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Technische Informationen für elektronische Meldungen (Arzt & Labor) in das EMS

Hier finden sich wichtige technische Informationen bezüglich Anbindung von Laboren an das Epidemiologische Meldesystem (EMS) bzw. Schnittstellenbeschreibungen für Laborsoftware und Ordinationssoftware.

Achtung

Technischer Hinweis für Labor- und Arztmeldungen ins Epidemiologische Meldesystem (EMS)

Meldemöglichkeiten EMS
Meldemöglichkeiten EMS

Die Abbildung zeigt die Meldemöglichkeiten in das Epidemiologische Meldesystem. Der graue Bereich (Arztmeldung - Handysignatur & SVC MWD) soll durch die HL7 Schnittstelle abgelöst werden. Diese kann sowohl von Krankenanstalten (für Arzt- oder Labormeldungen) als auch von Laborinformationssystemen (Labormeldungen) und Arztsoftware (Arztmeldungen) verwendet werden. Die HL7 Schnittstelle funktioniert im Gegensatz  zur Arztmeldung - Handysignatur & SVC MWD vollautomatisch und unterstützt die aktuellsten HL7 Standards.

Elektronische Meldung vom Labor über eine Systemschnittstelle

Die Meldung an das EMS kann direkt aus dem eigenen Laborinformationssystem erfolgen. Die Daten werden aus dem eigenen System übernommen und in einem standardisierten Datenformat (XML) an das EMS übermittelt. Voraussetzung ist die Implementierung der anbieterunabhängigen HL7 Schnittstelle und ein elektronisches Zertifikat (Clientzertifikat).

Die Schnittstellenbeschreibung steht auf der Webseite von HL7 Austria (Dokument Meldemöglichkeiten für Labore) oder auf ehealth.gv.at als Download zur Verfügung. Direkter Link zum CDA

Bitte beachten Sie, dass Schematron-Regeln am HL7 Wiki verfügbar sind. Diese können heruntergeladen werden, um damit das generierte CDA (bereits lokal) prüfen zu können! 

Um das generierte CDA der Labormeldung zu überprüfen finden Sie hier den Link zum HL7 Online Validator

Datenpaket für Labor HL7 Schnittstelle


Häufige Fragen zur Labormeldung

Labore sind gesetzlich verpflichtet, meldepflichtige Erreger an die zuständige BVB zu melden. Durch die „Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend elektronische Labormeldungen in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten“, welche Sie hier finden, sind Labore und Referenzlabore verpflichtet, dieser Meldepflicht auf elektronischem Weg nachzukommen, um Informationen so früh wie möglich im EMS verfügbar zu haben.

Laut der aktuellen „Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend elektronische Labormeldungen in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten“, welche Sie hier finden, hat die Übermittlung von Labormeldungen ausschließlich über eine vom Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellte Schnittstelle für Laborinformationssysteme zu erfolgen. Daher ist die Integration der HL7 Laborschnittstelle erforderlich. Nähere Informationen zur Implementierung und Umsetzung der HL7 Laborschnittstelle finden Sie hier.
Wichtig ist, dass Meldungen so rasch wie möglich erfolgen, um das Schadensausmaß und Infektionsrisiko durch die erkannte Erkrankung zu minimieren bzw. um bei negativen Befunden rasch Entwarnung zu geben. Allfällige Mehrkosten für die Implementierung sind vom Labor selbst zu tragen.

Die Schnittstellenbeschreibung und alle weiteren wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Implementierung stehen Ihnen hier zur Verfügung.

Die Kontaktinformationen der verfügbaren Ansprechpartner:innen für Labore und Ärzt:innen sind unter diesem Link veröffentlicht. Auch der Helpdesk des BMSGPK steht Ihnen bei Fragen unter it-support@bmg.gv.at zur Verfügung.

Alle Unterlagen zur HL7 Schnittstelle finden Sie hier.

Nein, mit der Meldung an das EMS hat das Labor seine Meldepflicht laut Epidemiegesetz erfüllt. Die zuständige BVB erhält vom EMS eine Signalisierung, dass eine neue Labormeldung eingegangen ist und muss nicht gesondert verständigt werden. Selbstverständlich ist die Ärztin oder der Arzt (bzw. das Labor, wenn es sich bei der untersuchenden Stelle um ein Referenzlabor handelt), die/der die Laboruntersuchung veranlasst hat, weiterhin über das Ergebnis mittels Laborbefund zu informieren.

Grundsätzlich muss der Status der Meldung (positiv oder negativ) explizit übermittelt werden. Durch den negativen Status der Meldung und den RNA-Nachweis → nicht nachweisbar.

Ist die Angabe der Länderkennung im Feld „postalCode“ eine zulässige Eingabe und werden die Länderkennungen dann erkannt.
Nein, die Länderkennung muss eine österreichische Länderkennung sein, da anhand dieser der Fall einer österreichischen Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) zugeordnet wird.

Können ausländische Adressen so angegeben werden?

