichtlich Organisation und Verfügbarkeit der Substitutionsbehandlung für opioidabhängige Personen. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Sucht- und Drogenkoordination des jeweiligen Bundeslandes. (Siehe Liste)

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024