Ermächtigte Ärztinnen und Ärzte zur Durchführung von Untersuchungen nach dem Strahlenschutzgesetz
Nachstehend finden Sie nach Bundesländern geordnete Listen jener Ärztinnen und Ärzte und Krankenanstalten, die zur Durchführung von Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen gemäß § 35 StrSchG ermächtigt wurden. Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der angeführten Adressdaten.
Ermächtigte Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenanstalten werden ersucht, allfällige Änderungen von Adress- oder Namensdaten an manfred.ditto@sozialministerium.at bekanntzugeben.
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Niederösterreich (PDF, 468 KB)