Sie können keine ausländischen Patientenadressen an das EMS melden. Um einen ausländischen Staatsbürger trotzdem zu melden, benötigt dieser entweder eine österreichische Aufenthaltsadresse oder es muss die Labor-Adresse als Patientenadresse genommen werden.
Das EMS interessieren nur österreichische Fälle/Adressen, da durch die Adressen eine Zuordnung an eine BVB geschieht.
Wenn Sie eine ausländische Adresse melden, wird diese keiner österreichischen BVB zugeordnet! Deswegen muss entweder eine österreichische Aufenthaltsadresse oder die Labor-Adresse als Patientenadresse genommen werden, damit die Zuordnung in Österreich korrekt geschieht.

Elektronisches Zertifikat - Antrag durch die Labore bei Behörden

Vorgangsweise für die Erteilung eines Zertifikates für die elektronische Meldung ins EMS: 

Labore stellen einen Antrag auf elektronische Meldung ins EMS über das Onlineformular https://GDACertificate.ehealth.gv.at. Hier bitte eine Kopie des Personalausweises und die Kopie der Betriebsbewilligung hochladen. 

Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde führt die Prüfung der Angaben durch und erteilt die Freigabe. Dann erhält das Labor das elektronische Zertifikat zugestellt.
Weitere hilfreiche Links für Labore.

Ansprechpartner Labore in den Bundesländern

Grundsätzlich sind die Anträge der Labore für das Zertifikat von den Bundesländern zu erstellen. 

Ansprechpartner für Labor IT-Zertifikate in den Bundesländern

Rückfragen - Kontakt

IT Support
Telefonnummer: +43 1 71100 644545
Kontakt: it-support@bmg.gv.at

Elektronische Meldung für Ärztinnen und Ärzte bzw. Krankenanstalten ins EMS über Schnittstellen

Ärztinnen und Ärzte bzw. Krankenanstalten können elektronische Meldungen über die HL7 Schnittstelle durchführen.
Die Einbindung der HL7 Schnittstelle kann sowohl in die Arztsoftware (niedergelassene Ärzte) oder in die Krankenanstalteninformationssysteme (KIS) erfolgen. Für die Verwendung der Schnittstelle ist die Authentifizierung mittels Clientzertifikat (ident zur Laborschnittstelle) erforderlich.

Das Clientzertifikat dient zur Identifizierung der Arztsoftwarehersteller.
Niedergelassene Ärzte benötigen zur Identifizierung ihre OID (Object Identifier) – diese muss im CDA der Arztmeldung zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle übermittelt werden.

Ihre OID können sie unter folgendem Link einsehen:
https://www.gesundheit.gv.at/

Die Ausstellung des Zertifikats für Arzt- oder Krankenanstaltensoftwarehersteller wird durch das Ministerium durchgeführt.
Für den Erhalt eines Zertifikats füllen Sie bitte dieses Formular (PDF, 424 KB)aus und senden es an it-support@bmg.gv.at

Elektronische Meldung mittels EMS - HL7 Arztmeldungen

Bitte beachten Sie, dass Schematron-Regeln am HL7 Wiki verfügbar sind. Diese können heruntergeladen werden, um damit das generierte CDA (bereits lokal) prüfen zu können!

Um das generierte CDA der Arztmeldung zu überprüfen finden Sie hier den Link zum HL7 Online Validator

Informationspaket zur HL7 Arztmeldung
 

Häufige Fragen zur Arztmeldung

Ärzt:innen sind auch bisher bereits gesetzlich verpflichtet, meldepflichtige Krankheiten an die zuständige BVB zu melden. Durch das EMS wird eine zusätzliche, freiwillige Möglichkeit geschaffen, dieser Meldepflicht auf elektronischem Weg nachzukommen.

Eine elektronische Meldung kann potentiell aufwändiger sein als eine Meldung mittels Papierformular (Aufrufen der Seite, Eingabe der einzelnen Felder, etc.). Durch
die standardisierten Meldeinhalte ist jedoch mit weniger Rückfragen durch die
zuständige BVB zu rechnen. Durch die rasche Informationsübermittlung können schneller eventuell erforderliche Maßnahmen eingeleitet und weitere Erkrankungsfälle vermieden werden.

Derzeit gibt es zwei Möglichkeiten um eine Arztmeldung abgeben zu können:

  •  eine elektronische Arztmeldung
  •  eine schriftliche/analoge Übertragungsmöglichkeit

1. Elektronische Arztmeldung mittels HL7 Schnittstelle

Eine Arztmeldung kann automatisiert aus der Ordinationssoftware an das EMS (Epidemiologisches Meldesystem) abgegeben werden sofern die HL7 Schnittstelle vom Softwarehersteller bereits implementiert wurde.
Alle benötigten Pflichtfelder (Vor-, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht) sind bereits in der Ordinationssoftware abgebildet, weshalb bei der Ärztin/ dem Arzt kein Mehraufwand entsteht.
Um eine umfassende Arztmeldung zu einem epidemiologischen Fall abgeben zu können, müssen vom Ordinationssoftwarehersteller weitere Datenfelder ergänzt werden.

