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ELGA erklärt

Die wesentlichen Eckpunkte sowie der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger und Gesundheitsdiensteanbieter von ELGA werden hier erklärt.

Mit ELGA erhalten ELGA-Teilnehmerinnen und ELGA-Teilnehmer erstmals die Möglichkeit, zeitlich uneingeschränkt auf ihre eigenen Befunde, Entlassungsbriefe und Medikation zuzugreifen.

Zudem erhält ein in die Behandlung bzw. Betreuung involvierter ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter (das sind Ärztinnen und Ärzte, Krankenanstalten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen) rasch und unkompliziert Vorbefunde, Entlassungsberichte sowie die aktuelle Medikation seiner Patientinnen und Patienten als unterstützende Entscheidungsgrundlage für die weitere Diagnostik und Therapie.

Somit kann ELGA in der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Behandlung und Betreuung durch einen besseren Informationsfluss unterstützen – vor allem dann, wenn mehrere Gesundheitsdiensteanbieter in einer Behandlungskette zusammenarbeiten.

Nutzen von ELGA

Für Patientinnen und Patienten

  • Erhöhung der Patientensicherheit
  • Verbesserung der Behandlungsqualität
  • einfacher Zugriff auf eigene Befunde über das ELGA-Portal (www.gesundheit.gv.at)
  • Steigerung der eigenen Gesundheitskompetenz ("Health Literacy")
  • Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen und Doppelverschreibungen

Für Spitäler, Ärztinnen und Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen

  • zeitnahe Verfügbarkeit relevanter Informationen (Befunde, e-Medikationsliste)
  • Vermeidung von möglichen Behandlungs-/Betreuungsfehlern
  • Organisationsübergreifender Informationsfluss und somit bessere Zusammenarbeit
  • integrierte Prozesse bei Behandlung und Betreuung
  • aus Schnittstellen werden Nahtstellen
  • einheitliche, qualitätsgesicherte Standards

Für Datenschutz und Datensicherheit

  • IT-Sicherheit im Gesundheitswesen wird normiert und hohe Sicherheitsstandards werden vorgeschrieben
  • ELGA-Befunde sind dezentral gespeichert
  • technischer Nachweis des Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnisses ist möglich
  • Patientinnen und Patienten können Zugriffsrechte selbst bestimmen
  • Zugriffe nur über definiertes Berechtigungssystem
  • Patientinnen und Patienten sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat (Protokollierungssystem)

Die wichtigsten Eckpunkte

Freiwilligkeit

Die Freiwilligkeit für Patientinnen und Patienten mittels Widerspruchlösung (Opt-Out) analog Organspende ist sichergestellt. Für die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sieht das ELGA-Gesetz ein Ermittlungsgebot vor, das sich an den jeweiligen Berufspflichten orientiert; allerdings müssen im Gesetz aufgezählte ELGA-Gesundheitsdaten – dazu zählen Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde sowie die e-Medikationsliste – gespeichert werden (Speicherpflicht).

Datenschutz und Datensicherheit

ELGA verbessert den Datenschutz für Patientinnen und Patienten, sowohl durch technische Maßnahmen als auch durch gesetzliche Vorgaben. So erfolgt der Datentransport ausschließlich in verschlüsselter Form und in speziell für das Gesundheitswesen etablierten sicheren Gesundheitsnetzen. Der Zugriff auf Daten im technischen Bereich ist nur im 4-Augen-Prinzip oder mit vergleichbaren technischen Sicherheitsmaßnahmen gestattet. Des Weiteren dürfen nur berechtigte ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter während eines aufrechten Behandlungs- bzw. Betreuungsverhältnisses auf die Daten ihrer Patientinnen und Patienten zugreifen. Im ELGA-Protokoll können Patientinnen und Patienten jederzeit nachvollziehen, wer wann auf welche ihrer Gesundheitsdaten zugegriffen hat. Darüber hinaus haben sie das Recht auf Verwaltung der eigenen Gesundheitsdaten und die Möglichkeit, sich gänzlich oder teilweise von ELGA abzumelden bzw. wieder anzumelden.

Usability – Anwenderfreundlichkeit

ELGA wird auf Basis der aktuellen technischen Möglichkeiten betrieben und schrittweise ausgebaut. Konkrete Maßnahmen stellen die Anwenderfreundlichkeit zu jedem Zeitpunkt sicher. So sind etwa Such- und Filterfunktionen im Gesetz explizit festgeschrieben. Alle Befunde müssen strengen Qualitätskriterien entsprechen.

Zeitplan

Die schrittweise ELGA-Umsetzung hat am 9. Dezember 2015 begonnen. Zunächst wurden in öffentlichen Spitälern in der Steiermark und in Wien Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologie-Befunde via ELGA verfügbar gemacht. Zug um Zug wurden die öffentlichen Spitäler in den anderen Bundesländern an ELGA angebunden; so auch die Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren der AUVA.

Anfang 2018 wurde mit der Ausrollung von ELGA in den niedergelassenen Bereich begonnen. Bis September 2019 wurden schrittweise niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen, Apotheken und und Ambulatorien an ELGA angebunden. Es folgen private Krankenanstalten, später auch Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Kassenvertrag.

Gleichzeitig mit dem Start der ersten ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter Ende 2015 wurde auch die erweiterte Version des ELGA-Portals für Bürgerinnen und Bürger in Betrieb genommen. Dort können Sie ihre eigenen, ab diesem Zeitpunkt entstandenen, ELGA-Gesundheitsdaten abrufen. Patientinnen und Patienten, die einer Teilnahme an ELGA nicht widersprochen haben, können in ihrer e-Medikationsliste ihre verschriebenen und in der Apotheke abgeholten bzw. ihre noch nicht abgeholten Medikamente einsehen.

Parallel dazu haben die dezentralen Standorte der ELGA-Ombudsstelle bei den Patientenanwaltschaften in den Ländern begonnen ihre Tätigkeit aufzunehmen.

Bereits seit Anfang 2014 sind neben dem ELGA-Portal auch die ELGA-Serviceline (Telefon 050 124 4411) und die ELGA-Widerspruchstelle in Betrieb.

 

Weitere Informationen  sowie die wichtigsten Fragen und Antworten zu ELGA:

Letzte Aktualisierung: 16. Oktober 2019