Leitlinie zum Umgang mit dem schädlichen Gebrauch und der Abhängigkeit von Benzodiazepinen bei Patientinnen und Patienten in Erhaltungstherapie mit Opioiden
In Österreich werden seit Jahren opiatabhängige Patientinnen und Patienten im Rahmen einer Erhaltungstherapie mit Opioiden behandelt. Die Opioid-Erhaltungstherapie ist als wichtige Behandlungsform im Rahmen der Suchttherapie bei Abhängigkeitserkrankungen vom Morphintyp anerkannt.
Beigebrauch von "Benzodiazepinen"
Eine besondere Problematik liegt allerdings im Beigebrauch so genannter "Benzodiazepine". Die betreffenden Wirkstoffe aus der Gruppe der Benzodiazepine unterliegen als "psychotrope Stoffe" zwar dem Suchtmittelgesetz, jedoch grundsätzlich nicht den strengen und kontrollierten Verschreibungsvorschriften der Suchtgiftverordnung wie die Suchtgifte.
Vielmehr werden Arzneimittel, die psychotrope Stoffe enthalten, grundsätzlich auf normalem Kassen- oder Privatrezept verschrieben. Die betreffenden Rezepte sind nicht fälschungsgesichert. Hinzu kommt, dass nach dem Rezeptpflichtgesetz von der Ärzteschaft die 5-malige Abgabe des verschriebenen Arzneimittels auf das Rezept angeordnet werden darf. Daher können diese Arzneimittel relativ leicht und in teils sehr hohen Dosen von Suchtkranken beschafft werden. Meist über verschiedene Ärztinnen und Ärzte.
Mischkonsum von Opiaten und Benzodiazepinen
Der Mischkonsum von Opiaten und Benzodiazepinen geht mit einem hohen Überdosierungs- und Mortalitätsrisiko einher. Gleichzeitig wird in der internationalen Fachwelt vertreten, dass zwischen Opiaten und Benzodiazepinen eine Kontraindikation besteht, und vor Beginn einer Substitutionsbehandlung ein Benzodiazepin-Entzug indiziert ist. Allerdings gilt die Entwöhnung von Benzodiazepinen schon bei Monoabhängigkeit als sehr schwierig, und erst recht bei multipler Substanzabhängigkeit, unter der die Betroffenen oft leiden. In der Praxis werden daher Entzüge nicht in großem Maß durchgeführt.
Substitutionsbehandlungs-Ausschuss
Im Laufe des Jahres 2011 hat sich der beim Bundesministerium für Gesundheit eingerichtete Ausschuss für Sicherheit und Qualität in der Substitutionsbehandlung (§ 23k Suchtgiftverordnung), dem Vertreterinnen und Vertreter aller Bundesländer (Drogenkoordinationen und Landessanitätsdirektionen), der Österreichischen Ärztekammer, Österreichischen Apothekerkammer, des Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und von stationären und ambulanten Drogenhilfeeinrichtungen angehören, unter Einbindung weiterer maßgebender Fachleute intensiv mit der Problematik auseinander gesetzt.
Empfehlungen
Auch wenn die Benzodiazepinverschreibung für Patientinnen und Patienten in der Opioid-Erhaltungstherapie problematisch ist, muss aus Sicht des Ausschusses die Realität der bei einem Teil der Patientinnen und Patienten vorliegenden multiplen Substanzabhängigkeit beachtet werden. Das unmittelbare sofortige Absetzen der benzodiazepinhaltigen Arzneimittel wurde in diesen Fällen als medizinisch nicht vertretbar angesehen und daher die dringende Notwendigkeit für einen schadens- und risikominimierenden ärztlichen Umgang mit der Problematik gesehen, wofür allerdings kaum Handlungsanleitungen existierten.
Der Ausschuss hat für die einschlägigen Fachkreise in Form einer Leitlinie eine Reihe von Empfehlungen erarbeitet: Leitlinie zum Umgang mit dem schädlichen Gebrauch und der Abhängigkeit von Benzodiazepinen bei PatientInnen in Erhaltungstherapie mit Opioiden (PDF, 120 KB). Damit wird der Ärzteschaft eine Reihe von Empfehlungen zur Unterstützung bei der Behandlung betroffener Patientinnen und Patienten in die Hand gegeben.
(Dieses Dokument ist derzeit leider noch nicht barrierefrei verfügbar. Der Inhalt muss jedoch aufgrund der Wichtigkeit für die Zielgruppe oder dahinterstehender gesetzlicher Verpflichtungen veröffentlicht werden. Das Dokument wird derzeit nachbearbeitet und ausgetauscht, sobald es barrierefrei ist.)
Um das Risiko einer Abhängigkeit zu minimieren, wurde eine Broschüre als Orientierungshilfe für den fachgerechten und sinnvollen Einsatz von Benzodiazepinen herausgegeben. Erstellt wurde sie von Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen sowie Expertinnen und Experten aus dem Wiener Sucht- und Drogenhilfenetzwerk: Empfehlungen der Sucht- und Drogenkoordination Wien zur ärztlichen Verordnung von Benzodiazepinen (PDF, 440 KB).
(Dieses Dokument ist derzeit leider noch nicht barrierefrei verfügbar. Der Inhalt muss jedoch aufgrund der Wichtigkeit für die Zielgruppe oder dahinterstehender gesetzlicher Verpflichtungen veröffentlicht werden. Das Dokument wird derzeit nachbearbeitet und ausgetauscht, sobald es barrierefrei ist.)
Legistische Maßnahmen
Flankierend zur Leitlinie wurden im ehemaligen Bundesministerium für Gesundheit legistische Maßnahmen getroffen. Eine entsprechende Novelle zur Psychotropenverordnung wurde mit Bundesgesetzblatt II Nr. 358/2012 kundgemacht.
- Das rasch anflutende Benzodiazepin Flunitrazepam ist der verpflichtenden Verschreibung auf Suchtgiftrezept unterstellt (Fälschungsschutz, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit der Verschreibung).
- Für die langsamer anflutenden Benzodiazepine ist in der Psychotropenverordnung eine „ne repetatur"-Bestimmung ohne Möglichkeit der ärztlichen Anordnung einer wiederholten Abgabe festgelegt.
Ziel des Maßnahmenpaketes war es, durch die Anwendung der Leitlinie in der ärztlichen Behandlungspraxis und die flankierenden rechtlichen Bestimmungen dem hochriskanten Mischgebrauch von Opioiden und Benzodiazepinen effektiver entgegen zu wirken.