2. Meldung mittels analogem Formular

Neben der elektronischen Arztmeldung besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Ärztinnen/ Ärzte Ihre Arztmeldungen über folgendes analoges Formular einbringen. Dieses steht auf der Homepage des BMSGPK zur Verfügung.
Dieses ausgefüllte analoge Formular muss an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde übermittelt werden. Diese erstellt anhand des Formulars händisch eine Arztmeldung im EMS (Epidemiologisches Meldesystem).

Um Zugang zum EMS zu erhalten, müssen die Ärzt:innen sich an ihre Ordinationssoftwarehersteller:innen wenden und diese implementieren dann die HL7 Schnittstelle in die Ordinationssoftware.
Informationen finden sie unter folgendem Link.

An die Schnittstelle können alle Meldungen an das Epidemiologische Meldesystem abgesetzt werden, dh alle Fälle von meldepflichtigen Krankheiten können gemeldet werden.

Um ihren Kunden und den Ärzt:innen Zugang zum EMS zu bieten, müssen Sie die HL7 Schnittstelle in ihre Ordinationssoftware implementieren.

Um dies zu erreichen müssen Sie zu allererst den Antrag für ein Zertifikat, welches Sie unter dem untenstehenden Link „Technische Information“ finden, vollständig ausgefüllt an it-support@bmg.gv.at senden und bekommen dann den Link zum Zertifikat für das Testsystem.
Anschließend kann der Softwarehersteller das Testsystem durchlaufen und bei erfolgreicher Nutzung mit anschließender Rückmeldung an it-support@bmg.gv.at erhält dieser das Zertifikat für das Echtsystem.
Informationen zu den obenstehenden Vorgängen finden sie unter folgenden Links:

Dann wird entweder ein Update gemacht, Ihr Zertifikat ist nicht mehr gültig oder die Website hat gerade Probleme. Versuchen Sie bitte die Seite zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu erreichen oder wenden Sie sich bei dringenden Angelegenheiten bitte an it-support@bmg.gv.at.

Beim Anlegen einer Meldung findet ein Abgleich mit dem ZMR (Zentrales Melderegister) statt, wenn dort die Person mit einem unbekannten Geschlecht gefunden wird, dann kann auch die Meldung mit unbekanntem Geschlecht erfolgen.
Aber wenn die Person mit unbekanntem Geschlecht nicht im ZMR gefunden wird, dann muss eine Eintragung in das Ergänzungsregister erfolgen. Im Ergänzungsregister kann jedoch kein unbekanntes Geschlecht eingetragen, deswegen muss ein Geschlecht angegeben werden.

Durch die elektronische Meldung ist durch die standardisierten Meldeinhalte mit geringeren Rückfragen durch die zuständige BVB und damit mit einem geringeren Nachbearbeitungsaufwand zu rechnen.

Die Ärztin bzw. der Arzt kann eigene Meldungen jederzeit wieder einsehen. Außerdem können die gemeldeten Daten auch ausgedruckt werden. Eine Bearbeitung oder ein erneutes Versenden bereits durchgeführter Meldungen ist aber nicht möglich. Ein direkter Zugriff auf das EMS besteht jedoch nicht.

Nein, mit der Meldung an das EMS hat die Ärztin bzw. der Arzt ihre bzw. seine Meldepflicht erfüllt. Die zuständige BVB erhält vom EMS eine Signalisierung, dass eine neue Arztmeldung eingegangen ist und muss nicht gesondert verständigt werden.

Aktueller Stand der Spezifikationen finden Sie unter Epidemiologisches Meldesystem.
Hinweise zu den Änderungen entnehmen Sie bitte hier, diese wurden vom Technikum Wien (Ersteller des Leitfadens) eingepflegt.

Die EMS Valuesets sind unter diesem Link dokumentiert.

Rückfragen - Kontakt

IT Support
Telefonnummer: +43 1 71100 644545
Kontakt: it-support@bmg.gv.at

Informationen über Schnittstellen für Behörden

Zugriffsrechte erhalten Behörden vom Portalbetreiber im Bundesland

Rückfragen - Kontakt

IT Support
Telefonnummer: +43 1 71100 644545
Kontakt: it-support@bmg.gv.at

Mailinglisten

Wenn Sie durch uns über Änderungen an der Schnittstelle oder andere technische relevante Änderungen informiert werden wollen, dann tragen Sie sich bitte in die für Sie passende Mailingliste ein.

Mailingliste für Laborschnittstelle: https://archive.ehealth.gv.at/mailman/listinfo/ems.laborswh
Mailingliste für Arztschnittstelle: https://archive.ehealth.gv.at/mailman/listinfo/ems.arztswh

Letzte Aktualisierung: 9. Juli 2024